Übergriffe in der Arbeitswelt endlich bekämpfen!
Erlebnisse von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz sind nicht nur für betroffene Arbeitnehmer:innen höchst problematisch, sondern beeinflussen das gesamte Arbeitsumfeld negativ. Es braucht endlich nachhaltige Schritte zur Bekämpfung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt.
Egal, ob körperliche Übergriffe, Ausgrenzung oder diskriminierende und sexualisierte Äußerungen: Jede Form von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz muss konsequent bekämpft werden. Solche Übergriffe können schwere körperliche und psychische Folgen haben und attackieren zudem die Würde und Integrität der Betroffenen. Nach wie vor nehmen jedoch zahlreiche Betriebe ihre Fürsorgepflicht bei der Prävention von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz nur unzureichend wahr. Bereits seit Jahren fordern Arbeiterkammern und Gewerkschaften daher mehr Schutz für Arbeitnehmer:innen.
Mehr Schutz vor Gewalt und Belästigung
Wesentlich ist dabei die Schärfung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) im Hinblick auf konkrete Pflichten und Verantwortung der Arbeitgeber:innen. Wichtig ist auch: Kontrollen sichern die Einhaltung unserer Schutzgesetze. Daher müssen insbesondere in gefährdeten Branchen mehr gezielte Überprüfungen durch die Arbeitsinspektion erfolgen, vor allem mit Blick auf (nicht) vorhandene Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus sollten Vorfälle von Gewalt und Belästigung von Arbeitgeber:innen verpflichtend an die Personalvertretung bzw. den Betriebsrat gemeldet werden müssen und in der Folge eine Betriebsbesichtigung durch die Arbeitsinspektion auslösen. Damit die Einhaltung von Präventionsmaßnahmen, Pflichten und Verantwortlichkeiten durch die Arbeitgeber:innen sichergestellt und kontrolliert werden kann, braucht es dringend mehr Ressourcen für die Arbeitsinspektion, insbesondere beim Personal.
Gewaltprävention braucht Fachwissen
Wirksame Schutzmaßnahmen zur effektiven Prävention von Gewalt und Belästigung erfordern Fachkompetenz. Arbeits- und Organisationspsycholog:innen verfügen über dieses Expert:innenwissen. Dennoch fehlt noch immer die Verankerung dieser Berufsgruppe im ASchG als dritte präventive Säule – gleichberechtigt mit Arbeitsmediziner:innen und Sicherheitsfachkräften – sowie deren verpflichtende Einbindung in die Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen. Hoch an der Zeit ist auch die Entwicklung neuer Verfahren, um psychische Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen – viele Evaluierungsverfahren bilden die vielfältigen Gefahren der heutigen Arbeitswelt, wie etwa Gewalt bzw. Belästigung, Digitalisierung oder Entgrenzung, gar nicht oder nur unzureichend ab.
Präventive Schutzkonzepte, wirksame Kontrollen und eine effektive Rechtsdurchsetzung müssen stets im Zentrum stehen und sich auch in weiterführenden gesetzlichen Regelungen abbilden. Leitlinie muss hierbei sein: vorbeugend handeln – bevor Gewalt und damit Leid für die Beschäftigten entsteht.
Magazin Gesunde Arbeit 3/2025, Stamm-Ausgabe