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Asbest-Altlasten in Arbeitsstätten

Asbest kann sich in Gebäuden, die vor 1990 errichtet wurden, verbergen – vom Einfamilienhaus über Büros bis zur Fabrikshalle. Wie kann man feststellen, ob tatsächlich Asbest verbaut wurde? Und wie lange wird es dauern, bis alle Gebäude asbestfrei sind.

Seit 1990 ist es in Österreich verboten, Asbest in Verkehr zu bringen. In Gebäuden, die zwischen 1950 und 1990 errichtet wurden, kann sich noch Asbest befinden: in Dach- und Fassadenschutzplatten, Rohrleitungen, Bodenbelägen und in vielen anderen Bauteilen, Anstrichen usw. Werden Asbestfasern eingeatmet, können langfristig schwere Erkrankungen wie Asbestose oder Krebs entstehen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Asbestverbot in Österreich seit 1990: Obwohl Asbest seit 1990 in Österreich verboten ist, bleibt der krebserregende Stoff eine der gefährlichsten Altlasten an österreichischen Arbeitsplätzen.
  • Risiko-Baujahre 1950 bis 1990: In allen Gebäuden, Werkstätten und Hallen mit den Errichtungsjahren zwischen 1950 und 1990 besteht ein akuter Verdacht auf verborgene Asbest-Baustoffe.
  • Faserfreisetzung bei Bearbeitung: Unbeschädigter, festgebundener Asbest ist im Alltag meist unbedenklich; akute Lebensgefahr durch das Einatmen von Asbestfasern entsteht erst bei Bohr-, Sanierungs- oder Abbrucharbeiten.
  • Pflicht zu AUVA-Schutzmaßnahmen: Bei jedem Asbestverdacht und allen Sanierungen im Betrieb müssen die gesetzlichen Arbeitsschutz-Vorgaben nach dem AUVA-Merkblatt M.plus 267 zwingend eingehalten werden.

 

Die Gefährlichkeit von asbesthaltigem Material hängt maßgeblich davon ab, ob die Asbestfasern schwach- oder festgebunden sind. Sehr riskant sind schwachgebundene Fasern in Innenräumen von Arbeitsstätten. Die Fasern können sich durch bloße Berührung lösen. Schwachgebundener Asbest findet sich z. B. im Spritzasbest, der bis 1978 als Brandschutz verwendet wurde. Sind die Fasern festgebunden, wie in Rohren oder Asbestzement-Platten, besteht grundsätzlich kein Grund zur Panik. Laut DI Ernest Stühlinger, Asbestexperte bei der AUVA, ist das Gesundheitsrisiko relativ gering, solange das Material unversehrt ist. Gefährlich wird es beim Abbruch, Sanieren oder Instandhalten: Durch Bohren oder Zerbrechen des Materials werden Asbestfasern freigesetzt – und ArbeitnehmerInnen gefährdet.

Wie ist Asbest erkennbar?

Die ernüchternde Antwort von DI Stühlinger: „Ohne entsprechende Erfahrung bzw. ohne aufwendige Messungen kann man in mehr als 80 % der Fälle nicht erkennen, ob Asbest im Innenraum verbaut ist. Asbest kann in Klebern, im Estrich, im Bodenbelag oder in der Füllmasse in Bohrlöchern versteckt sein.“ Zur verlässlichen Abklärung sind ExpertInnen von Prüfstellen notwendig. Die Fachleute können unter Schutzmaßnahmen entnommene Materialproben im Labor untersuchen. Auch Messungen der Konzentration von Asbestfasern in der Raumluft sind möglich. Wird Asbest entfernt, sind umfangreiche Pflichten und Schutzmaßnahmen vorgeschrieben (siehe AUVA-Merkblatt M.plus 267).

Wann werden wir die Altlasten los sein?

Da der Großteil des Asbests noch verbaut ist, wird es noch Jahrzehnte dauern, bis alle Gebäude asbestfrei sind, befürchtet DI Stühlinger. Politisch wird vielerorts Druck gemacht, um den Prozess zu beschleunigen: Die Europäische Föderation der Bau- und Holzarbeiter (EFBH) forderte 2010, dass alle Asbestvorkommen registriert werden. 2013 forderte das Europäische Parlament die EU auf, Screenings und die Registrierung von Asbest in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden umzusetzen. Einige Staaten arbeiten intensiv daran, asbestfrei zu werden, und schaffen gerade Register, in denen alle Gebäude mit bekannter Asbestbelastung verzeichnet werden. Ein solches Register ist in Österreich derzeit lediglich für öffentliche Gebäude geplant.

Magazin Gesunde Arbeit 4/2019

In Österreich ist es seit dem Jahr 1990 verboten, Asbest in Verkehr zu bringen. In Gebäuden, die zwischen 1950 und 1990 errichtet wurden, kann sich jedoch noch Asbest befinden. Dies betrifft eine Vielzahl von Gebäudekomplexen – vom Einfamilienhaus über Büros bis hin zur Fabrikshalle.

Dachschutzplatten, Fassadenschutzplatten, Rohrleitungen / Rohren, Bodenbelägen, in vielen anderen Bauteilen und Anstrichen, Spritzasbest (verwendet als Brandschutz), Asbestzement-Platten

Wenn Asbestfasern eingeatmet werden, können langfristig schwere Erkrankungen verursacht werden, wie z. B. die Entstehung von Asbestose sowie Krebs.

Festgebundenes Material wird bei Tätigkeiten wie Abbruch, Sanierung oder Instandhaltung gefährlich. Durch mechanische Einwirkungen wie Bohren oder das Zerbrechen des Materials werden die gefährlichen Asbestfasern freigesetzt und von den Arbeitnehmer:innen eingeatmet.