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Die AUVA – ein Sicherheitsnetz unter Druck

Die Unfallversicherung gibt 4,7 Millionen Arbeitnehmer:innen, freiwilligen Helfer:innen, Schüler:innen, Studierenden und Kindern im verpflichtenden Kindergartenjahr Schutz und rechnet sich für die Wirtschaft. Ein Rückblick belegt: Hier den Sparstift anzusetzen, würde einen Eckpfeiler des Sozialstaats zerstören.

Die AUVA – ein Eckpfeiler des Sozialstaats. Adobe Stock / elmar gubisch

Heute ist die gesetzliche Unfallversicherung ein flächendeckendes Sicherheitsnetz für die Arbeitswelt, unsere Bildungseinrichtungen und ehrenamtliche Helfer:innen. Trägerin ist seit 1947 die AUVA, die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt. Weil sie (fast) ausschließlich von den Unternehmen finanziert wird, weckt sie besondere Begehrlichkeiten, wenn der Ruf nach „Senkung der Lohnnebenkosten“ laut wird, ab 2000 bekam sie das schon massiv zu spüren.

Nach 2000: Unterfinanzierte AUVA

Von 2004 bis 2023 wurden die Beiträge der Unternehmen von den bisher üblichen 1,4 Prozent der Lohnsumme auf 1,1 Prozent gesenkt. Aktuell beträgt das Budget 1,3 Milliarden Euro. Das klingt viel, ist angesichts der Leistungen der AUVA aber äußerst knapp bemessen. Denn im Verlauf von fast schon 140 Jahren wuchsen der gesetzlichen Unfallversicherung zahlreiche Aufgaben zu, die für die Arbeitnehmer:innen und ihre Familien von großer Bedeutung sind. Es sei hier noch angemerkt, dass die Finanzierung der Unfallversicherung kein Geschenk der Arbeitgeber:innen ist, vielmehr decken sie damit die Haftpflicht für ihre Beschäftigten ab, die seit 1811 im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt ist.

Durch Gewerkschaftsmitbestimmung mehr und bessere Leistungen

Ursprünglich war nur die Belegschaft von Unternehmen mit hohem Unfallrisiko pauschal versichert, der Rechtsanspruch auf persönlichen Schutz wurde erst in der demokratischen Republik in den 1920er-Jahren durchgesetzt. Damals hatten sich die Gewerkschaften als Vertretung der Versicherten bereits starke Mitsprache in der Selbstverwaltung erkämpft. Sie erreichten, dass sich die Leistung nicht mehr auf finanzielle Unterstützung für Unfallopfer oder deren Hinterbliebene beschränkte: Jetzt galt sie auch für Arbeitswege und schloss Berufskrankheiten ein, vor allem aber die Möglichkeit der Heilbehandlung. Das Führen von speziellen medizinischen Einrichtungen und das Fördern von Rehabilitation und Prävention kamen in der Zweiten Republik als Aufgaben dazu, ehrenamtliche Helfer:innen, dann auch Schüler:innen, Studierende und Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr, erhielten Versicherungsschutz.

Bei weiteren Kürzungen: Weniger Leistungen und mehr Ungleichheit

All das rechnet sich für Arbeitnehmer:innen und ihre Familien, aber auch für Unternehmen. So konnte die Unfallrate in kleineren Betrieben mit Unterstützung der AUVA seit 1998 um 25 Prozent gesenkt werden und diese erhalten zudem die Hälfte des Krankengelds refundiert. Pläne, die AUVA weiter auszuhungern oder ihre Leistungen in die Kranken- und Pensionsversicherung zu übernehmen und teilweise zu privatisieren, würden nur eines bewirken: mehr Ungleichheit. Höhere Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer:innen, weniger Chance auf gesunde Arbeit bis zur Pension und eine Mehrbelastung für kleine Betriebe wären drei der absehbaren Folgen.

 

Magazin Gesunde Arbeit 1/2025, Stamm-Ausgabe