Das Chancen Nutzen Büro ist eine Sozialpartnerinitiative mit dem Ziel der Verbesserung der Beschäftigungssituation älterer Personen und Menschen mit Behinderung bzw. chronischen und/oder psychischen Erkrankungen.
Menschen mit Behinderung sollen in der Arbeitswelt die gleichen Chancen und Rechte haben wie Menschen ohne Behinderung – dafür treten Arbeiterkammer, ÖGB und Gewerkschaften ein. Doch wie ist die Situation von Arbeitnehmer:innen mit Behinderung? Und wie sieht es mit ihrem Anspruch auf volle Teilhabe in der Arbeitswelt aus? Die neue Ausgabe des Magazins Gesunde Arbeit widmet sich diesen Fragen.
Die mittlerweile traditionell veranstaltete Inklusionstagung, 2024 mit dem Titel „Inklusion könnte einfach sein“, zeigte nicht nur, dass Arbeitnehmer:innen mit Behinderungen unterschiedliche Fähigkeiten, Stärken und Bedürfnisse haben, sondern auch, dass diese mehr Potenzial für die Arbeitswelt haben, als aktuell genutzt wird. Inklusion stellt einen wichtigen Faktor für den Arbeitnehmer:innenschutz dar, und umgekehrt ist Arbeitnehmer:innenschutz wichtig für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
Auf der Fachtagung zum Thema „Inklusion könnte einfach sein“ standen Menschen mit Behinderungen im Zentrum. Mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten, Stärken und Bedürfnissen halten sie mehr Potenzial für die Arbeitswelt bereit, als aktuell genutzt wird.
Behindertenvertrauenspersonen kümmern sich um die Anliegen von Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt. Der folgende Fall aus der Praxis zeigt, wie sich eine Behindertenvertrauensperson und das Chancen Nutzen Büro des ÖGB gemeinsam erfolgreich für einen begünstigt behinderten Arbeitnehmer einsetzten.
Menschen mit Behinderung sind im Arbeitsleben mit zahlreichen Hürden konfrontiert. Wie sich diese beseitigen lassen, lesen Sie in einem Interview in der neuen AKtuell-Ausgabe 6/23 „Die Vielfalt abbilden“.
Die Gewerkschaft vida veranstaltete am 6. Juni 2023 in Wien gemeinsam mit der Arbeiterkammer Wien, dem ÖGB Chancen Nutzen-Büro, der Gewerkschaft PRO-GE und der Behindertenorganisation ÖZIV eine Fachtagung zum Thema Inklusion mit rund 210 Teilnehmer:innen. Dabei lautete das Motto: „Krisen über Krisen und was ist mit uns? – Bleiben Inklusion und Barrierefreiheit auf der Strecke?“
Eine gute Achse zwischen Behindertenvertretung und Betriebsrat ist innerbetrieblich von großem Nutzen. Das Funktionsforum „Arbeit mit Beeinträchtigung“ im ÖGB Oberösterreich arbeitet intensiv daran, die Zusammenarbeit weiter zu fördern.
Die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitnehmer:innenschutzes gelten für Menschen mit oder ohne Behinderung gleichermaßen. Das Ziel eines sicheren und gesunden Arbeitsplatzes gilt somit für alle Beschäftigten. Arbeitnehmer:innen sollen ihren individuellen Fähigkeiten entsprechend im Arbeitsprozess eingegliedert und eingesetzt werden.
Berufliche Integration ist für Menschen mit Behinderung oder einer Erkrankung, wie für jeden anderen, eine wesentliche Voraussetzung für ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben. Ziel der Rehabilitationsmaßnahmen ist daher eine umfassende Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft.
Worauf ist beim betrieblichen Brandschutz zu achten, wenn Arbeitnehmer:innen mit Behinderung beschäftigt werden? Wie bindet man alle Arbeitnehmer:innen in das Brandschutzkonzept ein, und wie funktioniert eine Evakuierung?
Das Bewusstsein für mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt und für die Notwendigkeit von Maßnahmen für inklusivere Arbeitsplätze ist zwar im Allgemeinen gestiegen, getan hat sich in diesem Bereich aber noch viel zu wenig. Was wäre notwendig?
Geht es um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, dann gilt es, viele Vorurteile und Hürden zu überwinden. Von besonderer Bedeutung ist daher die verpflichtende Evaluierung der Arbeitsplätze. Diese ist der erste Schritt in Richtung sichere und gesunde Arbeitsplätze – für alle Arbeitnehmer:innen.
Eine ambitionierte Umsetzung des neuen Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen 2022–2030 muss dafür sorgen, dass Arbeitnehmer:innen mit Behinderungen sichere und gesunde Arbeitsbedingungen vorfinden.
Betriebe mit mindestens 25 Arbeitnehmer:innen müssen Menschen mit Behinderung einstellen. Durch die Zahlung einer Ausgleichstaxe können sich Unternehmen davon jedoch „freikaufen“. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) fordert, auch kleinere Betriebe zu erfassen und das „Freikaufen“ zu verteuern.
Barrierefreie Arbeitsplätze und technische Hilfsmittel sind wichtige Faktoren, wenn es um ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld für Menschen mit Behinderungen geht. Das allein reicht aber nicht aus. Ein gutes Betriebsklima, flexible Arbeitszeiten und Toleranz spielen dabei ebenso eine große Rolle.
Mit dem Ziel, sich als bevorzugte Arbeitgeberin für Menschen mit Behinderung im Handel zu positionieren, ist die REWE Group ein Unternehmen geworden, das Vielfalt feiert und in dem individuelle Bedürfnisse und Inklusion großgeschrieben werden.
Vom „Vertrauensmann“ bis zur Bezeichnung als „Behindertenvertrauensperson“ (BVP) vergingen mehr als 40 Jahre. Damals noch als „beratende Stimme“ eingesetzt, diskutiert, verhandelt und kämpft die BVP heute für die Rechte und den Schutz von begünstigten behinderten Personen in den Betrieben.
Damit Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt die gleichen Chancen und Rechte haben wie jene ohne Behinderung, braucht es vor allem Rücksichtnahme auf die individuellen Bedürfnisse und eine spezielle Arbeitsplatzevaluierung zur Schaffung sicherer und gesunder Arbeitsplätze.
Gemeinsam mit seinem Team berät und sensibilisiert Patrick Berger, Leiter des Chancen Nutzen Büros im ÖGB, zum Thema Menschen mit Behinderung. Im Gespräch mit der Gesunden Arbeit betont er: „Ich möchte einfach als Mensch mit all meinen Stärken und Schwächen wahrgenommen werden und nicht als Mensch mit Behinderung.“
Menschen mit Behinderung sollen in der Arbeitswelt die gleichen Chancen und Rechte haben wie Menschen ohne Behinderung – dafür treten Arbeiterkammer, ÖGB und Gewerkschaften ein. Doch wie ist die Situation von Arbeitnehmer:innen mit Behinderung? Und wie sieht es mit ihrem Anspruch auf volle Teilhabe in der Arbeitswelt aus? Die neue Ausgabe des Magazins Gesunde Arbeit widmet sich diesen Fragen.
„Die Politik muss die Forderungen und Anliegen von Menschen mit Behinderung endlich ernster nehmen“, appelliert Patrick Berger, Leiter des Chancen Nutzen-Büros im ÖGB, im Vorfeld des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen an die Bundesregierung.
Nach dem tragischen Unfalltod von Herbert Pichler hat das „Chancen Nutzen Büro“ im ÖGB mit Patrick Berger seit Jänner 2022 einen neuen Leiter. Die „Gesunde Arbeit“ hat mit ihm über seine Pläne gesprochen.
Ab sofort übernimmt Patrick Berger die Leitung des „Chancen nutzen“-Büros im ÖGB. Das Erfolgsprojekt wird ArbeitnehmerInnen auch zukünftig schnelle und unbürokratische Hilfe bieten.
Viele ArbeitgeberInnen sind bei der Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen mit Behinderungen skeptisch, weil sie (fälschlicherweise) umfangreiche und damit kostspielige Adaptierungen der Arbeitsstätten im Sinne der Barrierefreiheit befürchten.
Unter dem Titel „Inklusion oder was jetzt?“ fanden sich am 6. März 2018 rund 250 TeilnehmerInnen zur Tagung für Behindertenvertrauenspersonen im Gewerkschaftshaus Catamaran ein.
Bei seiner Gründung im Jahr 2002 war ÖZIV SUPPORT das erste Coaching-Angebot für Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen in ganz Europa. Und das Jahre bevor die UN-Behindertenrechtskonvention 2008 in Kraft trat. Heuer feiert ÖZIV SUPPORT seinen 15. Geburtstag.
Unter dem Titel „Inklusion – sind wir mittendrin oder außen vor?“ nahmen am 7. März rund 250 TeilnehmerInnen an der Tagung für Behindertenvertrauenspersonen im Gewerkschaftshaus Catamaran in Wien teil. Neben der Information über aktuelle Entwicklungen und gesetzliche Neuerungen nutzten die TeilnehmerInnen die Veranstaltung zum Erfahrungsaustausch und zur Vernetzung.
270 TeilnehmerInnen stellten sich der „Herausforderung Inklusion. Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt und im Privatleben“ am 8. März 2016 bei der diesjährigen Tagung für Behindertenvertrauenspersonen im ÖGB-Haus Catamaran in Wien.
"Inklusion, Arbeit, Respekt - Nichts ist unmöglich!" war der Titel der Tagung für Behindertenvertrauenspersonen am 10. März 2015 in Wien. Mehr als 250 TeilnehmerInnen nahmen an der Veranstaltung von GdG-KMSfB, vida, ÖGB Chancen Nutzen Büro und AK teil.
Insgesamt 260 TeilnehmerInnen nahmen an der Tagung "Die Behindertenvertrauenspersonen - fit für die Praxis" am 11. März in Wien teil. vida, GdG-KMSfB, ÖGB Chancen Nutzen Büro und Arbeiterkammer Wien hatten zu der Veranstaltung eingeladen, um über aktuelle Entwicklungen und gesetzliche Neuerungen zu informieren sowie Vernetzung und Erfahrungsaustausch zu ermöglichen.
pdf808 KBArbeiterkammer und ÖGB treten dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen und Rechte haben wie Menschen ohne Behinderungen – in der Arbeitswelt und im täglichen Leben. Diese Broschüre informiert über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und zeigt die rechtlichen Möglichkeiten auf, wie man gegen eine Diskriminierung vorgehen kann.
Das Skriptum gibt einen Überblick über die rechtliche Stellung von Arbeitnehmer:innen mit Behinderung in der Arbeitswelt , wobei sowohl auf die Rechtsstellung so genannter „begünstigter Behinderter“ als auch auf den für alle Arbeitnehmer:innen mit Behinderung geltenden Diskriminierungsschutz eingegangen wird. Andererseits werden die zentralen Regelungen zur Wahl, zu den Aufgaben, Rechten und Pflichten der Behindertenvertrauensperson als Interessenvertretung der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer:innen mit Behinderung verständlich dargestellt. Ein Überblick über die wichtigsten Förderungen und Unterstützungsangebote zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt rundet das Skriptum ab.
Wie Menschen mit Behinderung ihre Berufsziele erreichen Welche Unterstützung brauchen Menschen mit Behinderung, um ihre Berufsziele zu erreichen?
Viele Menschen mit Behinderung wollen arbeiten und ihr eigenes Geld verdienen. Nur haben sie schlechte Karten am Arbeitsmarkt und finden sehr schwer einen Job. Sie seien nicht leistungsfähig, dauernd krank und unkündbar, so ein weitverbreitetes Vorurteil. Doch wie schaut die Realität aus?
„Meine Arbeit bedeutet für mich Glück und Erfüllung“, sagt Sreco Dolanc über seine Tätigkeit in einer Apotheke. Der gebürtige Slowene ist vermutlich der erste und einzige gehörlose Apotheker in Europa, der im Verkauf und in der Beratung arbeitet. Seine Chefin bewies mit seiner Anstellung nicht nur Mut und Engagement, sondern auch unternehmerischen Weitblick, denn sie eröffnete sich damit eine neue Kundenschicht, die Gehörlosen-Community. Dies ist nur eines von vielen Beispielen in diesem Buch, das aufzeigt, wie alle davon profitierten, wenn die von Österreich unterzeichnete UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt würde: Sie besagt, dass alle Menschen ein Recht auf Arbeit und ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben haben.
Ausgabe 2021/22 Dieses Buch soll Menschen mit Behinderungen, ihren Angehörigen, Freunden:Freundinnen und Bekannten sowie allen weiteren Interessierten einen Überblick über die Rechte, Begünstigungen, Möglichkeiten und Ansprüche behinderter Menschen bieten. Es versucht, in möglichst breiter Form alle Lebensbereiche zu berücksichtigen, die für Menschen mit Behinderungen von Bedeutung sein können. Einschlägige Expert:innnen geben Hilfestellungen und zeigen Berechtigungen auf, die dazu dienen, die Auswirkungen von Behinderungen auf die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben so gering wie möglich zu halten. Es wird insbesondere auf folgende Themen eingegangen: Diskriminierungsschutz, Kindheit, Ausbildung, Arbeit, Steuern und Gebühren, Mobilität, hindernisfreies Bauen, Wohnen, Soziale Sicherheit, Pflegevorsorge, Erwachsenenschutz, Unterbringung, Bewohnerrechte, UN-Behindertenrechtskonvention.
Mehrere Novellierungen des Behinderteneinstellungsgesetzes und ständige Weiterentwicklung im Rahmen der Rechtsprechung seit der letzten (8.) Auflage des vorliegenden Kommentars sowie die laufende Auseinandersetzung in Lehre und Autorenschaft mit dem Behinderteneinstellungsrecht erforderten auch eine Überarbeitung des Kommentars zum Behinderteneinstellungsgesetz. Das seit der letzten Auflage bewährte AutorInnenteam hat die neuesten Entscheidungen der verschiedenen Höchstgerichte bis hin zum EuGH bei den einzelnen Bestimmungen eingearbeitet und sich in Auseinandersetzung mit Rechtsprechung, Lehre und Meinungen zu verschiedenen rechtlichen Fragen geäußert. Mit der vorliegenden Auflage wurde der Kommentar zudem auf das übersichtlichere System mit Randziffern umgestellt. Zusammen mit der Möglichkeit, das Werk als e-book zu nutzen, ergibt sich dadurch eine noch bessere Handhabung bei der Arbeit mit dem Kommentar.