Zeitdruck, eine hohe Arbeitsmenge, kurzfristig gesetzte und nah beieinanderliegende Termine, eine dünne Personaldecke, Ressourcenmangel bei der Bewältigung der Aufgaben, Umstrukturierungen, lange Arbeitszeiten, hohe emotionale Anforderungen und Freundlichkeitsdruck sind nur einige Beispiele, die die heutige Arbeitswelt kennzeichnen und dazu führen, dass immer mehr Arbeitnehmer:innen über psychische Belastung an ihrem Arbeitsplatz klagen. Verstärkt durch die Coronapandemie wird auch Gewalt im Betrieb immer mehr zum Thema.
Seit 1.1.2013 ist die Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) in Kraft. Die ASchG-Novelle regelt die verbindliche Ermittlung und Beurteilung von psychischen Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz. Sicherheitsvertrauenspersonen und Betriebsräte sind wichtige Partner bei diesem Prozess.