Die Arbeit der Behindertenvertrauensperson
Die Gesunde Arbeit besuchte Birgit Leitner, studierte Chemikerin und seit 2022 Behindertenvertrauensperson (BVP) im größten börsennotierten Unternehmen Österreichs, der OMV, mit mehr als 25.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ganz Europa.
Warum profitieren Betriebe von Arbeitnehmer:innen mit Behinderung?
Aus meiner Erfahrung weiß ich, dass sich die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung (MmB) gleich aus mehreren Gründen bezahlt macht. Erstens sind das sehr loyale, hoch motivierte Mitarbeiter:innen. Ihren Talenten entsprechend eingesetzt, leisten sie oft gleich viel wie alle anderen im Team. Zweitens nutzen Firmen durch die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein ganz besonderes Potenzial, wofür sie auch auf öffentliche Förderungen für Lohnkosten zurückgreifen können. Aufgrund ihrer Einschränkungen haben diese Kolleginnen und Kollegen ihre eigenen und ganz besonderen Problemlösungsfähigkeiten und -strategien entwickelt, können sich rasch auf Neues einstellen und meistern mit viel Kreativität ihren Arbeitsalltag. Nicht zuletzt erschließt die verstärkte Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ein großes Potenzial an oft hoch qualifizierten Mitarbeiter:innen.
Was sind aus deiner Erfahrung die konkreten Aufgaben einer Behindertenvertrauensperson?
Die BVP vertritt, natürlich im Einvernehmen mit dem Betriebsrat, die Interessen der Arbeitnehmer:innen mit Behinderung in den verschiedensten Bereichen. Das reicht von wirtschaftlichen über soziale bis hin zu gesundheitlichen und kulturellen Themen. Die BVP stellt einfach sicher, dass die besonderen Anliegen und Bedürfnisse dieser Beschäftigtengruppe im betrieblichen Alltag sichtbar werden, und setzt sich für Verbesserungen ein. Mir gegenüber werden Einschränkungen von den Betroffenen offen angesprochen, und ich kann dann oft rasch kostengünstige Maßnahmen mit dem Unternehmen erarbeiten – bevor entstehende Leistungseinschränkungen über Umwege zu Kostensteigerungen führen. Als Beispiel sei hier die Verwendung ausreichender Schriftgrößen mit klaren Kontrasten genannt, was viel zur Lesbarkeit beiträgt und den Betroffenen Sicherheit gibt.
Beschreibe bitte das Themen- und Aufgabenspektrum einer Behindertenvertrauensperson.
Grundlegend setze ich mich für ein barrierefreies und inklusives Arbeitsumfeld ein. Es geht also darum, Barrieren abzubauen, weshalb ich beispielsweise bauliche Probleme anspreche und an der Verbesserung der Arbeitsplatzbedingungen mitarbeite. Ich bringe mich ein, wenn es darum geht, das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der Kolleg:innen mit Behinderung zu stärken und ihnen faire Chancen im Betrieb zu verschaffen. Auch die Anpassung von Arbeitsplätzen ist Thema, denn viele Kolleg:innen bekommen eine Behinderung erst im Laufe des Lebens und sind – etwa durch altersbedingte Veränderungen – mit dem Thema konfrontiert. Auch für Behördenwege oder das Ausfüllen von Formularen außerhalb des Unternehmens stehe ich als BVP mit meinem Erfahrungsschatz gerne zur Verfügung. Auch der Feststellungsantrag auf Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten ist immer wieder Thema einer Beratung. Betroffene wissen oft gar nicht, dass sie die Kriterien für eine begünstigte Behinderung erfüllen und die damit verbundenen arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Vorteile in Anspruch nehmen können.
Du hast die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat angesprochen. Wie sieht diese genau aus?
Für die Beratung behinderter Mitarbeiter:innen bin ich die kompetente Ansprechperson und kann mein Fachwissen in die Arbeit des Betriebsrates einbringen. Deshalb bin ich auch bei den Sitzungen des Betriebsrates dabei, um anzusprechen, was für Menschen mit Behinderung im Betrieb wichtig ist. So konnte etwa unser Betriebsratsvorsitzender Alexander Auer auf meine Anregung im Kollektivvertrag „Energierohstoff- und Kraftstoffindustrie 2026“ zusätzliche Urlaubstage für Menschen mit Behinderung einbringen. Die Urlaubsregelung von bisher drei zusätzlichen Urlaubstagen ab 50 Prozent Grad der Behinderung (GdB) wurde auf vier Urlaubstage ab 60 Prozent GdB und fünf ab 70 Prozent GdB erhöht. Das sind Erfolge, die aus der guten Zusammenarbeit entstehen.
Wenn das Interesse geweckt wurde: Was kannst du einer neuen BVP empfehlen?
Auf jeden Fall würde ich mir im Vorfeld erfahrene Ansprechpartner:innen suchen. ÖGB und AK bieten Seminare zum Thema, bei diesen Institutionen findet man auch Beratung zu den Voraussetzungen zur Abhaltung der Wahl, den Aufgaben, die auf eine BVP zukommen, und zu den rechtlichen Möglichkeiten einer BVP im Betrieb. Besonders hervorheben möchte ich hier das Chancen Nutzen Büro im ÖGB.
Wir danken für das Gespräch!
Markus Schweiger, AK Niederösterreich
Magazin Gesunde Arbeit 3/2026, Niederösterreich-Ausgabe