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Sanfte Rückkehr in den Arbeitsalltag nach langem Krankenstand

Die Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ) hat sich als Erfolgsmodell etabliert – das zeigt ein aktueller Bericht der Statistik Austria. Zwischen 2017 und 2023 kehrten rund 24.000 Beschäftigte nach einer längeren Erkrankung mit reduzierter Arbeitszeit schrittweise in ihren Betrieb zurück. Davon profitieren Beschäftigte und Unternehmen.

Schritt für Schritt zurück ins Arbeitsleben: Die Wiedereingliederungsteilzeit schützt Gesundheit und sichert Fachkräfte. Adobe Stock / Queenmoonlite Studio

Nach einem langen Krankenstand ist der unmittelbare Einstieg in den Vollzeitalltag meist eine Überforderung. Genau hier setzt die 2017 eingeführte WIETZ an: Beschäftigte können ihre Arbeitszeit für maximal neun Monate auf 50 bis 75 Prozent reduzieren. Finanzielle Einbußen werden mit dem Wiedereingliederungsgeld teilweise ausgeglichen – gleichzeitig besteht ein Kündigungsschutz.
Durch die schrittweise Rückkehr steigen Beschäftigte gesundheitsschonend und kontrolliert wieder in den Beruf ein, Betriebe behalten wertvolle Fachkräfte. Voraussetzung ist ein mindestens sechswöchiger ununterbrochener Krankenstand – sofern das Dienstverhältnis davor seit mindestens drei Monaten bestanden hat. Die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber muss schriftlich erfolgen.

Betriebsrat kann mitgestalten

Gibt es einen Betriebsrat, muss dieser in die Verhandlungen einbezogen werden und kann den gesamten Rückkehrprozess aktiv mitgestalten. Im Idealfall gibt es eine Betriebsvereinbarung dazu.
Langzeiterkrankte haben oft viele Fragen – hier kann die Belegschaftsvertretung gemeinsam mit den Präventivfachkräften und der Sicherheitsvertrauensperson  wertvolle Unterstützung bieten. Gemeinsam sollten sie darauf achten, dass Betroffene nicht zu früh an den Arbeitsplatz zurückgedrängt und krank machende Arbeitsbedingungen konsequent beseitigt werden, um Rückfälle oder Neuerkrankungen zu verhindern.
Eine vorübergehende Arbeitszeitreduktion erleichtert nicht nur den Wiedereinstieg: Der Großteil der Beschäftigten stockt danach wieder zum ursprünglichen Stundenausmaß auf, mehr als ein Viertel der zuvor Teilzeitbeschäftigten sogar auf Vollzeit.

fit2work – Beratung für Menschen und Betriebe

Eine Erhebung der Statistik Austria bestätigt die positive Wirkung der WIETZ: Nach dem ersten Jahr waren 87 Prozent weiterhin erwerbstätig. Lediglich drei Prozent waren arbeitslos, der Rest trat mehrheitlich in die Pension über. Fünf Jahre später waren noch immer rund 75 Prozent in Beschäftigung. Insgesamt wurden rund 24.000 Beschäftigte befragt, die WIETZ zwischen 2017 und 2023 in Anspruch genommen haben.
Für die Vereinbarung ist gesetzlich eine verpflichtende Beratung für Beschäftigte und Betriebe durch die Initiative fit2work vorgesehen. Wer unter den steigenden psychischen und körperlichen Anforderungen am Arbeitsplatz leidet, wird unterstützt und begleitet. 
Entscheidend bleibt dennoch die Prävention: Betriebe sind gefordert, alternsgerechte und gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen zu schaffen – damit eine Wiedereingliederung im besten Fall gar nicht erst notwendig wird.

 

Magazin Gesunde Arbeit 4/2025, Stamm-Ausgabe