Gesund durchs (Arbeits-)Leben
Gesund bleiben bis zum gesetzlichen Pensionsalter und darüber hinaus – Voraussetzung dafür sind alternsgerechte Arbeitsbedingungen. Die Prävention von Gesundheitsschäden muss bereits in jungen Jahren beginnen.
Jede Lebensphase hat ihre Herausforderungen und gesundheitlichen Risiken. Worauf der Fokus bei den einzelnen Altersgruppen gelegt werden sollte, liefert der Fehlzeitenreport 2025. Langzeitkrankenstände können überwiegend auf drei Krankheitsgruppen zurückgeführt werden: Bei den unter 25-Jährigen dominieren Verletzungen und Vergiftungen, bei den 25- bis 44-Jährigen psychische Erkrankungen. Ältere leiden häufiger an Muskel-Skelett-Erkrankungen.
Lebensphasen und Belastungen
Diese Daten zeigen, dass bei jüngeren Beschäftigten der Unfallprävention eine besondere Bedeutung zukommt. Aber auch Bildschirmarbeit stellt für Personen bis circa Mitte 20 ein erhöhtes Risiko dar – das Auge befindet sich bis dahin noch im Wachstum, Kurzsichtigkeit wird dadurch begünstigt. Diese kann später zu weiteren Augenerkrankungen führen. Die Vorkehrung: reduzierte Bildschirmzeiten und regelmäßige Pausen.
Im mittleren Alter sind insbesondere Frauen von Mehrfachbelastung betroffen, neben dem Beruf fallen Betreuungspflichten an. Zeitdruck oder ständige Erreichbarkeit können auf Dauer psychische Erkrankungen verursachen – Maßnahmen zur Stressreduktion wie flexible Arbeitszeiten müssen gesetzt werden. Das gilt auch für die Arbeit im Homeoffice. Dort spielt die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes ebenfalls eine wesentliche Rolle.
Die Auswirkungen gesundheitsschädigender Tätigkeiten, wie etwa Heben und Tragen schwerer Lasten oder Kontakt mit gefährlichen Arbeitsstoffen, machen sich häufig erst im höheren Alter bemerkbar. Damit es gar nicht so weit kommt, muss Prävention schon mit dem Berufseinstieg beginnen. Abhilfe schaffen etwa Hebe- und Tragehilfen, ausreichende Beleuchtung und ein gutes Raumklima.
Prävention und Rehabilitation
Alternsgerechte gesunde Arbeit beginnt mit klaren Regeln – Grundlage dafür bildet das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz. Es schreibt vor, dass bei der Arbeitsplatzevaluierung auch das Alter berücksichtigt werden muss. Damit die Maßnahmen auch umgesetzt werden, fordern AK und ÖGB eine erzwingbare, verbindliche Betriebsvereinbarung.
Ein weiterer Baustein der Prävention ist die Betriebliche Gesundheitsförderung – eine Investition, die sich auch für das Unternehmen lohnt, denn gesundes Arbeiten ermöglicht gutes Arbeiten. Betriebe können zu konkreten Maßnahmen ansetzen, etwa mit themenspezifischen Arbeitslandkarten, um altersgerechte Arbeitsbedingungen von Arbeitsplätzen zu evaluieren, oder mit Buddy- oder Mentoring-Systemen, die den systematischen Wissenstransfer zwischen den Generationen sichern. Nach längerer Krankheit unterstützt das Betriebliche Eingliederungsmanagement Arbeitnehmer:innen, in den Arbeitsalltag zurückzukehren.
Magazin Gesunde Arbeit 4/2025, Stamm-Ausgabe