Chancen nutzen ist eine Sozialpartnerinitiative mit dem Ziel der Verbesserung der Beschäftigungssituation älterer Personen und Menschen mit Behinderung bzw. chronischen und/oder psychischen Erkrankungen.
Belinda K.* arbeitete sieben Monate lang in einem Raucher-Café in Meidling. Als sie schwanger wurde und dies bekannt gab, sagte ihr der Geschäftsführer, dass sie „nicht mehr zum Image des Lokals passe“ – und warf sie hinaus, trotz gesetzlichem Kündigungs- und Entlassungsschutz für Schwangere!
Das generelle Rauchverbot in der Gastronomie war ein heiß diskutiertes Thema. Durch Ausnahmen und Gesetzesänderungen entstand ein Nebel, der nur schwer zu durchblicken war. Nun wird mit 1.11.2019 das generelle Rauchverbot in der Gastronomie gelten. Viele Beschäftigte in der Gastronomie atmen auf.
Frauen, die regelmäßig in der Nacht arbeiten, haben ein drastisch erhöhtes Haut-, Brust- und Magenkrebsrisiko. Frauenspezifische Aspekte beim ArbeitnehmerInnenschutz müssen daher stärker in den Vordergrund rücken, denn noch immer orientiert sich dieser stark an den „männlichen“ Belastungen der Arbeitswelt.
Bei der Auseinandersetzung mit arbeitsbedingten Krebserkrankungen wird die spezielle Betroffenheit von Frauen zu wenig beachtet. Was sind nun die Ursachen?
Wann6. März 2018, 9.30-16.00 UhrWoÖGB- und Gewerkschaftshaus Catamaran, Veranstaltungssaal Wilhelmine Moik, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 WienWervida, GPF, AK Wien und ÖGB Chancen, Nutzen Büro - eine Sozialpartnerinitiative
Schwangere Arbeitnehmerinnen haben einen besonderen Schutz am Arbeitsplatz. So dürfen sie etwa bestimmte Tätigkeiten nicht mehr oder nur eingeschränkt ausüben. Besteht Gefahr für Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind, erfolgt eine Freistellung. Doch wann ist dies der Fall und wer zahlt das Entgelt?
Unter dem Titel „Inklusion – sind wir mittendrin oder außen vor?“ nahmen am 7. März rund 250 TeilnehmerInnen an der Tagung für Behindertenvertrauenspersonen im Gewerkschaftshaus Catamaran in Wien teil. Neben der Information über aktuelle Entwicklungen und gesetzliche Neuerungen nutzten die TeilnehmerInnen die Veranstaltung zum Erfahrungsaustausch und zur Vernetzung.
Ferialarbeit hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Jugendliche müssen oft im Rahmen ihrer schulischen Ausbildung ein verpflichtendes Ferialpraktikum absolvieren, um die Schule abschließen zu können.
270 TeilnehmerInnen stellten sich der „Herausforderung Inklusion. Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt und im Privatleben“ am 8. März 2016 bei der diesjährigen Tagung für Behindertenvertrauenspersonen im ÖGB-Haus Catamaran in Wien.
Viele Jugendliche starten jetzt im Herbst ins Berufsleben. Für sie sowie ihre Vorgesetzten bzw. KollegInnen und Eltern ist wichtig, zu wissen, dass die Unfallgefahr durch mangelnde Erfahrung und Routine erhöht ist. Besondere Vorsicht ist geboten.
"Inklusion, Arbeit, Respekt - Nichts ist unmöglich!" war der Titel der Tagung für Behindertenvertrauenspersonen am 10. März 2015 in Wien. Mehr als 250 TeilnehmerInnen nahmen an der Veranstaltung von GdG-KMSfB, vida, ÖGB Chancen Nutzen Büro und AK teil.
Insgesamt 260 TeilnehmerInnen nahmen an der Tagung "Die Behindertenvertrauenspersonen - fit für die Praxis" am 11. März in Wien teil. vida, GdG-KMSfB, ÖGB Chancen Nutzen Büro und Arbeiterkammer Wien hatten zu der Veranstaltung eingeladen, um über aktuelle Entwicklungen und gesetzliche Neuerungen zu informieren sowie Vernetzung und Erfahrungsaustausch zu ermöglichen.
Seit Erscheinen der 7. Auflage sind einige bedeutsame gesetzliche Änderungen erfolgt. Die wichtigsten Entwicklungen betreffen das Rechtsmittelverfahren im Rahmen der neu eingeführten Verwaltungsgerichtsbarkeit, Anpassungen im Antidiskriminierungsrecht sowie die Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigt behinderten Personen und die Verwendung der Mittel aus dem Ausgleichstaxfonds. Auch Rechtsprechung und Literatur haben zwischenzeitig zu zentralen Fragen des Behinderteneinstellungsrechts, so etwa zur Möglichkeit eines Verzichts auf die Begünstigteneigenschaft, Stellung bezogen. Die Einbindung von Autorinnen aus Wissenschaft und Praxis bietet Gewähr dafür, dass im Zuge der Bearbeitung beide Blickwinkel ausreichend Beachtung finden. Der Kommentar stellt somit einen wertvollen Begleiter für alle mit Fragen des Behinderteneinstellungsrechts befassten Personen dar.
Seit der letzten Auflage im Jahr 2013 gab es im MSchG und im VKG einige Änderungen. So wurden u.a. die Anspruchsvoraussetzungen für das individuelle Beschäftigungsverbot vor der Entbindung leicht geändert, die Anrechnungsregelungen für Karenzzeiten massiv ausgedehnt, die Rahmenbedingungen für die Elternteilzeit adaptiert und der Anspruch auf den sogenannten Papamonat gesetzlich verankert. Neben diesen Änderungen der Gesetzeslage hat sich auch die Rechtsprechung zu beiden Gesetzen in wichtigen Punkten weiterentwickelt. Dies war für das Autorinnenteam der Anlass, den Kommentar zu MSchG und VKG zu überarbeiten und zu ergänzen, um ein Werk auf aktuellem Stand zu haben.