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Lehre ohne Schwere: Für einen sicheren und gesunden Start ins Arbeitsleben!

Berufseinsteiger:innen sind unsere zukünftigen Fachkräfte. Verschiedene Gesetze schützen sie am Arbeitsplatz, um beste Startmöglichkeiten zu schaffen. Doch in der Praxis werden Lehrlinge oft ausgenutzt oder gar gemobbt – und gehen gesundheitliche Risiken ein. Was passieren muss, damit sich das bessert, und welche Bedeutung dabei Präventions- und Schutzmaßnahmen sowie der Fürsorgepflicht der Arbeitgeber:innen zukommt.

Lehre ohne Schwere: Für einen sicheren und gesunden Start ins Arbeitsleben! Markus Zahradnik

Nicht zufriedenstellend! Dieses Zeugnis stellen viele Lehrlinge ihrer Ausbildungssituation aus: Ein Drittel von 5.539 befragten Berufseinsteiger:innen empfindet das so. Das zeigt der „Lehrlingsmonitor“ der Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ). Seit 2015 findet alle zwei Jahre eine repräsentative Befragung von Lehrlingen am Ende ihrer Ausbildung statt. Laut dem Lehrlingsmonitor 2024 sind die Erfahrungen, die junge Menschen in ihren ersten Berufsjahren machen, gemischt. 

54 Prozent der männlichen und 72 Prozent der weiblichen Lehrlinge sind mit Problemen in der Ausbildung konfrontiert. Als besonders belastend empfinden sie Konflikte mit anderen Beschäftigten oder mit Vorgesetzten bzw. Ausbildenden sowie ein schlechtes Arbeitsklima. Sorgen bereiten den Lehrlingen auch nicht passende Arbeitsbedingungen, Krankheiten oder Verletzungen und das Gefühl, ausgenutzt zu werden. Rund ein Drittel der Lehrlinge ist von Mobbing betroffen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Lehrlingsmonitor 2024: Rund ein Drittel der Befragten bewertet die Ausbildung als „nicht zufriedenstellend“; 54 % der männlichen und 72 % der weiblichen Lehrlinge berichten von Problemen; rund ein Drittel ist von Mobbing betroffen.
  • Unfall- und Fehlzeitenzahlen 2024: Die AUVA verzeichnete 7.171 anerkannte Arbeitsunfälle (inkl. Wegunfälle) bei rund 106.450 Lehrlingen (statistisch etwa jede:r 15.). Laut Fehlzeitenreport 2025 des WIFO entfiel knapp ein Viertel der Krankenstandstage junger Beschäftigter auf Unfälle.
  • Gesetzlicher Rahmen: Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz und das Berufsausbildungsgesetz regeln Sicherheit, besondere Schutzbedürftigkeit Jugendlicher, maximale Arbeitszeit (8 Std./Tag, 40 Std./Woche) sowie die Pflicht zu fachgerechter Ausbildung.

Psychische Belastungen erhöhen Unfallrisiko 

Psychische Belastungen steigern das Stresslevel und mangelhafte Unterweisung kann das Unfallrisiko am Arbeitsplatz erhöhen. Dieses ist am Beginn der Berufslaufbahn besonders hoch: Laut dem Fehlzeitenreport 2025 des Wirtschaftsforschungsinstitutes WIFO ging 2024 knapp ein Viertel der Krankenstandstage junger Beschäftigter auf Unfälle zurück. 

Im Jahr 2024 verzeichnete die AUVA 7.171 anerkannte Arbeitsunfälle (inklusive Wegunfälle) von Lehrlingen – bei insgesamt rund 106.450 Lehrlingen in Österreich ist statistisch gesehen etwa jede:r 15. betroffen. Als häufigste Unfallursachen werden Verlust der Kontrolle über Maschinen, Werkzeuge oder Transportmittel, unkoordinierte Bewegungen sowie Stürze und Abstürze genannt. Die über alle Altersgruppen unfallträchtigste Branche ist die Herstellung von Waren, gefolgt von Bau und Handel. 

AK hilft in unterschiedlichsten Fällen 

Lehrlinge, die sich an die Arbeiterkammer (AK) wenden, berichten von unzureichendem Schutz vor Unfällen und anderen Gesundheitsgefahren über Ausbildungsmängel bis hin zu Diskriminierungserfahrungen. Die Berater:innen der AK stellen fest, ob es sich um einen Gesetzesverstoß handelt. Den rechtlichen Rahmen für die Beschäftigung von Kindern, Jugendlichen und Lehrlingen bilden das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (KJBG) samt der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO) und das Berufsausbildungsgesetz (BAG).  

Jugendliche besonders schutzbedürftig 

Arbeitgeber:innen sind (laut § 3 ASchG) verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer:innen zu sorgen. In der Praxis wird bei der Arbeitsplatzevaluierung (§ 4 ASchG) jedoch oft nicht berücksichtigt, dass es sich bei Jugendlichen um besonders schutzbedürftige Beschäftigte handelt. „Die geistige und körperliche Entwicklung junger Menschen ist nicht vollständig abgeschlossen. Arbeitgeber:innen dürfen ihnen keine Aufgaben zuteilen, die ihre Körperkraft übersteigen“, erklärt Markus Schüller, Jurist in der bildungspolitischen Abteilung der AK Wien. 

Neben der Körperkraft geht es auch um Alter sowie Stand von Ausbildung und Unterweisung (§ 23 KJBG). „Lehrlinge stehen noch in Ausbildung, die zugewiesenen Tätigkeiten müssen dem Lehrjahr entsprechen“, so Schüller. Er weist darauf hin, dass auch Lehrlinge gleichen Alters im selben Lehrjahr unterschiedliche Fähigkeiten und körperliche Voraussetzungen haben können. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin erfordert eine individuelle Betrachtung. 

Die geistige und körperliche Entwicklung junger Menschen ist nicht vollständig abgeschlossen. Arbeitgeber:innen dürfen ihnen keine Aufgaben zuteilen, die ihre Körperkraft übersteigen.
Markus Schüller

Lehrlinge müssen oft zu lange arbeiten 

Bei den Beratungen der AK sprechen Lehrlinge häufig Überschreitungen der zulässigen Arbeitszeit an, meist der Tagesarbeitszeit. Doch die Tagesarbeitszeit von Jugendlichen – abgesehen von Ausnahmen – darf (laut §§ 11 ff KJBG) acht Stunden und die Wochenarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten. Auch Ruhepausen, Ruhezeiten, Nachtruhe, Sonn- und Feiertagsruhe sowie die Wochenfreizeit sind geregelt. 

Gastronomielehrlinge haben, zum Teil bedingt durch Ausnahmen, oft nicht – wie eigentlich festgelegt – zwei Kalendertage hintereinander in der Woche frei. Beschwerden von Lehrlingen in Gastgewerbebetrieben beziehen sich häufig auch auf geteilte Dienste, bei denen ein Arbeitstag durch eine längere unbezahlte Pause in zwei Abschnitte zerfällt. Dies sei jedoch legal, so AK-Jurist Schüller. 

Jeder dritte Lehrling wird gemobbt. 
Warum ist das so?  

Laut dem Lehrlingsmonitor 2024 wird rund ein Drittel der Lehrlinge – mehr weibliche als männliche – im Lauf der Ausbildung beleidigt, belästigt, bedroht oder bloßgestellt. Die meisten Betroffenen gibt es in den Berufsgruppen Gesundheit/Medizin/Pflege, Tourismus/Gastgewerbe/Hotellerie sowie Lebensmittel/Genussmittel/Ernährung. 

Laut Johanna Klösch, Arbeits- und Organisationspsychologin in der AK, werden Jugendliche leichter Opfer von Mobbing, da sie machtloser und abhängiger von ihren Ausbildenden sind. Lehrlinge fürchten, nicht in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden, wenn sie sich beschweren. Oft scheuen sie zudem aufgrund von Gruppendruck innerhalb des Teams davor zurück, um Hilfe zu bitten. Auch die Information, welche Rechte sie haben und wo sie Unterstützung finden, fehlt ihnen häufig. 

Schlechte Arbeitsbedingungen, hohe Arbeitsdichte und wenige Beziehungen zu Kollegen:innen, etwa durch wechselnde Teamzusammensetzungen, begünstigen Mobbing. Schutz bieten etwa klare Regelungen und Sanktionen für die Täter:innen. 

No-Go: Auto des Chefs waschen müssen 

Das Gesetz ist klar: Die Lehrberechtigten tragen die Verantwortung dafür, dass Lehrlinge eine umfassende und fachgerechte Ausbildung erhalten (§ 9 BAG). Tatsächlich würden sie allerdings auch als billige Ersatzarbeitskräfte missbraucht, kritisiert Schüller. Das beginnt mit Putzarbeiten in der Werkstatt und kann bis zu Fremdarbeiten außerhalb des Unternehmens reichen, wenn etwa das Auto des Chefs gewaschen werden soll.  
Ausbildungsmängel äußern sich oft darin, dass für die Lehrabschlussprüfung wesentliche Themen nicht oder zu spät behandelt werden. Das BAG und die Ausbildungsordnungen schreiben zwar vor, wie Lehrlinge auszubilden sind, im betrieblichen Alltag bleibt das aber häufig Theorie – auch, weil die Strafen für Verstöße sehr mild ausfallen. Abhilfe schaffen könnte laut Schüller unter anderem eine verpflichtende Ausbildungsdokumentation. 

Bei Verstößen Hilfe suchen! 

Vermutet ein Lehrling, dass gesetzliche Schutzmaßnahmen in der Ausbildung nicht eingehalten werden, soll sich der bzw. die Betroffene so früh wie möglich Unterstützung suchen. Schüller rät, genau zu dokumentieren, wann sich was ereignet hat und wer beteiligt war. Hilfreich ist es auch, sich im Unternehmen Verbündete zu suchen, etwa beim Betriebsrat oder beim Jugendvertrauensrat. Externe Ansprechpartner:innen sind die AK (Team AK Young), der ÖGB mit der ÖGJ und das team4young der Arbeitsinspektion. 

Positivbeispiel ÖBB 

Bei den ÖBB arbeiten über 2.300 Lehrlinge – viele davon in sicherheitskritischen Bereichen wie dem Gleis- oder Starkstrombereich. ÖBB – Lukas Leonte

Lehrlinge wünschen sich heute übrigens einen Ausbildungsbetrieb, der stabil und widerstandsfähig ist – zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Jugendkulturforschung in Kooperation mit tfactory in einer Lehrlingsstudie aus 2024. Als beliebtester Ausbildungsbetrieb punkten die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) mit Sicherheit, Beständigkeit und Arbeitnehmer:innenfreundlichkeit. 

„Die ÖBB beschäftigen in Österreich aktuell 2.300 Lehrlinge, im Jahr 2025 sind 750 neu aufgenommen worden. Viele Arbeiten finden in sicherheitskritischen Bereichen statt, daher ist das Thema Sicherheit bei uns besonders wichtig“, erklärt Ursula Bazant, Geschäftsbereichsleiterin der Aus- und Weiterbildung bei der ÖBB-Infrastruktur AG. „Besonders hoch ist das Sicherheitsniveau bei Tätigkeiten im Gleisbereich oder bei Arbeiten mit Starkstrom, aber auch in den Werkstätten wird beispielsweise mit tonnenschwerem Gerät gearbeitet. In den ersten drei Monaten werden den Lehrlingen die vier Unternehmenswerte, einer davon ‚Sicherheit leben‘, vermittelt“, so Bazant weiter.  

Wie die Umsetzung erfolgt, erläutert Matthias Brunner, Betriebsratsvorsitzender für die Aus- und Weiterbildung bei der ÖBB-Infrastruktur AG: Bei der Erstunterweisung erhalten die Lehrlinge grundlegende Informationen, u. a. einen Überblick, welche Aufgaben die Präventivfachkräfte haben und an wen man sich bei Problemen wenden kann. Fluchtwege und der kürzeste Weg zum Notfall-Sammelplatz werden gemeinsam abgegangen. Weitere besprochene Punkte sind Gefahrenstellen wie der Gleisbereich und die Meldepflicht für (Beinahe-)Unfälle. Lernt ein Lehrling im Zuge der Ausbildung neue Arbeitsstoffe und -mittel kennen, erfolgen eine Unterweisung und eine Prüfung zum gelernten Wissen durch einen Multiple-Choice-Test.  

Sichere und gesunde Arbeit bedeutet bei den ÖBB – neben dem Schutz vor Gefahren und körperlichen Belastungen – auch die Prävention psychischer Belastungen. 2019 wurde in den größten Lehrwerkstätten eine Erhebung der psychischen Belastung durchgeführt. Auf Basis der Ergebnisse initiierten die ÖBB in Kooperation mit externen Vereinen mehrere Projekte. 
ÖBB-Lehrlinge erhielten für den Fall von Mobbing Sozialpädagoginnen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung gestellt, zuerst weibliche Lehrlinge, später auch männliche. In einem Projekt für integrative Lehrlinge wurde deren Förderbedarf erhoben. 

ÖBB – Lukas Leonte

 

Magazin Gesunde Arbeit 1/2026, Stamm-Ausgabe