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465 Mio. Euro versteckte Kosten in Österreichs Unternehmen

Wissen Sie, wie viel der letzte Arbeitsunfall in Ihrem Unternehmen gekostet hat? Unfallfolgekosten bilden entstandene Mehrkosten von Arbeitsunfällen im Betrieb ab. Sie sind oft ein unbekannter Kostenfaktor. Das Potenzial zur Kostenreduktion zugunsten der Gesundheit von Arbeitnehmer:innen ist daher groß.

Grafiken Website - kostenstatistik-2023 Gesunde Arbeit

Ein wesentlicher Anteil der Unfallfolgekosten macht die Entgeltfortzahlung für Arbeitnehmer:innen im Krankenstand aus. Doch auch Aufräumarbeiten, Stillstandszeiten von Maschinen und andere ungeplante Faktoren verursachen dem Betrieb Kosten bei einem Unfall.

AUVA berechnet Unfallfolgekosten

Die AUVA-Prävention berechnet jährlich die Folgekosten von Arbeitsunfällen, die in den Unternehmen, bei der AUVA selbst und in anderen volkswirtschaftlich relevanten Bereichen entstehen. Basis für die Berechnung sind die Informationen aus den Unfallmeldungen. Die Folgekosten von Arbeitsunfällen werden mithilfe statistischer Einkommensdaten, Unternehmens- und Branchendaten sowie der angegebenen Informationen über den Unfallhergang berechnet. Die Angabe der genauen Tätigkeit der Verunfallten und die Abweichungen zum Normalbetrieb sowie betriebsspezifische Daten sind wichtige Inputs für die Abschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Unfälle. Bei Interesse an Folgekostenberechnungen oder Erfahrungswerten für Kosten von bestimmten Unfällen können sich Unternehmen an die AUVA-Statistik wenden: statistik@auva.at.

Prävention rentiert sich

Damit es gar nicht erst zu hohen Kosten durch Arbeitsunfälle kommt, unterstützt die AUVA Unternehmen mit einem breiten Präventionsangebot. Dieses umfasst u. a. praxisnahe Sicherheitsberatung, Unterstützung bei der Evaluierung und Gefährdungsbeurteilung oder Aktionen zur Bewusstseinsbildung. Medien und Publikationen zum Thema Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz liefern wichtige Informationen, während kostengünstige Aus- und Weiterbildungskurse sowie Veranstaltungen zum Austausch von Erfahrungen und Wissen beitragen. Mehr unter https://auva.at/praevention.  

Arbeitsunfall melden? Ganz einfach elektronisch!

Und wenn doch einmal etwas passiert, dann ist der Arbeitsunfall innerhalb der gesetzlichen Fristen bei der AUVA zu melden, seit 1. März 2024 gemäß § 363 ASVG vorrangig elektronisch. Die AUVA bietet dazu ein Formular auf ihrer Website an. Die elektronische Unfallmeldung erleichtert den Meldevorgang und stellt die datenschutzkonforme Übermittlung personenbezogener Daten sicher. Das Formular kann innerhalb des Unternehmens weitergeleitet und die fertige Unfallmeldung als PDF abgespeichert werden. Zur sicheren Übermittlung an die AUVA kann das Formular mit einer E-Mail-Tan oder mittels ID-Austria signiert werden. Eine Bestätigung der Meldung wird an die angegebene E-Mail-Adresse versandt. Mehr Infos unter https://auva.at/unfallmeldung. 

 

Gesunde Arbeit Magazin 2/2025, Stamm-Ausgabe