Zum Hauptinhalt wechseln

Hitzeschutz am Arbeitsplatz: 5 Lehren aus dem Rekordsommer 2026

Erstmals wurde in Österreich an mehreren Tagen und in mehreren Bundesländern Hitzewarnstufe 4 samt 40-Grad-Marke überschritten. Harald Bruckner, Leiter des Teams Arbeitnehmer:innenschutz in der AK Wien, zieht Bilanz.

Gesunde Arbeit

5 Lehren aus dem Rekordsommer 2026

Der Sommer 2026 war ein Kipp- und Wendepunkt für den Arbeitnehmer:innenschutz. Seit 1. Jänner 2026 gilt die Hitzeschutzverordnung für Arbeiten im Freien. Gleichzeitig machte die extreme Hitze die Folgen der Klimakrise für alle spürbar. Ein moderner Arbeitnehmer:innenschutz kommt am Thema Hitze nicht mehr vorbei.
Die Verordnung zeigt erste Wirkung, deckt aber auch Handlungsbedarf auf. Rund ein Viertel der Kontrollen der Arbeitsinspektion ergab Mängel bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen. Außerdem fehlen Obergrenzen, die festlegen, ab wann „Hitzefrei“ oder Entwärmungszeiten gelten.
Die größte Lücke liegt in den Innenräumen. Weil Temperaturobergrenzen fehlen, kommt es immer öfter zu Hitzeerschöpfung und Hitzekollaps. Beschäftigte berichteten von über 40 °C in Büros, Schulen und Gesundheitseinrichtungen, von 42 °C in Kindergärten, von 43 °C in Lagerhallen und von 46 °C an Kassenarbeitsplätzen nahe Glasfassaden. Der Umweltmediziner Hans-Peter Hutter (MedUni Wien) macht auf die Folgen für die Leistungsfähigkeit aufmerksam: „Bereits ab 27 Grad nimmt die geistige Leistungsfähigkeit messbar ab, Fehler häufen sich.“
Das Thermometer allein sagt zu wenig aus.
Entscheidend sind auch Luftfeuchtigkeit, Strahlungswärme und vor allem die Arbeitsschwere. Für die Praxis nennt Hutter klare medizinische Grenzen. Verliert der Körper mehr als fünf Prozent an Wasser, sind Trinkpausen Pflicht. Bei einer Körperkerntemperatur über 38,5 Grad muss die Arbeit sofort abgebrochen werden, ohne Ausnahme.
Heiße Sommer werden bleiben. Auch wenn nach den ersten Hitzetagen eine Akklimatisation stattfindet, ist die Erwartung unrealistisch, dass sich Menschen kurzfristig anpassen. Klimafitte Gebäude, die Hitze durch Dämmung oder Beschattung gar nicht erst hereinlassen, sind eindeutig besser, als heiße Luft mit zusätzlicher Energie wieder abzutransportieren. Für eine geeignete Raumtemperatur oder andere wirksame Maßnahmen müssen die Arbeitgeber:innen sorgen.

Adobe Stock / Wolfilser

 

3 Fragen an Harald Bruckner:

1.    Was hat die neue Hitzeschutzverordnung im ersten Sommer bewirkt, und wo stößt sie an Grenzen?
Die Verordnung ist der Grundstein für den Hitzeschutz im Freien. Ab einer gefühlten Temperatur von 30 °C, das entspricht Hitzewarnstufe 2 des nationalen Hitzeschutzplans, sind Maßnahmen verpflichtend. Dazu gehören ein schriftlicher Hitzeschutzplan nach dem TOP-Prinzip und umfassende Schulungen der Beschäftigten. Für den Bau gibt es zusätzlich die Schlechtwetterregelung der BUAK. Übersteigt die im Schatten gemessene Temperatur 32,5 °C, können Arbeitgeber:innen die Arbeit im Freien einstellen lassen, die Beschäftigten erhalten dann 60 Prozent des Lohns. Auf „Hitzefrei“ gibt es aber keinen gesetzlichen Anspruch, deshalb fordert die Gewerkschaft Bau-Holz einen Rechtsanspruch.
2.    Warum reicht der Blick aufs Thermometer nicht aus?
Offizielle Messstellen liefern in der Regel Schattentemperaturen. Am Arbeitsplatz liegen die tatsächlichen Werte oft weit höher, etwa durch direkte Sonneneinstrahlung, erhitzte Materialien, Hitzestau ohne Luftzirkulation oder die Abwärme von Arbeitsmitteln. In der AK-Beratung zeigen sich in den Sommermonaten immer öfter 35 bis 45 °C am Arbeitsplatz. In Kombination mit körperlicher Belastung, konzentrierter Arbeit oder gesundheitlicher Vorbelastung ist das medizinisch bedenklich. Hinzu kommt, dass hohe Temperaturen das Unfallrisiko erhöhen. Berufliche Hitzeexposition kann zudem chronische Folgen haben, die bisher kaum beachtet werden, von Nierenschäden bis zu einem erhöhten Krebsrisiko und höherer Herz-Kreislauf-Sterblichkeit.
3. Was muss sich politisch ändern, und was können Betriebe schon jetzt tun?
Die AK fordert, Belastungsgrenzen für „Hitzefrei“ gesetzlich zu verankern und die Arbeitsstättenverordnung um verbindliche Grenzen für Arbeitsräume zu novellieren. Betriebe sollen neben der Lufttemperatur auch andere klimatische Parameter und die Arbeitsbelastung bewerten, auf Basis arbeitsmedizinischer Erkenntnisse. Für Beschäftigte, die UV-Strahlung ausgesetzt sind, braucht es bessere Hautkrebsprävention, denn weißer Hautkrebs ist eine Berufskrankheit mit hoher Dunkelziffer. Betriebe sollten Beschattung, geeignete persönliche Schutzausrüstung und Pausen konsequent umsetzen, wobei kollektive Maßnahmen individuellen immer vorzuziehen sind. Damit das tatsächlich passiert, braucht es systematische Kontrollen der Arbeitsinspektion.