Workers‘ Memorial Day: Gesetzlicher Schutz nach traumatischen Extremereignissen am Arbeitsplatz muss für alle gelten!
757 tödliche Arbeitsunfälle in zehn Jahren. AK fordert Freistellung von gefährlichen Tätigkeiten und psychologische Nothilfe im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
195 tote Arbeiter alleine in der Baubranche – hinter dieser erschütternden Zahl stehen zerrissene Familien und traumatisierte Kolleg:innen. Dass beim jüngsten Unfall in Wien-Alsergrund der Kranführer vier tote Kollegen bergen musste, zeigt die unvorstellbare psychische Dimension solcher Extremereignisse. Zum Workers‘ Memorial Day gedenkt die AK Wien der Opfer von Arbeitsunfällen und mahnt dringend Konsequenzen ein – insbesondere in Form von Schutzmaßnahmen für die Überlebenden: Beschäftigte brauchen nach traumatischen Erlebnissen das gesetzliche Recht auf Freistellung von gefährlichen Tätigkeiten sowie notfallpsychologische Betreuung.
„Jeder Tote am Arbeitsplatz ist einer zu viel. Die verheerende Bilanz von 757 tödlichen Arbeitsunfällen zeigt, dass wir beim Arbeitnehmer:innenschutz keinen Millimeter zurückweichen dürfen“, betont Silvia Rosoli, Leiterin der Abteilung Arbeitnehmer:innenschutz & Gesundheitsberufe der AK Wien. „Nach einem Extremereignis bemerken Betroffene oft gar nicht, dass sie nicht mehr einsatzfähig sind – oder sie arbeiten unter enormem Druck weiter, weil Kund:innen warten und der Betrieb weitergehen muss. Dass sie in solchen Situationen nicht zwingend aus der Gefahrenzone geholt werden und ihnen psychologische Unterstützung angeboten wird, ist unverantwortlich.“
Jeder Tote am Arbeitsplatz ist einer zu viel. Die verheerende Bilanz von 757 tödlichen Arbeitsunfällen zeigt, dass wir beim Arbeitnehmer:innenschutz keinen Millimeter zurückweichen dürfen.
Gleicher Schutz für alle Beschäftigten nach Extremereignissen
Aktuell schützt ausschließlich das Eisenbahnrecht sein Personal nach schweren Unfällen mit Dienstfreistellung und psychologischer Nothilfe.
„Schutz haben aber alle verdient, denen Extremereignisse während der Arbeit passieren“, so Rosoli. „Betroffene Arbeitnehmer:innen sind oft in einem Schockzustand und dürfen keinesfalls selbst- oder fremdgefährdende Tätigkeiten ausüben. Ein Abzug von gefährlichen Tätigkeiten und notfallpsychologische Betreuung müssen deshalb für alle Beschäftigten gesetzlich verankert werden. Die Politik ist es den Opfern von Arbeitsunfällen und ihren traumatisierten Kolleginnen und Kollegen schuldig, niemanden in einer solchen psychischen Ausnahmesituation im Stich zu lassen.“
Presseaussendung der Arbeiterkammer Wien