Lehre, erster Job, neu im Betrieb – zahlreiche junge Menschen starten im Herbst ins Arbeitsleben. Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sind für sie besonders wichtig. Die aktuelle Ausgabe des Magazins Gesunde Arbeit befasst sich daher schwerpunktmäßig mit dem Schutz jugendlicher ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge.
Schwere körperliche Arbeiten oder das Hantieren mit gefährlichen Stoffen sind für Jugendliche verboten. Seit der Coronapandemie ist die psychische Belastung eine weitere Gefahr. Der Jugendvertrauensrat kann direkt im Betrieb helfen.
„Als LehrerInnen kämpfen wir gegen die Zeit, gegen Kürzungen der Mittel und den schlechten Ruf des Bildungssystems. Wir kämpfen für unsere und mit unseren SchülerInnen, für besonders gute und besonders schwache Kinder und Jugendliche, damit sie alle ihren Berufslebensweg erfolgreichen gehen können“, sagt Thomas Prigl, stellvertretender Berufsschulleiter für das Baugewerbe in Wien 22.
Was wäre, wenn wir erst als Volljährige Schwimmen oder Radfahren lernen dürften? Wir wären wohl nicht besonders gut darin, die Unfallwahrscheinlichkeit stiege. Gleiches gilt für die Berufsausbildung. Das Bildungsziel der Berufsschule ist die Entwicklung einer umfassenden Handlungskompetenz im jeweiligen Beruf.
Die Arbeitsinspektion kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften zum ArbeitnehmerInnenschutz vor Ort in den Betrieben und auf Baustellen. Bei unserer Tätigkeit im Außendienst werden oft jugendliche ArbeitnehmerInnen angetroffen.
Die Forschung erhebt und beschreibt die Wünsche, Einstellungen und Wertehaltungen der Generation Z. Viele Unternehmen verabsäumen es, passende Angebote an die zukünftigen, neuen ArbeitnehmerInnen zu machen.
Die Richtlinie 94/33/EG wurde vom Rat der Europäischen Union am 22. Juni 1994 erlassen. Das Hauptziel der Richtlinie ist nach Art. 1 das Verbot der Kinderarbeit. Sie legt Mindeststandards fest, um in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen besseren Schutz der Sicherheit und Gesundheit junger ArbeitnehmerInnen zu gewährleisten.
Eine 15-jährige Ferialarbeiterin verletzte sich an einer störanfälligen Bügelmaschine. Niemand hatte sie über die Gefährlichkeit der Maschine aufgeklärt und sie in deren Handhabung unterwiesen. Laut Oberstem Gerichtshof (OGH) steht ihr wegen dieser groben Fahrlässigkeit eine Integritätsabgeltung zu.
Von Infos zum Pflichtpraktikum über Unterstützung bei Arbeitszeitverstößen bis hin zu Initiativen, die die Ausbildung attraktiver machen: Die Jugendexperten der AK Tirol informieren, beraten und unterstützen. Denn sie wissen, wo die jungen Menschen der Schuh drückt.
Arbeiten mit explosions- und brandgefährlichen Arbeitsstoffen oder unzuträglich schwere körperliche Arbeiten sind für Jugendliche verboten. Der Jugendvertrauensrat kümmert sich darum, dass das auch eingehalten wird.
Jugendliche unter 18 Jahren, die bereits im Berufsleben stehen, brauchen besonderen Schutz, damit sie sich körperlich, geistig und sozial gut entwickeln können. Wichtig ist, dass ausreichend freie Zeit fürs Lernen, für die Erholung und Hobbys bleibt. Im Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz finden sich daher Regelungen zu den Arbeitszeiten.
Für Jugendliche und Lehrlinge bis zum 18. Lebensjahr ist das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz und die dazugehörige Verordnung die Grundlage dafür, mit welchen gefährlichen Arbeitsstoffen sie arbeiten dürfen. Im betrieblichen Alltag und in der Ausbildung ist die Umsetzung nicht immer leicht.
Christine Raggl leitet die Lehrlings- und Jugendabteilung der AK Vorarlberg und ist in der Beratung täglich mit verschiedenen Problemstellungen konfrontiert. Im Interview mit der Gesunden Arbeit gibt sie Tipps zum Lehrbeginn.
„16-jähriger Lehrling auf Baustelle schwer verletzt“, „15-jähriger Lehrling verletzt sich an Kreissäge schwer“: Meldungen dieser Art finden sich immer wieder in den Medien. Abgesehen von den individuell tragischen Folgen wird sehr rasch die Frage gestellt: War die Beschäftigung eines Jugendlichen überhaupt zulässig? Wurde die Aufsichtspflicht verletzt?
Arbeitsunfälle sind bei Beschäftigten unter 25 Jahren deutlich häufiger als bei deren älteren KollegInnen. Das könnte auch daran liegen, dass BerufsanfängerInnen viel zu schnell als volle Arbeitskräfte eingesetzt werden.
Im Interview mit „Gesunde Arbeit“ erzählt ÖGJ-Vorsitzende Susanne Hofer, was ihr Lehrlinge über ihre Erfahrungen mit ArbeitnehmerInnenschutz berichten, welche Aufgabe Jugendvertrauensräten dabei zukommt und was das alles mit der Sachertorte zu tun hat.
Information und Unterweisung bilden die Grundlage, um Arbeiten sicher ausführen zu können. ArbeitnehmerInnen werden dabei die konkreten betrieblichen Gefahren in verständlicher Weise vermittelt. Junge oder neue ArbeitnehmerInnen müssen hier besonders beachtet werden.
Das generelle Rauchverbot in der Gastronomie war ein heiß diskutiertes Thema. Durch Ausnahmen und Gesetzesänderungen entstand ein Nebel, der nur schwer zu durchblicken war. Nun wird mit 1.11.2019 das generelle Rauchverbot in der Gastronomie gelten. Viele Beschäftigte in der Gastronomie atmen auf.
Lehre, erster Job, neu im Betrieb – zahlreiche junge Menschen starten im Herbst ins Arbeitsleben. Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sind für sie besonders wichtig. Die aktuelle Ausgabe des Magazins Gesunde Arbeit befasst sich daher schwerpunktmäßig mit dem Schutz jugendlicher ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge.