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Mitarbeiter:innen erfolgreich fördern und binden

Arbeitsplätze an Potenziale anpassen und individuelle Weiterbildungen organisieren Die Brantner Gruppe geht auf ein 1936 von der Familie Brantner gegründetes Unternehmen zurück. Aus dem ursprünglichen Taxi- und Touristikunternehmen wurde im Laufe der Zeit eine vielseitige Unternehmensgruppe. Heute werden in fünf Ländern an 65 Niederlassungen und in Joint Ventures rund 2.745 Mitarbeiter:innen beschäftigt. Am Standort Hagenbrunn ist Brantner green solutions u. a. im Bereich der Abfalllogistik, der Abfallaufbereitung und der Entwicklung KI-gestützter Systeme zur Abfallanalyse und -verwertung tätig.

Von links: Rainer Rothe (Fa. Brantner green solutions), Markus Schweiger (AK Niederösterreich), Pressesprecherin Denise Thiery, MA, Betriebsratsvorsitzender Thomas Svejda (beide Fa. Brantner green solutions) AK Niederösterreich

Beschäftigung begünstigter behinderter Mitarbeiter:innen

„Ich war sehr froh, hier bei Brantner eine Stelle zu finden, die meiner Qualifikation entspricht. Mir geht es darum, mit meinen beruflichen Fähigkeiten und Erfahrungen wahrgenommen zu werden, und das ist hier bei Brantner von Anfang an der Fall gewesen“, begrüßt uns Rainer Rothe bei Brantner green solutions. „Als Rollstuhlfahrer habe ich leider viele Absagen auf Bewerbungen bekommen, bei denen mir mehr oder weniger deutlich mitgeteilt wurde, dass man nicht bereit sei, die Kosten für eine rollstuhlgerechte Ausgestaltung eines Arbeitsplatzes zu tragen.“ Ein Treppenlift macht Herrn Rothe – er ist als Disponent tätig – die Erreichung der Arbeitsplätze im ersten Obergeschoß möglich. Schon davor braucht es eine kleine Rampe, um einige Stufen bis zum Eingang des Gebäudes zu überwinden.
„Für uns ist die Entscheidung, eine neue Mitarbeiterin bzw. einen neuen Mitarbeiter einzustellen, in erster Linie von der Eignung für die konkrete Stelle abhängig“, erläutert Pressesprecherin Denise Thiery, MA. „Als wir diese Eignung bei Herrn Rothe gefunden haben, waren die notwendigen Anpassungen des Arbeitsplatzes eine Selbstverständlichkeit. Wir haben uns dann auf die Frage konzentriert, wie genau so eine Adaption der Arbeitsumgebung aussehen kann. Die Investitionen hat das Unternehmen gerne getragen, und auch das Sozialministerium und die PVA haben einen Beitrag dazu geleistet.“ 

Auch die Wiedereingliederungsteilzeit nach langer Krankheit ist in unserem Unternehmen ein wichtiges Thema.
BRV Thomas Svejda

Arbeitsplatz an Möglichkeiten der Menschen anpassen

„Wir haben auch in der Vergangenheit sehr gute Erfahrungen gemacht, wenn es darum ging, Arbeitsplätze an die Möglichkeiten der Menschen anzupassen“, erklärt Betriebsratsvorsitzender (BRV) Thomas Svejda. „Da lässt sich meiner langjährigen Erfahrung nach immer eine Lösung finden. Ich erinnere mich beispielsweise an einen Kollegen (Müllbehälterentleerer), dem das Heben schwerer Lasten nicht mehr zumutbar war und der dann zum Baggerfahrer umgeschult wurde. Auch einem Lkw-Fahrer haben wir aufgrund eines heftigen Rückenleidens den Einbau eines speziellen Fahrersitzes ermöglicht, wodurch er seine Tätigkeit im Unternehmen fortführen konnte. Auch die Wiedereingliederungsteilzeit nach langer Krankheit ist in unserem Unternehmen ein wichtiges Thema.“
„Es ist uns gelungen, individuelle Weiterbildungen zu organisieren und natürlich auch zu finanzieren. Das machen wir, damit Kolleg:innen, die mit fortschreitendem Lebensalter in einem bestimmten Bereich nicht mehr tätig sein können, auch die Qualifikationen für andere Aufgaben erwerben können“, ergänzt Denise Thiery. „Aus einer Einschränkung wird so eine Chance, die bisherigen Erfahrungen in einen neuen Aufgabenbereich einzubringen.“ 
Schon 2017 bekam Brantner die Anerkennungsurkunde des ALC Inklusionspreises und hat damit eine große Anerkennung ihrer vielfältigen Aktivitäten rund um die Beschäftigung begünstigter behinderter Mitarbeiter:innen erfahren.

Alternsgerechte Arbeitsplätze

„Durch meine Tätigkeit in der Gewerkschaft und der Arbeiterkammer ist mir auch die Herausforderung eines steigenden Pensionsantrittsalters sehr bewusst. Wenn wir alle länger im Berufsleben stehen, braucht es Arbeitsplätze, die an die Bedürfnisse der Menschen angepasst sind. Natürlich müssen die Betriebe auch mehr als bisher im Bereich der Weiterbildung und Umschulung aktiv werden. Ältere Arbeitnehmer:innen haben einfach mit größerer Wahrscheinlichkeit mit gesundheitlichen Einschränkungen zu kämpfen, auf die man aber als Unternehmen reagieren kann“, führt BRV Svejda aus.

„Man darf natürlich auch nicht außer Acht lassen, dass sich das Angebot an qualifizierten Fachkräften nach aktuellen Prognosen in den nächsten Jahrzehnten verkleinern wird. Für Unternehmen wird es daher auch attraktiver, die Arbeitsplätze in Zukunft an die körperliche Leistungsfähigkeit der Menschen anzupassen“, erklärt Denise Thiery.
„Was mir ein bisschen leidtut, ist, dass wir bisher noch keine Behindertenvertrauensperson im Betrieb haben. Natürlich würde ich mich freuen, wenn wir als Betriebsrat Unterstützung in der Vertretung begünstigter Behinderter durch eine:n gewählte:n Vertreter:in hätten. Manche Anliegen kann man einfach viel besser aus der Perspektive der Betroffenen vorbringen. Die Brantner green solutions erfüllt die Voraussetzungen für die Wahl einer BVP, und als Betriebsratsvorsitzender suche ich das Gespräch und informiere meine Kolleg:innen aus dem Kreis der begünstigten behinderten Arbeitnehmer:innen, damit wir bei der nächsten Betriebsratswahl auch die Wahl der BVP durchführen“, ergänzt BRV Svejda.

Behindertenvertrauensperson (BVP)
In jedem Betrieb, in dem dauernd mindestens 5 begünstigte behinderte Arbeitnehmer:innen beschäftigt werden, ist von diesen eine Behindertenvertrauensperson (BVP) und ist ein:e oder sind mehrere Stellvertreter:innen zu wählen. Die Zahl der Stellvertreter:innen hängt davon ab, wie viele begünstigte behinderte Menschen im Betrieb beschäftigt sind. Die BVP und ihre Stellvertreter:innen haben die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der begünstigten behinderten Arbeitnehmer:innen im Einvernehmen mit dem Betriebsrat wahrzunehmen.

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
Bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung (§ 4 ASchG) sind auch besonders gefährdete oder schutzbedürftige Arbeitnehmer:innen sowie die Eignung der Arbeitnehmer:innen im Hinblick auf Konstitution, Körperkräfte, Alter und Qualifikation zu berücksichtigen. Insbesondere ist zu ermitteln und zu beurteilen, inwieweit sich an bestimmten Arbeitsplätzen oder bei bestimmten Arbeitsvorgängen spezifische Gefahren für besonders geschützte Arbeitnehmer:innen ergeben können.
Bei Beschäftigung von behinderten Arbeitnehmer:innen ist (§ 6 ASchG) auf deren körperlichen und geistigen Zustand jede mögliche Rücksicht zu nehmen. Das Arbeitsinspektorat hat ihre Beschäftigung mit Arbeiten, die für sie auf Grund ihres körperlichen oder geistigen Zustandes eine Gefahr bewirken können, durch Bescheid zu untersagen oder von bestimmten Bedingungen abhängig zu machen.



Magazin Gesunde Arbeit 3/2025, Niederösterreich-Ausgabe