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Stressfalle Arbeitsplatz: Wenn Mobbing krank macht

20 Jahre lang war Maria T. glücklich in ihrem Job – bis sich alles änderte. Nach einer Teamumstrukturierung kippte das Klima, das feindselige Verhalten ihr gegenüber begann. Aber welches Verhalten gilt überhaupt als Mobbing – und warum ist rechtzeitiges Handeln so wichtig?

Bei Mobbing müssen Arbeitgeber:innen im Rahmen der gesetzlichen Fürsorgepflicht eingreifen und Maßnahmen setzen. Adobe Stock / Andrey Popov

Die Burgenländerin Maria T. arbeitete zwei Jahrzehnte lang in einem Büro, war geschätzt im Team und rundum zufrieden mit ihrem Job. Doch dann kam der Bruch: Im Zuge einer betrieblichen Umstrukturierung wurde das komplette Team ausgetauscht, ihr Aufgabengebiet zerpflückt und auf andere Personen aufgeteilt. Was folgte, war ein schleichender Absturz: Es gab weder konstruktive Kommunikation noch einen zwischenmenschlichen Austausch unter den Mitarbeiter:innen. Statt eines wertschätzenden Miteinanders war das Arbeitsklima vergiftet – Maria T. fühlte sich ausgeschlossen, überfordert – und zunehmend krank. Ihre direkte Vorgesetzte blockte Gespräche ab und es existierte kein Betriebsrat, der hätte helfen können. Schließlich sah Maria T. keinen anderen Ausweg mehr und verließ das Unternehmen. 

Führungskräfte in der Pflicht

Ein funktionierendes Team von Beschäftigten ist die Basis für jedes erfolgreiche Unternehmen. Denn gesunde Arbeitnehmer:innen in einem wertschätzenden Umfeld sind nachweislich weniger krank und arbeiten außerdem produktiver. Aber überall dort, wo Menschen längere Zeit miteinander arbeiten, sind Meinungsverschiedenheiten vorprogrammiert – das ist bis zu einem gewissen Grad auch normal. Kommt es allerdings wie im Fall von Maria T. zu schweren Konflikten oder Mobbing durch Arbeitskolleg:innen oder sogenanntes „Bossing“ durch Vorgesetzte, ist der oder die Arbeitgeber:in gesetzlich zur „Fürsorgepflicht“ verpflichtet – das darf kein Lippenbekenntnis sein, sondern ist eine arbeitsrechtlich geregelte Verpflichtung. Führungskräfte stehen damit in der Verantwortung, problematische Entwicklungen im Team frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu setzen oder Gespräche zu führen. AK-Expertin Mag.a Brigitte Ohr-Kapral betont, wie wichtig richtiges Handeln im Ernstfall ist: „Mobbing passiert nicht an einem Tag, es ist ein längerer Prozess. Besonders gefährlich ist es, wenn Unternehmen Mobbing oder Konflikte tolerieren, nichts dagegen unternehmen und sogar Schikane oder Ausgrenzung dulden. Im Falle eines bestätigten Mobbingvorfalls ist den betroffenen Mitarbeitenden unverzüglich eine formelle Verwarnung auszusprechen.“

Mobbing am Arbeitsplatz – wann es wirklich vorliegt

In Österreich gibt es keine gesetzliche Definition von Mobbing, außer im Beamtendienstrecht. Die Judikatur sagt, dass Mobbing allerdings markante Merkmale hat:

  • Konfliktbelastete bzw. feindliche Kommunikation am Arbeitsplatz (Worte, Gesten, Gesprächsverweigerung) 
  • Regelmäßige Angriffe auf eine Person über längere Zeit
  • Dauernde deutliche (systemische) Unterlegenheit der betroffenen Person

Aber nicht jedes unangenehme Verhalten am Arbeitsplatz ist Mobbing – oft handelt es sich um klärbare Konflikte und nicht um systematische Schikane. Auch fachliche Kritik durch Vorgesetzte ist nicht automatisch Bossing, ebenso wenig wie ein allgemein schlechtes Betriebsklima. Liegt tatsächlich ein Mobbing-Verhalten vor, kann der Konflikt oft nicht mehr ohne Hilfe von Außenstehenden gelöst werden. Besonders wenn bereits Schlaflosigkeit, Überforderung, Hilflosigkeit oder andere psychische Beschwerden auftreten, dann läuten alle Alarmglocken. Dann sollten sich Betroffene an professionelle Konfliktberater:innen wenden – Arbeitnehmer:innen können sich an Betriebsrät:innen, Führungskräfte oder die Arbeiterkammer und Gewerkschaften wenden.

Neustart für Maria T.

Nach ihrer Kündigung wandte sich Frau T. an die Arbeiterkammer Burgenland, die sie bei Gericht unterstützte, Rehabilitationsgeld aufgrund ihrer Erkrankung zu erhalten. Von arbeitsrechtlichen Interventionen machte sie allerdings keinen Gebrauch – obwohl diese unter bestimmten Voraussetzungen möglich gewesen wären. Denn bei einem begründeten Mobbing-Vorwurf hätte etwa ein berechtigter, vorzeitiger Austritt mit entsprechenden arbeitsrechtlichen Ansprüchen in Betracht gezogen werden können. Auch mögliche Schadenersatzansprüche – etwa auf Ersatz von Therapiekosten – können im Falle von nachgewiesenem Mobbing bestehen. Nach Auslaufen des Rehabilitationsgeldes meldete sich Frau T. erneut bei der Arbeiterkammer Burgenland. Inzwischen hat sie eine Ausbildung im sozialen Bereich begonnen – die Tätigkeit im Büro und das Mobbing liegen nun hinter ihr.

Was tun bei Mobbing?


Die Arbeiterkammer empfiehlt das Führen eines Mobbing-Tagebuchs und bietet einen Mobbing-Test mit typischen Anzeichen zur Selbsteinschätzung. Einige Punkte wären beispielsweise:

  • Systematische Isolation
  • Arbeitsaufgaben werden verändert, um zu bestrafen
  • Angriffe auf das Aussehen
  • Gewalt und Gewaltandrohungen

 

Magazin Gesunde Arbeit 3/2025, Burgenland-Ausgabe