Röntgen ohne Unterweisung und Putzen statt Pause?
Aus der Beratung: Kaum zu glauben?!
Der Fall:
Frau S. begann ihre Lehre als Zahnarztfachassistentin – schnell zeigte sich, dass die Arbeitsbedingungen problematisch waren: Sie musste Röntgenaufnahmen durchführen, obwohl sie nur einmal kurz von einem anderen Lehrling über den Ablauf informiert worden war.
Neben ihren regulären Aufgaben musste sie die gesamte Ordination reinigen, bis hin zu den Sanitäranlagen. Manchmal arbeitete sie von 8 bis 18 Uhr, teilweise mit 20 Minuten oder ganz ohne Pause.
Zusätzlich arbeitete Frau S. mit verschiedenen Arbeitsstoffen und Chemikalien zur Reinigung und Desinfektion. Auch hier gab es keine Unterweisung über den Umgang, Gesundheitsgefahren und Schutzmaßnahmen. Außerdem musste sie Einkäufe für die Arbeitgeberin erledigen. Frau S. ging mit der Frage, ob das zulässig ist, zur AK.
So nicht! Das gilt:
Das Reinigen der Ordination oder das Erledigen von Einkäufen gehören nicht zum Lehrberuf einer Zahnarztfachassistentin. Pausen müssen eingehalten und dürfen nicht mit Aufträgen gefüllt werden. Sie dienen ganz klar der Erholung. Zusätzlich gilt: Wer Röntgen durchführt oder mit gefährlichen Arbeitsstoffen arbeitet, muss fachgerecht unterwiesen werden. Ohne Unterweisung darf Frau S. diese Tätigkeiten nicht übernehmen.
Lehrlinge unterliegen in Österreich besonderen Schutzbestimmungen. Geregelt sind diese unter anderem im Berufsausbildungsgesetz (BAG), im Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (KJBG) sowie in der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO). Bei konkreten Fragen zum Lehrlings- und Jugendschutz wende dich an deine AK.
Magazin Gesunde Arbeit 3/2026, Stamm-Ausgabe