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Jugendliche und Lehrlinge

Für Jugendliche besteht ein besonderer Personenschutz. Sie gehören zu den schutzbedürftigen Personen. Hier ist es besonders wichtig, zu ermitteln und zu beurteilen, inwieweit sich an bestimmten Arbeitsplätzen oder bestimmten Arbeitsvorgängen spezifische Gefahren für sie ergeben können, für die ein besonderer Personenschutz besteht. Der § 6 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes regelt den Einsatz dieser Arbeitnehmer:innen, insbesondere sind dabei die Konstitution und Körperkräfte, Alter, Qualifikation und die gesundheitliche Verfassung zu berücksichtigen.

Artikel

Broschüren und Ratgeber
  • Dein Recht als Lehrling
    Dein Recht als Lehrling
    Hol dir den Durchblick. In diesem Ratgeber findest du die wichtigsten Infos rund um deine Lehre. Die Reihenfolge ist so, wie die Themen auch im echten Leben auf dich zukommen werden, z. B.: Starthilfe für Lehrlinge, also deine absolute Infobasis vom Lehrvertrag über dein Gehalt bis zu deinen Rechten und Pflichten – Alltag in der Lehre – Lehrabschlussprüfung
    Download (PDF, 10 MB)
Magazin
  • Magazin Gesunde Arbeit Stamm-Ausgabe 3/2019
    Magazin Gesunde Arbeit Stamm-Ausgabe 3/2019
    ArbeitnehmerInnenschutz bei jugendlichen ArbeitnehmerInnen und Lehrlingen
    Download (PDF, 5 MB)

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Philipp Sells

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