Brennpunkt Arbeitsplatz: Wenn Hitze zur Gefahr wird
Studie liefert erstmals Planungsgrundlage für Hitzeschutzmaßnahmen und medizinische Richtwerte für die betriebliche Praxis
Der Klimawandel macht extreme Hitze von der Ausnahme zur Regel: Allein in Wien wurde 2025 an sechs Tagen die 36-Grad-Marke überschritten, 2024 wurden an 52 Tagen mehr als 30°C gemessen. Für viele Beschäftigte gibt es am „Brennpunkt Arbeitsplatz“ kein Entrinnen. Der Arbeitsalltag läuft unvermindert weiter – mit fatalen Folgen: Ab 30 Grad steigt das Unfallrisiko um 7 Prozent. Zudem wurden im ersten Jahr nach der Anerkennung als Berufskrankheit bereits 51 Fälle von weißem Hautkrebs gemeldet. Die neue Hitzeschutzverordnung 2026 ist ein erster wichtiger Schritt, doch eine neue MedUni-Studie im AK-Auftrag warnt: Wer sich beim Hitzeschutz nur auf das Thermometer verlässt und andere Belastungsfaktoren außer Acht lässt, riskiert Arbeitsunfälle, Produktivitätsverluste und chronische Erkrankungen.
Die neue Hitzeschutzverordnung ist ein wichtiger Erfolg, für den wir uns lange eingesetzt haben. Aber wir dürfen hier nicht stehen bleiben. Vor allem die rund 400.000 Arbeitnehmer:innen in Österreich, die im Freien arbeiten, brauchen zusätzlich zu den neuen Hitzeschutzplänen auch einklagbare Rechte. Es darf nicht sein, dass Menschen bei der Arbeit krank werden, weil verbindliche Stopp-Grenzen fehlen. Wir fordern ein gesetzlich verankertes ‚Hitzefrei‘ – gestaffelt nach körperlicher Belastung – sowie bezahlte Entwärmungspausen. Und weil Hitze nicht vor der Bürotür haltmacht, muss es eine verbindliche Grenze auch für Innenräume geben.
Bislang fehlen Arbeitsmediziner:innen und Sicherheitsfachkräften praxistaugliche Leitfäden zur Risikobewertung. Die neue Studie liefert nun erstmals die wissenschaftlichen Grundlagen, auf deren Basis die AK verbindliche Belastungsgrenzen, eine Regelung für Arbeitsräume sowie die verpflichtende Nutzung dieser medizinischen Erkenntnisse in den Betrieben einfordert.
Neue Planungsgrundlage verknüpft Arbeitsschwere und „Hitzerisiko“
Die Temperatur allein sagt uns zu wenig aus. Ob Hitze zur Gesundheitsgefahr wird, hängt auch maßgeblich von Luftfeuchtigkeit, Strahlungswärme bzw. Sonneneinstrahlung und vor allem von der konkreten Arbeitsschwere ab. Wer die Hitzebelastung fundiert bewerten will, muss diese Einflüsse mitberücksichtigen.
Die seit 2026 geltende Hitzeschutzverordnung verknüpft Schutzmaßnahmen erstmals mit den offiziellen Hitzewarnungen der GeoSphere Austria ab Warnstufe 2 („gelb“). In der betrieblichen Praxis fehlte bisher jedoch ein verlässliches Werkzeug, um diese Warnungen konkret auf den Arbeitsalltag zu übertragen: Wie lange darf etwa bei „Warnstufe Rot“ noch schwer gearbeitet werden, und wie lange müssen die anschließenden Pausen dauern?
Genau dieses Werkzeug liefert nun die neue Studie. Auf Basis von über 17.000 Einzelberechnungen macht sie die Hitzewarnungen der GeoSphere Austria erstmals für Betriebe anwendbar – mit einer medizinischen Skala, die Arbeitsschwere, maximal zumutbare Arbeitszeiten und zwingende minimale Erholungspausen berechnet.
Um die gesundheitlichen Risiken zu minimieren und den Hitzeschutz wirksam umzusetzen, fordert die AK vier Maßnahmen:
- Klare Belastungsgrenzen für „Hitzefrei“ gesetzlich verankern:
• Ab welchen Temperaturen in Verbindung mit weiteren Belastungsfaktoren die Arbeit zwingend einzustellen ist.
• Wann zusätzliche bezahlte Entwärmungs-Pausen einzulegen sind. - Indoor-Regelung für Arbeitsräume einführen
• Extreme Temperaturen betreffen auch jene, die in Gebäuden arbeiten. Die Arbeitsstättenverordnung muss novelliert werden, um hier verbindliche Belastungsgrenzen einzuführen. - Wissenschaftliche Mess- und Bewertungsinstrumente verpflichtend einsetzen
• Betriebe müssen neben der Lufttemperatur auch noch andere klimatische Parameter und vor allem die Arbeitsbelastung bei der Bewertung miteinbeziehen.
• Arbeitsmedizinische Erkenntnisse auf Basis ganzheitlicher Messungen und moderner Bewertungsmethoden (Feuchtkugel-Globaltemperatur, Predicted Heat Strain, gefühlte Temperatur) sind dabei verpflichtend heranzuziehen. - Bessere Hautkrebsprävention und mehr Kontrollen
• Beschäftigte, die UV-Strahlung ausgesetzt sind, müssen besser präventiv geschützt werden. Weißer Hautkrebs (Plattenepithelkarzinom – Vorstufe aktinische Keratose) ist eine Berufskrankheit mit hoher Dunkelziffer in Österreich.
• Die Arbeitsinspektion muss systematisch kontrollieren, ob Schutzmaßnahmen (Beschattung, geeignete PSA, Einhaltung von Pausen und schlussendlich „Hitzefrei“) auch tatsächlich umgesetzt werden.
Presseunterlage der Arbeiterkammer Wien