Arbeit im Wandel: Auch der Schutz für Beschäftigte braucht ein Update
Die Arbeitswelt verändert sich. Digitalisierung und Klimawandel bringen zusätzliche Belastungen – physisch und psychisch. Gleichzeitig bleiben schwere körperliche Arbeit und der Kontakt mit gefährlichen Stoffen ein ernst zu nehmendes Risiko. Damit Beschäftigte wirksam geschützt sind, muss der Arbeitnehmer:innenschutz modernisiert und weiterentwickelt werden.
Ein Meilenstein für die rechtliche Absicherung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz – so bezeichneten Expert:innen das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) anlässlich seines 30-jährigen Bestehens im Jahr 2025. Zusätzliche Verbesserungen brachte die ASchG-Novelle 2013: Sie schreibt eine Evaluierung psychischer Belastungen sowie entsprechende Schutzmaßnahmen im Betrieb vor.
Bilanz nach 30 Jahren ASchG
Zum Jubiläum des ASchG beauftragte die AK Wien die Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (FORBA) mit einer Studie, um Bilanz zu ziehen und Zukunftsperspektiven für eine Weiterentwicklung des Arbeitnehmer:innenschutzes zu entwickeln. Mit Inkrafttreten des ASchG wurden Arbeitgeber:innen erstmals ausdrücklich verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu sorgen, so die Autor:innen der Studie „Arbeitnehmer:innenschutz in Österreich: Eine Bestandsaufnahme – mit Zukunft“.
In der Praxis zeigt sich jedoch weiterhin Verbesserungsbedarf: Mehr als 18 Prozent der befragten Betriebsratsvorsitzenden sind eher nicht oder gar nicht der Ansicht, dass die Arbeitsaufgaben im Betrieb körperlich und psychisch gesund und sicher gestaltet sind. Dass Beschäftigte ihre Arbeit bis zur Pension gesund und sicher ausüben können, halten sogar 30 Prozent für eher nicht bzw. gar nicht möglich. Auffällig ist: In Unternehmen, bei denen der Betriebsrat (sehr) gut eingebunden ist, fällt die Bewertung deutlich besser aus.
Die FORBA-Studie zeigt klar, in welchen Bereichen dringender Handlungsbedarf besteht. Neben bekannten Gefährdungen treten neue Belastungen, etwa durch Digitalisierung oder Klimawandel, auf. Gleichzeitig macht die demografische Entwicklung eine alternsgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze immer wichtiger.
Arbeitnehmer:innenschutz in der digitalen Arbeits welt darf sich nicht auf Datenschutz beschränken. Technologien wie algorithmisches Management oder KI-gestützte Auswertung von Arbeitsdaten können zwar Effizienz steigern, bergen aber auch das Risiko intransparenter Entscheidungen, von Leistungs- und Verhaltens kontrollen sowie subtilen Drucks. Es geht auch um Transparenz, Mitbestimmung und klare Grenzen für Überwachung – und damit um Würde, Fairness und Machtbalance im Arbeitsverhältnis.
Gesundheitsschädigende Arbeitsstoffe
Fast die Hälfte aller Beschäftigten in der EU ist am Arbeitsplatz wahrscheinlich mindestens einem Krebsrisikofaktor ausgesetzt – zu diesem Ergebnis kommt eine 2025 veröffentlichte Erhebung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA). Zudem sind die Grenzwerte (TRK-Werte) für krebserzeugende und andere gesundheitsschädigende Arbeitsstoffe längst veraltet und entsprechen nicht dem Stand der Wissenschaft. AK und ÖGB fordern daher den Umstieg auf risikobasierte Grenzwerte, die den aktuellen Stand der Wissenschaft berücksichtigen.
Muskel-Skelett-Erkrankungen
Die Europäische Unternehmenserhebung 2024 über neue und aufkommende Risiken (ESENER 2024) der EU-OSHA zeigt anhand von Daten aus über 41.000 Betrieben, wo Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz liegen. Wie schon 2019 stehen auch 2024 die beiden am häufigsten genannten Risikofaktoren mit Muskel-Skelett-Erkrankungen in Zusammenhang: langes Sitzen, gefolgt von repetitiven Hand- oder Armbewegungen. Eine weitere wesentliche Belastung ist das Heben und Befördern von Personen oder schweren Lasten. Der österreichische Fehlzeitenreport 2025 zeigt, dass vor allem ältere Arbeitnehmer:innen von Muskel-Skelett-Erkrankungen betroffen sind.
Arbeitgeber:innen sind auf Basis der gesetzlich vorgeschriebenen Evaluierung verpflichtet, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass sie den unterschiedlichen körperlichen und psychischen Voraussetzungen der Beschäftigten entsprechen. Für einen wirksamen und zeitgemäßen Schutz vor übermäßiger Belastung fordern Expert:innen von AK und ÖGB rechtliche Änderungen – insbesondere den Erlass einer Durchführungsverordnung zur manuellen Handhabung von Lasten sowie verbindliche Grenzwerte für das Bewegen von Lasten, die die gesamte Belastung während der Tagesarbeitszeit berücksichtigen.
Hitze und Sonnenstrahlung
Arbeiten bei extremer Hitze ist für Beschäftigte eine enorme Belastung – im Freien ebenso wie in Innenräumen. Ich bin sehr froh, dass die Regierung unsere Forderung nach einer neuen Hitzeschutzverordnung umgesetzt hat und Arbeitnehmer:innen vor Hitze und UV-Strahlung besser schützt. Wichtig ist es nun, den Schutz vor Hitze am Arbeitsplatz auszubauen und abgestufte Schutzmaßnahmen ab 25 °C auch in Innenräumen umzusetzen.
Der Klimawandel führt zu immer mehr Hitzetagen mit Temperaturen über 30 Grad, gleichzeitig steigt durch mehr Sonnenstunden die UV-Belastung. Auf diese Entwicklung reagiert die am 1. Jänner 2026 in Kraft getretene Hitzeschutzverordnung. Sie verpflichtet Arbeitgeber:innen, bei Arbeiten im Freien Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung zu ermitteln und ab einer gefühlten Temperatur von 30 Grad Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Angesichts steigender Hitzebelastung in Innenräumen besteht auch hier gesetzlicher Regelungsbedarf.
Digitalisierung
Ergänzend zu den ESENER-Erhebungen führt die EU-OSHA europaweite „OSH Pulse“-Umfragen durch. Laut OSH Pulse 2025 gab fast die Hälfte der Beschäftigten an, dass digitale Technologien inzwischen das Arbeitstempo bestimmen. Jeweils knapp ein Drittel nennt als Folgen der Digitalisierung isoliertes Arbeiten bzw. eine Zunahme der Arbeitsbelastung. Bereits 2022 wurden in Österreich Arbeitnehmer:innen im Auftrag der AK vom IFES zu den Auswirkungen der Digitalisierung befragt. Als größte Sorgen nannten sie Überwachung, geringere Mitbestimmungsmöglichkeiten sowie ein Verschwimmen von Arbeit und Freizeit .
Zusätzliche Belastungen entstehen durch häufige Arbeitsunterbrechungen – etwa durch die Notwendigkeit, sofort auf E-Mails zu reagieren – sowie durch die zunehmende Informationsflut. Die Arbeits- und Organisationspsychologin Mag. Veronika Jakl, die sich mit den psychischen Auswirkungen dieser Entwicklungen befasst, beschreibt die Coronapandemie als Treiber der digitalen Transformation: „Seither nutzen die meisten Unternehmen mehrere digitale Kommunikationskanäle parallel, etwa MS Teams oder Confluence. Oft ist dann unklar, über welchen Kanal welche Informationen kommuniziert werden und wo sie abgespeichert sind.“
Damit beim Einsatz neuer digitaler Technologien die Vorteile, wie Arbeitserleichterung, überwiegen, sollten bereits bei der Einführung Betriebsrat, Arbeits- und Organisationspsycholog:innen und betroffene Arbeitnehmer:innen einbezogen werden. Schulung und Unterweisung müssen den jeweiligen Wissensstand berücksichtigen. Wirken sich Neuerungen auf die Arbeit der Beschäftigten aus, ist eine Arbeitsplatzevaluierung notwendig, die sowohl physische als auch psychische Auswirkungen erfasst.
Auf körperlicher Ebene geht es vor allem darum, die Belastung von Augen und Muskel-Skelett-System möglichst gering zu halten. Arbeitgeber:innen sind gesetzlich verpflichtet, ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze bereitzustellen. Die Bildschirmarbeitsverordnung sieht unter anderem Tätigkeitswechsel, Bildschirmpausen und bei Bedarf das Tragen einer Bildschirmbrille vor.
Um Technostress zu vermeiden, braucht es benutzerfreundliche Programme und stabiles Internet, sowohl im Büro als auch mobil. Wichtig sind klare Regeln: Welcher Kommunikationskanal wird für welche Information genutzt? Zu welchen Zeiten müssen die Beschäftigten erreichbar sein? Der IT-Support muss während der gesamten Arbeitszeit verfügbar sein. Und digitale Technologien dürfen keinesfalls zur Überwachung der Arbeitnehmer:innen missbraucht werden.
Zu wenig Augenmerk auf psychische Belastungen
Laut FORBA-Studie empfinden österreichische Erwerbstätige vor allem Zeitdruck und Arbeitsüberlastung als psychisch belastend. Weitere Faktoren sind der Umgang mit schwierigen Personen, schlechte Kommunikation bzw. Zusammenarbeit, fehlende Entscheidungsfreiheit und mangelnder Einfluss auf Arbeitstempo und -prozess. Mehr als 4 Prozent nennen ausgeübte oder angedrohte körperliche Gewalt als Risikofaktor. Trotz hoher Belastung führen 23 Prozent der Unternehmen keine Evaluierung psychischer Belastungen durch, bei Kleinbetrieben mit bis zu 50 Beschäftigten betrifft das fast die Hälfte.
Besonders stark von arbeitsbedingten psychosozialen Risiken betroffen sind laut OSH Pulse 2025 Arbeitnehmer:innen in Gesundheits- und Sozialberufen. Auch in diesen Branchen dominieren Zeitdruck und Arbeitsüberlastung, dazu kommen schlechte Entlohnung und mangelnde Wertschätzung. Ein Viertel der Beschäftigten berichtet von Gewalt oder verbalen Übergriffen durch Kund:innen, Patient:innen oder Schüler:innen – das sind rund zehn Prozentpunkte mehr als im Durchschnitt aller Branchen.
Die Pflichten der Arbeitgeber:innen
Arbeitgeber:innen sind gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu sorgen. Dazu gehört auch der Schutz vor Gewalt und sexueller Belästigung. Betroffene sollten ermutigt werden, Übergriffe zu melden und beispielsweise beim Betriebsrat Unterstützung zu suchen. „Viele Arbeitgeber:innen empfinden die Evaluierung psychischer Belastungen als weniger ‚greifbar‘ und daher schwieriger umzusetzen. Umso wichtiger ist es, Arbeits- und Organisationspsycholog:innen einzubeziehen“, sagt Arbeits- und Organisationspsychologin Veronika Jakl. Diese können Vorbehalte abbauen und praktikable, passgenaue Vorgehensweisen vorschlagen. Ihre Rolle sollte daher im ASchG als Präventivfachkräfte – gleichwertig neben Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmediziner:innen – verankert werden.
Auf den Punkt:
Die Arbeitswelt verändert sich rasant. Damit Beschäftigte auch künftig sicher und gesund arbeiten können, ist eine dringende Anpassung und Modernisierung des Arbeitnehmer:innenschutzes erforderlich.
Magazin Gesunde Arbeit 2/2026, Stamm-Ausgabe