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Vom Symptom zur Berufskrankheit

Wie ist der Weg von den ersten Symptomen bis zu einer Berufskrankheit? Was ist zu beachten und wer soll in den Prozess eingebunden sein? Antworten finden Sie anhand dieses Beispiels.

Fotolia.com/sebra

Die ersten Symptome

Rudolf G. ist 65 Jahre alt und seit drei Jahren in Pension. In den letzten Jahren – so genau kann das Herr G. gar nicht mehr sagen – leidet er an hartnäckigem Husten und Atemnot. Er war immer sehr sportlich, selten krank und konnte sich die Symptome überhaupt nicht erklären. Nach einigem Zureden seiner Frau sucht er seinen Hausarzt auf, der nach Untersuchung und Anamnese ein Lungenröntgen veranlasst. Das Ergebnis ist alarmierend – der Hausarzt überweist Herrn G. zur weiteren Abklärung an einen Lungenfacharzt. Nach weiterführenden Untersuchungen steht fest: Herr G. hat Lungenkrebs.

Die zeitliche Komponente bei Berufskrankheiten

Herr G. ist entsetzt. Er hat immer gesund gelebt und nie geraucht. Eine derart schwere Krankheit kann er sich nicht erklären. Sein Arzt widmet sich eingehend der beruflichen Tätigkeit von Herrn G. und erfährt, dass dieser mehr als 20 Jahre lang Abbrucharbeiten in leer stehenden Büro- und Wohnhäusern verrichtet hat. In den letzten 20 Jahren vor seiner Pensionierung war er als Taxifahrer beschäftigt. Der Arzt erklärt Herrn G., dass es ganz typisch ist, dass erkrankte Personen bereits Jahre oder Jahrzehnte nicht mehr in einer schädigenden Arbeitsumgebung beschäftigt sind, wenn die ersten Krankheitssymptome auftreten.

Das Problem mit den Spätfolgen

Die Verwendung von Asbest wurde in den 1990-Jahren in Österreich und Deutschland sowie 2005 EU-weit verboten. Nach wie vor erkranken viele Menschen an den Folgen ihres beruflichen Kontaktes damit. Asbest ist zwischen den 1960er- und 1980er-Jahren vielfach als Baustoff (z. B. Asbestzement) verwendet worden. Durch Renovierungs- und Abbrucharbeiten werden die im Asbest vorhandenen Fasern freigesetzt und gelangen durch Einatmen in den menschlichen Körper. Der behandelnde Arzt erklärt Herrn G., dass er verpflichtet ist, eine Meldung an die Unfallversicherung (AUVA) zu erstatten. Der begründete Verdacht der Berufskrankheit Asbestose liegt vor.

Die Entscheidung der Unfallversicherung

Der letzte Schritt zur Anerkennung einer Berufskrankheit erfolgt nach Übermittlung der Verdachtsanzeige an die AUVA. Im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens wird von der Versicherung festgestellt, ob eine Anerkennung gerechtfertigt ist (Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit etc.) und ob bei einer vorhandenen Minderung der Erwerbsfähigkeit eine Versehrtenrente gebührt. Herr G. erhält einen Bescheid der AUVA, in dem seine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird. Aufgrund der bereits bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen wird ihm eine monatliche Versehrtenrente gewährt.

Infos und Formulare

Informationen und Formulare der AUVA zur Meldung einer Berufskrankheit gibt es auf der Website der AUVA.

Magazin Gesunde Arbeit 2/2018