Gesunde Arbeit

Salzburg: Berufskrankheiten früh(er) erkennen

Für gefährliche Berufe gibt es Einstellungs-, Eignungs- und Folgeuntersuchungen laut Verordnung über die Gesundheitsüberwachung (VGÜ 2014), um Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen.

Es gibt Jobs, die klar erkennbar gefährlicher sind als andere: Feuerwehr, Bergputzer oder Seilbahntechniker. Darüber hinaus gibt es aber auch Berufe mit unsichtbaren Gefahren, Stichwort „gefährliche Arbeitsstoffe“: Blei, Quecksilber oder Arsen bei SchweißerInnen, LackiererInnen oder Beschäftigten der Chemie- und Farbenindustrie und des Bergbaus.
Für diese Berufe gibt es Einstellungs-, Eignungs- und Folgeuntersuchungen laut Verordnung über die Gesundheitsüberwachung (VGÜ 2014), um Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen.

Hermann Rinner (Name von der Redaktion geändert) ist Lackierer. Er kommt gemeinsam mit seinen Kollegen schon seit langer Zeit einmal pro Jahr in den AMD Salzburg, um sich untersuchen zu lassen. Das ist laut Gesetz – „Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz“ (VGÜ 2014) – so vorgeschrieben. Für ihn und seine Kollegen ein Routinecheck, der nicht wehtut. Für die Arbeitsmedizinerin im AMD Salzburg, Veronika Lange, ist es ein Dienst am Menschen und ein gesellschaftlicher Auftrag: „Wir nützen die Möglichkeit, die Beschäftigten im Sinne von Prävention auf die Gefahren im Arbeitsalltag aufmerksam zu machen. Oft wird durch Routine vergessen, dass am Arbeitsplatz Gefahren lauern, vor denen man sich aktiv schützen muss. Die Ergebnisse von Harnuntersuchungen und Bluttests geben zusammen mit der Anamnese und einer körperlichen Untersuchung Aufschluss darüber, ob die Schutzvorrichtungen vor Ort (wie z. B. Absaugung) und die persönliche Schutzausrüstung der Belastung tatsächlich standhalten.“


DienstgeberInnen in der Pflicht
Vom/Von der DienstgeberIn sind darüber hinaus weitere besondere Untersuchungen anzubieten: zum Beispiel bei Arbeiten mit eindeutig krebserregenden oder krankheitserzeugenden biologischen Arbeitsstoffen. Das Angebot gilt auch, wenn bei der Arbeit sehr starke Vibrationen oder bestimmte Strahlungen (z. B. Laser) auftreten. Aber auch, wenn regelmäßige Nachtarbeit zu leisten ist. Außerdem sind besondere Untersuchungen anzubieten, wenn es bei der beruflichen Tätigkeit zu einer erhöhten Herz-Kreislauf-Belastung kommt. Stellt die Arbeitsmedizin – wie bei Herrn Rinner – keine Auffälligkeiten wie etwa Blut im Harn, Tendenz zu Schwindel oder Koordinationsschwierigkeiten fest, wird im gesetzlichen Zeitraum wieder zur Nachkontrolle eingeladen. Manchmal kann es aber auch sinnvoll sein, den Untersuchungszeitraum zu verkürzen. Ist die Gesundheit ernsthaft gefährdet, sind Maßnahmen bis hin zum Aussprechen einer Berufsunfähigkeit möglich.

Wer vor Arbeitsantritt die Eignungsuntersuchungen nach VGÜ zu machen hat, wird in jedem Betrieb durch die Präventivkraft bei der Evaluierung der Arbeitsplätze festgestellt.
Mehr Informationen unter www.amd-sbg.at oder 0662/88 75 88-0.

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