Zum Hauptinhalt wechseln

Achtung, Krebsgefahr!

Viele Beschäftigte kommen im Arbeitsalltag mit krebserzeugenden Stoffen in Kontakt – oft, ohne es zu wissen oder das Risiko richtig einschätzen zu können. Umso wichtiger ist es, dass Arbeitgeber:innen Schutzmaßnahmen konsequent umsetzen und die Grenzwerte an neueste Erkenntnisse angepasst werden.

AdobeStock/ Ecology

Eine 2025 veröffentlichte Studie der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) zeigt das Ausmaß: Fast die Hälfte aller Beschäftigten in der EU ist vermutlich Krebsrisikofaktoren ausgesetzt. Schätzungen gehen in Österreich von rund 1.800 Todesfällen pro Jahr durch arbeitsbedingte Krebserkrankungen aus. Da zwischen Kontakt mit krebserzeugenden Substanzen und Ausbruch der Krankheit viele Jahre liegen können, wird der Zusammenhang oft gar nicht erkannt. 

Wo das Risiko besonders groß ist

Krebserzeugende Arbeitsstoffe kommen in vielen Branchen vor. Besonders betroffen sind Bau- und Baunebengewerbe, etwa durch Altlasten wie Asbest, lungengängige künstliche Mineralfasern und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) oder durch den allgegenwärtigen Quarzfeinstaub. Auch Dieselabgase etwa in Kfz-Werkstätten stellen ein Risiko dar. 

In der Metallverarbeitung sind Beschäftigte vor allem Schweißrauch sowie Chrom(VI)- und Nickelstaub ausgesetzt, in der Holzverarbeitung Holzstaub und Formaldehyd. Arbeitnehmer:innen in der chemischen Industrie arbeiten mit vielen potenziell krebserzeugenden Stoffen, darunter PAK und Benzol. Im Gesundheitsbereich besteht ein Risiko durch Zytostatika und Formaldehyd. Und wer lange im Freien arbeitet, ist durch UV-Strahlung gefährdet. 

Gesetze und Grenzwerte 

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG §§ 41 ff.) verpflichtet Arbeitgeber:innen, Gefahren durch Arbeitsstoffe zu ermitteln und zu beurteilen, gefährliche Stoffe möglichst zu ersetzen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Dazu gehört auch die Einhaltung der Grenzwerte. Für die meisten krebserzeugenden Arbeitsstoffe gilt ein TRK-Wert (Technische Richtkonzentration). Dieser richtet sich danach, wie weit die Konzentration eines Stoffes zum Zeitpunkt der Festlegung des Werts technisch gesenkt werden konnte. Die TRK-Werte sind in der Grenzwerteverordnung festgelegt. Sie sagen nichts darüber aus, wie gefährlich diese Dosis für die Gesundheit ist, und müssen daher immer möglichst weit unterschritten werden. 
Doch: Die meisten TRK-Werte sind veraltet. Die AK fordert daher den Umstieg auf risikobasierte Grenzwerte, die dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen, und damit eine Novellierung der Grenzwerteverordnung. 
Auf den Punkt: 
Krebserzeugende Arbeitsstoffe kommen in vielen Branchen vor. Um Beschäftigte besser zu schützen, braucht es eine Umstellung von TRK-Werten auf risikobasierte Grenzwerte. 

Krebserzeugende Arbeitsstoffe (AK Aktuell Nr. 02/2020)
Krebserzeugende Arbeitsstoffe (AK Aktuell Nr. 02/2020)
Das „AK Aktuell“ informiert BelegschaftsvertreterInnen über die unterschätzte Krebsgefahr am Arbeitsplatz.
Download (PDF, 1 MB)

 

Magazin Gesunde Arbeit 2/2026, Stamm-Ausgabe