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Gemeinschaftsverpflegung in Betrieben gesünder machen

Um die Verpflegungssituation in so vielen Betrieben wie möglich verbessern zu können, wurde der Qualitätsstandard für die Gemeinschaftsverpflegung in Betrieben/Kantinen als praxistaugliche Umsetzungshilfe vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) entwickelt. Die Gesunde Arbeit wurde um ihre Verbreitung ersucht. Dem kommen wir gerne nach.

In der Praxis ist das Speisenangebot in Betriebskantinen häufig zu fett, zu salzig und zu süß, enthält zu viel Fleisch und zu wenig Gemüse, Hülsenfrüchte und Vollkorngetreideprodukte. Oft ist die Fettqualität unbefriedigend und der Vitamin- und Mineralstoffgehalt verbesserungswürdig. Dies entspricht nicht den Empfehlungen einer gesunden Ernährung. Da aber für viele Menschen das Essen in der Betriebskantine eine sehr wichtige Mahlzeit des Tages darstellt und etwa ein Drittel der Tagesenergiezufuhr abdecken soll, besteht vielfach Handlungsbedarf bei der Optimierung des Verpflegungsangebotes.

Obwohl auch das Wissen und das Bewusstsein über eine gesundheitsfördernde Ernährung kontinuierlich ansteigen, ist die Zahl der übergewichtigen und adipösen Menschen sehr hoch. Zur Prävention von Fehl- und Überernährung bzw. den ihren Folgeerkrankungen aber auch für eine ausreichende Nährstoffversorgung sollte allen Bevölkerungsgruppen eine gesundheitsfördernde Ernährung leicht zugänglich sein. Eine abwechslungsreiche und ausgewogene Gemeinschaftsverpflegung kann somit eine bessere Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit und ein erhöhtes Wohlbefinden der arbeitsfähigen Bevölkerung bewirken.

Im Rahmen des Programms „Gesundheitsförderung 21+“ (GF 21+) wurde der Qualitätsstandrad für die Gemeinschaftsverpflegung in Betrieben/Kantinen als praxistaugliche Umsetzungshilfe entwickelt. Durch eine Optimierung der Verpflegung vor Ort sowie der damit verbundenen Rahmenbedingungen kann das Gesundheitsverhalten einer großen Zahl der so erreichten Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne der gesundheitlichen Chancengerechtigkeit positiv beeinflusst werden.

Empfehlung praxistauglich umsetzbar

Bei der Erarbeitung der Qualitätsstandards wurde auf bereits bestehende Expertisen, Best-Practice-Projekte und praxiserprobte, qualitätsgesicherte Unterlagen öffentlicher Einrichtungen des Bundes und der Länder sowie wichtiger Institutionen zurückgegriffen. Somit sind die Empfehlungen harmonisiert und in ganz Österreich einfach einsetzbar. Sie sind evidenzbasiert, zeitgemäß und verfolgen das Ziel, das Essensangebot genussvoll, attraktiv und klimafreundlich zu gestalten und somit die Lebensqualität zu steigern.

Verpflegung ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Die administrative Leitung von Einrichtungen hat in diesem Zusammenhang eine Schlüsselrolle und ein hohes Maß an Verantwortung. Für die erfolgreiche Umsetzung müssen jedoch alle beteiligten Akteurinnen und Akteure an einem Strang ziehen. Es sollten nicht nur so viele Personen wie möglich von diesen Empfehlungen Kenntnis nehmen, sondern sie auch in Ihrer alltäglichen Arbeit einsetzen (z. B. Verantwortliche für die betriebliche Gesundheitsförderung, Küchen- und Servicefachkräfte, Beratungspersonal, gastronomische Betriebe, Logistik, Gesundheitsexpertinnen- und experten, Architektur, Raum- und Küchenplanung, Informations- und Gebäudetechnik, Lebensmittelrecht u. v. m.).

Das vorliegende Dokument zielt auf die Verbesserung der Verpflegungssituation in so vielen Betrieben wie möglich ab und hilft bei der Schaffung/Verbesserung von gesundheitsfördernder Ernährung/Gemeinschaftsverpflegung in den Betrieben. Mit diesem Qualitätsstandard steht ein Instrument zur Verfügung, das dabei unterstützt, eine genussvolle, gesundheitsfördernde und nachhaltige Verpflegung in Betrieben umzusetzen.

Keine Kantine?

Täglich essen mehr als 1,5 Mio. Arbeitnehmer:innen in Betriebs- und Werksküchen. Das Betriebsrestaurant, die Kantinen und die Sozialräume sind zentrale Orte der Kommunikation. Gemeinsam Essen hat immer schon die sozialen Kontakte gefördert und verbessert auch das Arbeitsklima. Eine gute Verpflegungssituation am Arbeitsplatz tut gut, auch dem Image eines Unternehmens.

Wenn aber keine Kantine zur Verfügung steht, wird häufig beim nächstgelegenen Wirten zu Mittag gegessen oder ein Würstelstand muss für das Mittagessen herhalten. Oft wird auch von zu Hause das Mittagessen mitgebracht und aufgewärmt. Mehr Tipps dazu enthält die Broschüre „Ernährung am Arbeitsplatz – richtig essen und trinken im Berufsleben“ der Arbeiterkammer Steiermark.