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Ersthelfer:innen

Ersthelfer:innen sind lt. § 40 AStV (Arbeitsstättenverordnung) für jede Arbeitsstätte erforderlich. Sie benötigen einen Erste-Hilfe-Kurs und müssen ihre Kenntnisse regelmäßig auffrischen. Sie rufen bei Bränden die Feuerwehr, kontrollieren, ob bei Alarm alle Beschäftigten die Arbeitsstätte verlassen haben und können den Feuerlöscher bedienen.

Das Wichtigste im Überblick

Artikel

Broschüren und Ratgeber
  • Erste Hilfe im Betrieb (SVP-Info)
    Erste Hilfe im Betrieb (SVP-Info)
    Viele Arbeitsunfälle ereignen sich beim Tragen von schweren Gegenständen oder bei der Arbeit mit Maschinen und Werkzeugen. Doch egal welche Art der Tätigkeit ausgeführt wird, in jedem Betrieb müssen während der Betriebszeit ausreichend viele Erst-Helfer:innen anwesend sein. Stand: Februar 2013
    Download (PDF, 223 KB)
  • Wenn im Betrieb etwas passiert: Erste Hilfe leisten!
    Wenn im Betrieb etwas passiert: Erste Hilfe leisten!
    Erste Hilfe soll die Erstversorgung sicherstellen und – falls notwendig – die lebensrettenden Maßnahmen gewährleisten, bis ärztliche Hilfe eintrifft. Arbeitnehmerschutzbestimmungen sehen vor, dass dafür in jedem Betrieb, an jeder Arbeitsstätte und auf jeder Baustelle ausreichend Vorsorge getroffen sein muss.
    Download (PDF, 1018 KB)

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