Zu wenige Arbeitsinspektor:innen – immer mehr Übertretungen
Die Analyse der Tätigkeitsberichte der Arbeitsinspektion von 2009 bis 2024 zeigt Entwicklungen und Handlungsbedarf auf – insbesondere bei fehlenden Ressourcen der Arbeitsinspektionen.
Berufskrankheitenliste muss aktualisiert werden
Den Berichten zufolge ist die Zahl der von Berufskrankheiten neu Betroffenen in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Dies ist auf den ersten Blick erfreulich, liegt aber auch daran, dass sich in den letzten Jahrzehnten die Arbeitswelt und damit die Belastungen, Risiken und Gefahren ebenfalls geändert haben. Arbeitsbedingte Erkrankungen wie etwa Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) oder psychische Erkrankungen sind immer noch nicht als Berufskrankheiten anerkannt, obwohl sie einen hohen Anteil des Krankheitsgeschehens ausmachen. Allein MSE machen ca. 20 Prozent aller Krankenstandstage aus.
Wichtig ist daher die Anpassung der Liste der Berufskrankheiten an die aktuelle Arbeitswelt, damit Betroffene Anspruch auf Rehabilitation und finanzielle Absicherung im Krankheitsfall bekommen. Außerdem muss mehr in die Prävention investiert werden, damit Beschäftigte erst gar nicht durch die Arbeit erkranken.
Weniger Kontrollen, mehr Verstöße
Bei fast jeder zweiten der 56.423 Kontrollen stellten die Arbeitsinspektor:innen arbeitsschutzrechtliche Übertretungen fest – die Zahl erreichte 2024 den bisherigen Höchststand von 107.169 Fällen. 1.210 Vergehen waren so massiv, dass Strafanzeige erstattet wurde.
Die Behörde ist chronisch unterbesetzt
Die Zahl der Beschäftigten steigt seit Jahren, die Ressourcen der AI halten aber nicht Schritt: Laut der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) braucht es mindestens ein Kontrollorgan pro 10.000 Arbeitnehmer:innen, um die Einhaltung von Sicherheitsstandards, Arbeitszeitgesetzen und den Schutz vor Gesundheitsgefahren zu überprüfen. Das hieße für Österreich 449 Arbeitsinspektor:innen – tatsächlich sind es nur 308. Entsprechend sank in den letzten 15 Jahren die Zahl der Kontrollen pro Arbeitnehmer:in um rund 27 Prozent.
Kontrollen von Arbeitsschutzbestimmungen sind keine bürokratische Schikane! Sie sind notwendig, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Das verhindert persönliches Leid, entlastet das Gesundheitssystem und sorgt dafür, dass Menschen länger gesund arbeiten können.
AK und ÖGB fordern für Arbeitsinspektorate:
- Mehr Ressourcen: Personal auf die ILO-Vorgabe erhöhen und arbeitspsychologischen Dienst einrichten.
- Vorrang für Kontrolle: Wieder mehr Fokus auf Überwachung und Durchsetzung von Schutzvorschriften.
- Mehr Handlungsspielraum: Mehr Betriebskontrollen und zeitnahe Nachkontrollen, v. a. betreffend Unfallgefahren, Belastungen durch Schwerarbeit, Arbeitsdruck/Arbeitsmenge, Gewalt/Belästigung.
- Durchschlagskraft ausbauen: Nebenstrafen einführen, Strafrahmen und Mindeststrafen anheben, Verjährungsfristen verlängern.
Magazin Gesunde Arbeit 2/2026, Stamm-Ausgabe