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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – was tun?

Anzügliche Sprüche oder offensichtliches Grapschen – 27 Prozent der Frauen sind am Arbeitsplatz von sexueller Belästigung betroffen. Das hat massive Auswirkungen auf die psychische und körperliche Gesundheit, aber auch auf die Arbeitszufriedenheit.

Sexuelle Belästigung ist nie die Schuld der Betroffenen, sondern gesetzlich verboten und eine Diskriminierung! AdobeStock / Tinnakorn

Wichtig ist: Sexuelle Belästigung ist nie die Schuld der Betroffenen, sondern gesetzlich verboten und eine Diskriminierung! Wer das erlebt oder beobachtet, kann – sofern es sich sicher anfühlt – klarmachen, dass es unerwünscht ist. Hilfreich ist es, Vorfälle zu dokumentieren, Zeug:innen zu suchen und sich Unterstützung zu holen. Der Verein sprungbrett etwa berät mit „Act4Respect“: Tel. 0670 600 7080 (Mo 11–14 Uhr, Do 16–19 Uhr). Im Raum Wien gibt es zusätzlich Einzelberatungen, aber auch Workshops für Betriebe und Betriebsräte.

Magazin Gesunde Arbeit 3/2026, Stamm-Ausgabe