Information und Unterweisung für den Notfall
Information und Unterweisung sind zwei besonders wichtige Werkzeuge im Arbeitnehmer:innenschutz. Einerseits wird durch sie das Wissen über konkrete Gefahren an die Arbeitnehmer:innen weitergegeben und der Informationsfluss sichergestellt, andererseits bringen sie auch Rechtssicherheit für die Arbeitgeber:innen.
Notfälle sollten im Idealzustand nicht eintreten und Unfälle mit präventiven Maßnahmen verhindert werden. Unfallstatistiken und Medienberichte belegen und zeigen jedoch, dass immer noch viele Unfälle oder Notfälle passieren, bei welchen sich nachträglich herausstellt, dass vieles verhinderbar gewesen wäre. Besonders Naturkatastrophen werden infolge der Klimaerwärmung vermehrt auftreten – hier gilt es, Vorsorge zu treffen. Das Notfallmanagement sollte daher die Information und Unterweisung entsprechend nutzen.
Notfallmaßnahmen erheben und analysieren
Betriebe sind gefordert, sich auf mögliche Notfälle vorzubereiten – egal, ob diese Gefahren von außen auf den Betrieb einwirken oder auf betrieblicher Ebene entstehen. Die Verantwortung, Notfälle zu verhindern, liegt bei den Arbeitgeber:innen, die daher auch geeignete Vorkehrungen für Not- und Rettungsmaßnahmen zu organisieren haben. Unterstützung bekommen sie bei der Evaluierung möglicher Notfälle von Präventivfachkräften (Arbeitsmediziner:in, Sicherheitsfachkraft), Brandschutzbeauftragten, Arbeits- und Organisationspsycholog:innen und anderen geeigneten Personen mit Fachexpertise.
Information durch E-Learning
Gerade neue Arbeitnehmer:innen bekommen beim Eintritt ins Unternehmen eine Vielzahl an Informationen. Beim sogenannten „Onboarding“ sind meist auch die Themen Erste Hilfe oder die Flucht bei Bränden inkludiert. Interne Informationen werden immer öfter über E-Learning-Tools oder andere Plattformen (Intranet, Apps usw.) an Beschäftigte weitergegeben. Diese Anwendungen bieten auch die Möglichkeit, Notfälle zu thematisieren und auf das richtige Verhalten im Ernstfall einzugehen.
Erste Hilfe und Rettungskette festlegen
Um bei einem Notruf schnell Erste Hilfe sicherzustellen, ist in Betrieben eine ausreichende Anzahl an Ersthelfer:innen auszubilden und deren durchgängige Anwesenheit organisatorisch sicherzustellen. Neben der Ausbildung und der regelmäßigen Auffrischung der Kenntnisse sind auch betriebliche Gegebenheiten zu bewerten und im Bedarfsfall ist eine Rettungskette festzulegen. Hierzu zählen etwa der Kontakt zu Notruforganisationen (Rettung, Feuerwehr), die Zufahrtsmöglichkeiten (besonders relevant bei großen Betriebsanlagen) und die im Betrieb zuständigen Personen, welche es im Notfall zu kontaktieren gilt.
Unterweisung, wenn es um die konkreten Schritte geht
Gerade bei besonders gefährlichen Arbeiten müssen den betroffenen bzw. gefährdeten Arbeitnehmer:innen die Schutz- und Rettungsmaßnahmen für Notfälle direkt und nachweislich nähergebracht werden. Teilweise müssen hierfür auch regelmäßige Schulungen und praktische Übungen durchgeführt werden, bei denen etwa die Bergung von verunfallten Personen simuliert wird. Solche Übungen sorgen dafür, dass im Notfall rasch und richtig geholfen werden kann.
Magazin Gesunde Arbeit 2/2025, Stamm-Ausgabe