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„Arbeitsschutz muss sich am Menschen orientieren, nicht umgekehrt“

Seit Oktober 2025 leitet der Arbeitsrechtsexperte Martin Gruber-Risak die Sektion VIII Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat im Sozialministerium. Im Interview spricht er über neue Risiken in der Arbeitswelt und darüber, wie Regeln, Vollzug und Prävention zusammenwirken müssen – und warum gesunde und sichere Arbeit weit über Unfallverhütung hinausgeht.

Markus Zahradnik

Wie beschreiben Sie den Auftrag der Sektion VIII? 
Einerseits gestalten wir das Arbeitsrecht für die Privatwirtschaft, andererseits sind wir für den Vollzug des Arbeitnehmer:innenschutzes zuständig. Als Zentral-Arbeitsinspektorat leiten wir rund 300 Arbeitsinspektor:innen in ganz Österreich. Wir machen also die Regeln und sorgen dafür, dass sie wirksam werden. Im Bereich der Sicherheit bei der Arbeit und des Gesundheitsschutzes gehen wir einerseits Beschwerden nach und greifen andererseits aktiv ein, um die Qualität von Arbeit insgesamt zu verbessern. 

Was ist dabei Ihre Rolle und wie bringen Sie hier Ihre Expertise ein? 
Ich komme aus der Wissenschaft, was für diese Funktion eher untypisch ist, und der Wechsel in den „Maschinenraum des Arbeitsrechts“ war für mich sehr lohnend. Alleine in der Zentralstelle arbeiten rund 100 Personen ausschließlich an Arbeitsrecht und Arbeitnehmer:innenschutz. Meine Aufgabe ist es, das große Ganze im Blick zu behalten, Perspektiven zusammenzuführen und Prozesse zu strukturieren. Wichtig ist mir eine lösungsorientierte, professionelle Arbeitskultur – und die habe ich hier vorgefunden. 

Wie blicken Sie auf Ihr erstes halbes Jahr zurück und welche Schwerpunkte setzen Sie? 
Wir arbeiten in einer Regierungskonstellation, die stark von Kompromissen geprägt ist. Auch im Arbeitsrecht geht es immer um Interessenausgleich. Das braucht Zeit, und Kompromisse machen selten alle Beteiligten glücklich. Derzeit haben wir mehrere Gesetzespakete am Tisch, etwa zur Modernisierung des Arbeitnehmer:innenschutzes und zur Entbürokratisierung. Gleichzeitig reagieren wir mit einer Hitzeschutzverordnung auf zunehmende Belastungen aufgrund von Hitze und UV-Strahlung. Dazu kommen thematische Schwerpunkte, die wir jährlich gemeinsam mit den Arbeitsinspektor:innen im Feld entwickeln. Aktuell liegen sie bei Green Jobs, bei Hausbetreuung und Reinigung sowie bei Arbeitszeiten und Arbeitsruhe. 

Der 56-jährige Wiener ist ein profilierter Arbeits- und Sozialrechtsexperte mit langjähriger Erfahrung auch in europäischen Fachgremien. Markus Zahradnik

Was muss sich ändern, damit Schutz vor Hitze und anderen Klimarisiken wirksam wird? 
Es braucht klare Vorgaben. Mit der Hitzeschutzverordnung wurden solche geschaffen – sie legt österreichweit einheitliche Spielregeln fest, was bei Hitze oder starker UV-Strahlung zu tun ist. Damit werden bestehende Pflichten konkretisiert, der Vollzug erleichtert und faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen. Gleichzeitig entstehen neue Tätigkeitsbereiche, auf die wir reagieren müssen: Bei der Montage von Photovoltaikanlagen etwa besteht Absturzgefahr und beim Umbau alter Gebäude können gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest freigesetzt werden. 

Welche Entwicklungen verändern die Arbeitswelt am stärksten und was bedeutet das für sicheres und gesundes Arbeiten? 
Digitalisierung und KI verändern Arbeitsprozesse. Tätigkeiten werden kleinteiliger, stärker getaktet und algorithmisch gesteuert – oft mit Rechtfertigungsdruck bei Abweichungen. Das erhöht die Effizienz, reduziert aber Handlungsspielräume. Menschen wollen gestalten und Selbstwirksamkeit erleben. Der Verlust an Autonomie kann psychisch belasten. Der Arbeitnehmer:innenschutz muss solche Belastungen erkennen, auch wenn sie weniger sichtbar sind als ein fehlender Feuerlöscher oder eine ungesicherte Kante. KI ist dabei ambivalent: Sie kann unterstützen, aber auch zur Überwachung eingesetzt werden. Entscheidend ist, dass am Ende ein Mensch verantwortlich bleibt und die Entscheidungen trifft. 

Inwieweit werden psychische Belastungen unterschätzt? 
Schon Schlafstörungen durch Entgrenzung, ständige Erreichbarkeit oder Zeitdruck sind reale Gesundheitsrisiken. Deshalb diskutieren wir auf europäischer Ebene auch das Recht auf Nichterreichbarkeit im Sinne einer effektiven Sicherung ungestörter Ruhezeiten. Echte Erholung braucht echte Freiräume. Das betrifft auch Fragen wie die Vereinbarkeit von Beruf und Betreuungspflichten. 

Menschen arbeiten, weil sie etwas bewirken wollen. Arbeitsplätze sollen Sicherheit bieten und zugleich Entwicklung ermöglichen. Arbeit darf nicht ausbeuten, sondern soll befähigen.
Arbeitsrechtsexperte Martin Gruber-Risak

Welche Hebel sorgen dafür, dass Prävention nicht nur „am Papier“ passiert? 
Es braucht Bewusstsein, klare Strukturen und eine entsprechende Führungskultur. Evaluierung psychischer Belastungen ist gesetzlich vorgesehen, muss aber auch ernst genommen werden. Dazu gehört auch, Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz nicht zu tolerieren, weder physisch noch verbal. Internationale Standards wie das ILO-Übereinkommen 190 geben hier wichtige Impulse. Entscheidend ist eine Kultur, die Übergriffe nicht relativiert und Belastungen nicht individualisiert. Wenn jemand sagt: „Ich halte das nicht mehr aus“, ist das kein persönliches Versagen, sondern Hinweis auf strukturelle Probleme. 

Warum spielt die EU beim Arbeitnehmer:innenschutz eine so wichtige Rolle? 
Viele Entwicklungen sind europäisch geprägt, etwa Plattformarbeit oder KI. Digitale Geschäftsmodelle kennen keine Staatsgrenzen. Deshalb brauchen wir gemeinsame Mindeststandards, damit Wettbewerb nicht auf Kosten von Sicherheit und Gesundheit stattfindet. Dieser Prozess ist komplex und langwierig, weil wirtschaftliche Entwicklungen und Traditionen in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich sind. Aber wenn am Ende ein gemeinsames Niveau erreicht wird, profitieren alle. 

Was ist Ihnen persönlich besonders wichtig? 
Unser Leitbild ist klar: Der Mensch steht im Mittelpunkt. Beim Arbeitnehmer:innenschutz geht es darum, Arbeitsplätze an die Bedürfnisse von Beschäftigten anzupassen, etwa durch ergonomische Gestaltung oder eine Arbeitsorganisation, die möglichst dem menschlichen Rhythmus entspricht. Beschäftigte sollen am Ende des Tages gesund nach Hause kommen. Zudem ist Arbeit auch ein sozialer Raum, ein Ort der Begegnung und Sinnstiftung. Menschen arbeiten, weil sie etwas bewirken wollen. Arbeitsplätze sollen Sicherheit bieten und zugleich Entwicklung ermöglichen. Arbeit darf nicht ausbeuten, sondern soll befähigen. 

 

Magazin Gesunde Arbeit 2/2026, Stamm-Ausgabe