Krank durch Arbeit: Die Zeche zahlen die Beschäftigten
12,4 Milliarden Euro: So hoch sind die gesellschaftlichen Folgekosten der Arbeitsunfälle und arbeitsbedingten Erkrankungen, die 2023 in Österreich neu entstanden sind. Das zeigt eine WIFO-Folgestudie im Auftrag der AK Wien. Den größten Anteil tragen die Beschäftigten selbst. Die AK fordert wirksame Prävention und nimmt die Arbeitgeber:innen in die Pflicht.
Schweres Heben, gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe oder permanenter Leistungsdruck: Schlechte Arbeitsbedingungen machen krank. Für Betroffene können die Folgen von langen Krankenständen bis zur dauerhaften Erwerbsunfähigkeit reichen.
Die neue WIFO-Studie zeigt, wie groß auch die gesellschaftliche Belastung ist – und wie ungleich die Kosten verteilt sind. Während die Betriebe für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen verantwortlich sind, tragen Beschäftigte und Sozialversicherung den Großteil der Folgen.
Fast 90 Prozent der Kosten entstehen durch Erkrankungen
Arbeitsunfälle stehen oft im Mittelpunkt, wenn es um Sicherheit am Arbeitsplatz geht. Den weitaus größeren Anteil der Kosten verursachen jedoch arbeitsbedingte Erkrankungen:
- 88,4 Prozent, also fast 11 Milliarden Euro, entfallen auf arbeitsbedingte Erkrankungen.
- 11,6 Prozent, also rund 1,4 Milliarden Euro, entfallen auf Arbeitsunfälle.
Damit verursachen arbeitsbedingte Erkrankungen fast achtmal so hohe Kosten wie Arbeitsunfälle. Wirksamer Arbeitnehmer:innenschutz muss deshalb stärker bei den Belastungen ansetzen, die Menschen auf Dauer krank machen.
Beschäftigte tragen den größten Anteil
Die Verantwortung für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen liegt nach dem Arbeitnehmer:innenschutzgesetz bei den Arbeitgeber:innen. Bei den Folgekosten zeigt sich jedoch eine deutliche Schieflage:
- 58,3 Prozent tragen die Beschäftigten selbst.
- 30,8 Prozent entfallen auf die Kranken- und Pensionsversicherung.
- Nur 10,8 Prozent tragen die Betriebe, etwa durch Entgeltfortzahlung, kurzfristige Anpassungskosten und Produktivitätsverluste, wenn Beschäftigte krank arbeiten.
Die gesundheitlichen Folgen treffen die Beschäftigten unmittelbar. Zugleich wird ein erheblicher Teil der Kosten von der Sozialversicherung und damit von der Allgemeinheit getragen.
Gesunde Arbeit sichert Fachkräfte
Wer krankmachende Arbeitsbedingungen zulässt, gefährdet die Gesundheit der Beschäftigten und verschärft den Fachkräftemangel. Menschen, die über Monate ausfallen oder ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgeben müssen, fehlen am Arbeitsmarkt.
Für die AK ist deshalb klar: Wer Menschen länger gesund im Erwerbsleben halten will, muss ihre Arbeitsbedingungen verbessern. Dafür braucht es verbindliche Schutzmaßnahmen, wirksame Kontrollen und ausreichend Mittel für die Prävention.
Was die AK fordert
Psychische Gesundheit wirksam schützen
Arbeitsbedingte psychische Erkrankungen kosten Tausende gesunde Lebensjahre. Arbeits- und Organisationspsycholog:innen müssen deshalb als eigenständige Präventivfachkräfte im Arbeitnehmer:innenschutzgesetz verankert werden – gleichberechtigt mit Arbeitsmediziner:innen und Sicherheitsfachkräften. Bei der Evaluierung psychischer Belastungen müssen sie verpflichtend beigezogen werden.
Klare Grenzen für schweres Heben und Tragen
Um Muskel-Skelett-Erkrankungen vorzubeugen, braucht es moderne, verbindliche Grenzwerte für die Arbeit mit schweren Lasten. Grundlage dafür können etwa die deutschen Leitmerkmalmethoden sein, mit denen körperliche Belastungen systematisch bewertet werden.
Mehr Schutz bei Hitze und Extremwetter
Auch für Innenräume sind rasch verbindliche, abgestufte Schutzmaßnahmen erforderlich. Bei gesundheitsgefährdenden Temperaturen muss als letzte Konsequenz bezahlt hitzefrei gelten – sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Bei Ozonalarm müssen körperliche Arbeiten im Freien eingestellt werden.
Arbeitsbedingten Krebs verhindern
Für 2023 weist die Studie 2.673 arbeitsbedingte Krebserkrankungen aus. Die AK fordert wissenschaftlich aktuelle und risikobasierte Grenzwerte für gesundheitsschädigende Arbeitsstoffe. Der Schutz vor krebserzeugenden Belastungen darf nicht länger aufgeschoben werden.
Prävention durch die AUVA stärken
Fast 90 Prozent der Gesamtkosten entstehen durch arbeitsbedingte Erkrankungen. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) braucht deshalb einen klaren gesetzlichen Auftrag und die finanziellen Mittel, um deren Prävention voranzutreiben. Die frühere Senkung der Dienstgeberbeiträge zur AUVA muss rückgängig gemacht werden.
Arbeitsinspektion besser ausstatten
Damit Schutzbestimmungen im Arbeitsalltag greifen, braucht die Arbeitsinspektion mehr Personal, breitere Fachkompetenz und zusätzliche finanzielle Ressourcen. Die AK fordert außerdem höhere Strafrahmen und Mindeststrafen sowie mehr Handlungsmöglichkeiten: Dazu gehören Ersatzvornahmen, mit denen notwendige Maßnahmen auf Kosten säumiger Betriebe umgesetzt werden können, und Nebenstrafen wie der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen.
Berufskrankheiten zeitgemäß anerkennen
Die gesetzliche Unfallversicherung muss die tatsächlichen gesundheitlichen Belastungen der Arbeitswelt stärker berücksichtigen. Dafür braucht es eine Erweiterung der Berufskrankheitenliste – etwa um gesundheitliche Schäden durch schweres Heben und Tragen oder Burn-out.
Presseaussendung der Arbeiterkammer