Gewalt, Mobbing und Belästigung können an jedem Arbeitsplatz auftreten. Die Folgen sind auf persönlicher und betrieblicher Ebene verheerend. Doch Gewalt am Arbeitsplatz kann in vielen Fällen verhindert werden!
2019 wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) das erste internationale Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung beschlossen. Jetzt, fünf Jahre später, verpflichtet sich schließlich auch Österreich, dieses einzuhalten.
Das Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), das die Beseitigung von Belästigung und Gewalt in der Arbeitswelt zum Ziel hat, wurde gestern im Ministerrat beschlossen und wird damit von Österreich nach Befassung des Parlaments ratifiziert werden.
„Es ist sehr erfreulich, dass die Regierung die Ratifizierung des ILO-190-Abkommens auf den Weg bringt – der Druck des ÖGB und der Arbeiterkammer wirkt“, kommentieren ÖGB-Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende Korinna Schumann und Ines Stilling, Leiterin des Bereichs Soziales in der Arbeiterkammer Wien, die Tagesordnung des heute, Mittwoch, stattfindenden Gleichbehandlungsausschusses.
Eine aktuelle Umfrage zu sexueller Belästigung in der Gastronomie zeigt: 72 Prozent der Arbeitnehmer:innen waren mit sexueller Belästigung konfrontiert, 62 Prozent sogar mehrfach. In 60 Prozent der Fälle schauen die Arbeitgeber:innen – trotz Schutzverpflichtung – untätig zu.
Bereits zum 15. Mal fand am 13. März 2024 in Wien die internationale Gewaltpräventionstagung „Tatort Arbeitsplatz“ statt. Expert:innen, Führungskräfte und Betriebsrät:innen informierten die rund 250 Besucher:innen darüber, wie Gewalt verhindert werden kann und wie man im Ernstfall am besten reagiert.
Die Arbeitsinspektion unterstützt Betriebe bei Prävention von Gewalt am Arbeitsplatz. Gewalt im beruflichen Kontext wird daher – neben dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei Paket- und Lieferdiensten – einer der Kontrollschwerpunkte der Arbeitsinspektion im Jahr 2024 sein.
Eine aktuelle Umfrage unter Arbeitnehmer:innen in der Wiener Gastronomie fragt nach Gewalterfahrungen und Belästigung am Arbeitsplatz. Jetzt mitmachen!
27 Prozent der Frauen sagen laut Statistik Austria, dass sie sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt haben. Arbeitgeber:innen müssen ihre Fürsorgepflicht stärker als bisher wahrnehmen und Arbeitnehmer:innen vor Übergriffen schützen, fordert daher die AK Wien.
In der Arbeitswelt sind Frauen nicht nur Diskriminierungen in Bezug auf Entlohnung und Aufstiegschancen ausgesetzt, sondern auch Formen von Gewalt wie physische und emotionale Misshandlung, sexuelle Belästigung und Mobbing. Frauen dürfen nicht zur Zielscheibe von Aggressionen werden.
Die internationale Kampagne „16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“ zwischen 25. November und 10. Dezember soll jedes Jahr im gleichen Zeitraum auf die erschreckende Gewaltbereitschaft gegenüber Frauen aufmerksam machen. Frauen werden meist zu Hause Opfer von Gewalt, doch mehr als jede vierte Frau ist auch am Arbeitsplatz von Gewalt betroffen!
Die Schwerpunktaktion der Arbeitsinspektion widmet sich der Gewalt am Arbeitsplatz. Ziel ist es, Betriebe beim ArbeitnehmerInnenschutz zu unterstützen und angemessen mit Gewaltvorfällen umzugehen.
Innovatives Betriebliches Gesundheitsmanagement (IBG) unterstützt die Initiative „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ und berät in Sachen Prävention und Intervention. Das Angebot setzt auf Aufklärung, Stärkung und Sensibilisierung von Arbeitnehmer:innen und Führungskräften.
Peter Traschkowitsch von der Gewerktschaft vida macht im Magazin AKtuell Gewalt zum Thema und stellt die Initiative "Tatort Arbeitsplatz" gegen Gewalt am Arbeitsplatz vor. Übergriffe im Job dürfen niemals Berufsrisiko sein – und müssen gemeinsam verhindert und bekämpft werden.
Durch Corona hat Gewalt am Arbeitsplatz zugenommen. Die Gewerkschaft GPA hat die Entwicklungen genauer untersuchen lassen und fordert wirksame Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten. Weniger Arbeitsdruck und bessere Personalausstattung gehören dazu.
Beratungen wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sind in der Arbeiterkammer Oberösterreich nach wie vor an der Tagesordnung. „Im Rahmen der Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betroffenen zu helfen. Tut er das nicht, wird neben dem Täter/der Täterin auch er schadenersatzpflichtig, und zwar in der Höhe von mindestens 1.000 Euro“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Der Vorsitzende der Gewerkschaft vida, Roman Hebenstreit, fordert mehr Öffi-Personal, eine Verschärfung des Strafrahmens bei Übergriffen auf Ordnungs-, Kontroll- und Aufsichtsorgane öffentlicher Verkehrsmittel sowie einen gemeinsamen StakeholderInnen-Gipfel mit den MinisterInnen für Verkehr, Inneres und Justiz, um die steigende Gewalt gegen die Beschäftigten zu bekämpfen.
Gewalt und Aggression kommen in allen Lebensbereichen vor, auch am Arbeitsplatz. Eine Befragung der Gewerkschaft GPA zur Entwicklung von Gewalt und Aggression am Arbeitsplatz zeigt: Arbeitsdruck und Personalmangel wirken als Konfliktverstärker.
Jeder Mensch hat das Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung. Daher sollte die Bundesregierung die historische Chance nutzen, das ILO-Übereinkommen Nr. 190 zu ratifizieren und aktiv etwas gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt zu tun.
In einem Trainingsfilm der Multimedia-Initiative „Schau nicht weg!“ gegen Mobbing am Arbeitsplatz können Zuseher*innen mit interaktiven Handlungsoptionen den Ausgang eines eskalierten Konflikts zwischen Arbeitskolleg*innen mitbestimmen.
Viele Staaten haben das ILO-Übereinkommen Nr. 190, das ein weltweites Recht auf eine Arbeitswelt frei von Gewalt und Belästigung vorsieht, bereits ratifiziert. In Österreich blieb der Appell von ÖGB und AK an Frauenministerin und Arbeitsminister zur Ratifizierung des Übereinkommens bis jetzt ohne Reaktion.
Gewalterfahrungen und Traumata hinterlassen tiefe körperliche und psychische Spuren im Menschen. Doch wo beginnt Gewalt und was wird als traumatisches Erlebnis im Gehirn abgespeichert?
Um Mobbingbetroffene bestmöglich zu unterstützen bietet die AK Salzburg in Kooperation mit dem AMD Salzburg konkrete Beratungen an. Wir haben mit Birgit Artner gesprochen. Sie leitet den Bereich Arbeitspsychologie im AMD Salzburg und ist Expertin für die Beratung in Konflikt- und Mobbingsituationen.
Anzügliche Bemerkungen, obszöne Gesten oder eine unangenehme Berührung – alles doch kein Problem, oder? Doch! Sexuelle Belästigung ist niemals ein Kavaliersdelikt – sie ist eine Form von Gewalt, die sich gegen jedes Geschlecht richten kann.
Wie äußert sich Gewalt und Belästigung in Betrieben? Und wie kann Gewalt am Arbeitsplatz verhindert werden? Die Antworten auf diese Fragen erfahren Sie in unseren Videos!
Gewalt im Netz wird auf verschiedene Arten ausgeübt. Cybermobbing oder persönliche Angriffe in sozialen Medien können von bekannten, aber auch unbekannten TäterInnen ausgeübt werden. Spezialisierte Beratungsstellen bieten kostenfreie rechtliche und psychosoziale Beratung.
Im Juni 2019 wurde auf der Internationalen Arbeitskonferenz erstmals ein weltweites Recht auf eine Arbeitswelt frei von Gewalt und Belästigung in einem internationalen Übereinkommen festgeschrieben. Seitdem ist es dazu in Österreich still geworden.
Gewaltübergriffe treffen jeden Menschen. Niemand ist ohne Gewalterfahrung, sei es ausführend, beobachtend oder betroffen. Das Thema Gewalt ist auch im ArbeitnehmerInnenschutz präsent, nimmt dort zunehmend Raum ein und gewinnt an Bedeutung.
Bei der Pflege von Menschen entsteht Nähe, etwa bei der Körperpflege oder dem Anziehen. Beruflich Pflegende stehen jeden Tag mit vielen Menschen im Austausch. Entsprechend häufig werden sie Ziel aggressiver Handlungen. Und sie sind davon stärker betroffen als die meisten anderen Berufsgruppen.
Werden Beschäftigte im Job von KundInnen, KlientInnen oder PatientInnen beschimpft, bedroht oder gar körperlich attackiert, ist das skandalös – aber oft bittere Realität. Gewalt am Arbeitsplatz war auch vor Corona bereits ein großes Thema. Die Krise hat die Situation jedoch zusätzlich verschärft.
ArbeitnehmerInnen öffentlicher Verkehrsbetriebe waren in den letzten Monaten mehrfach von gewalttätigen Übergriffen betroffen. Gewalt darf aber weder Arbeitsalltag sein, noch zum Berufsrisiko gehören.
Ein klares Bekenntnis gegen Gewalt, Mobbing und Belästigung, geteilte Grundwerte, offene Kommunikation, präventive Maßnahmen, Kriseninterventionsteams, eine Ombudsstelle und ein engagierter Betriebsrat – so sieht das Erfolgsrezept der Wiener Linien gegen Gewalt am Arbeitsplatz aus.
Gewalt, Mobbing und Belästigung können an jedem Arbeitsplatz auftreten. Die Folgen sind auf persönlicher und betrieblicher Ebene verheerend. Doch Gewalt am Arbeitsplatz kann in vielen Fällen verhindert werden!
Welche Rechte haben ArbeitnehmerInnen, wenn sie von KundInnen, KlientInnen oder PatientInnen attackiert werden? Und wie können sie sich wehren? Ein FAQ des ÖGB gibt Antworten auf diese Fragen.
Gewalt hat viele Gesichter und kann prinzipiell jede/jeden am Arbeitsplatz treffen. Die „Gesunde Arbeit“ hat mit Prof.in Dr.in Dr.in Christa Kolodej gesprochen – sie ist Psychologin und eine der führenden ExpertInnen zu diesem Thema.
Gewalt, Mobbing und Belästigung können an jedem Arbeitsplatz auftreten. Die Folgen sind auf persönlicher und betrieblicher Ebene verheerend. Doch Gewalt am Arbeitsplatz kann in vielen Fällen verhindert werden!
Gesichter der Gewalt war der Titel des 76. Treffpunkts Sicherheitsvertrauenspersonen aktuell am 19. Jänner 2022 in der AK Wien. Die Onlineveranstaltung gab einen Überblick über die verschiedenen Formen von Gewalt am Arbeitsplatz und setzte sich mit dem Thema Gewaltprävention in der Praxis auseinander. Das Video der Veranstaltung können Sie auf gesundearbeit.at ansehen.
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) definiert Gewalt am Arbeitsplatz als „eine Handlung, eine Begebenheit oder ein von angemessenem Benehmen abweichendes Verhalten, wodurch eine Person im Verlauf oder in direkter Folge ihrer Arbeit schwer beleidigt, bedroht, verletzt, verwundet wird.“
Eine Belästigung liegt vor, wenn Verhaltensweisen gesetzt werden, die die Würde der betroffenen Person verletzt oder dies bezweckt, die für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht und anstößig ist und dadurch für diese Person ein einschüchterndes, feindseliges, entwürdigendes, beleidigendes oder demütigendes
Umfeld schafft oder dies bezweckt.
Stalking beschreibt nach Voß und Hoffmann„das willentliche und wiederholte Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren physische und/oder psychische Unversehrtheit und Sicherheit dadurch bedroht wird.“
Gehen die MitarbeiterInnen auf gleicher Ebene gegeneinander vor, spricht man von Mobbing. Gehen die Angriffe von MitarbeiterInnen gegen Vorgesetzte aus, spricht man von Staffing. Werden MitarbeiterInnen von ihren Vorgesetzen gemobbt, handelt es sich um Bossing.