Gesunde Arbeit

Sicherheits-Charta für die Baubranche

Acht Regeln für mehr Sicherheit auf der Baustelle
Leitbild mit Unterschriften
Acht Regeln für mehr Sicherheit auf der Baustelle
Leitbild mit Unterschriften

Sicherheit ist am Bau ein zentrales Thema. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) hat mit AK, Zentralem Arbeitsinspektorat, Industriellenvereinigung, ÖGB und WKO  eine Sicherheits-Charta ausgearbeitet. All diese Organisationen setzen sich dafür ein, dass auf Baustellen die geltenden Arbeitnehmerschutzbestimmungen angewandt werden.

Die Schlagworte der Charta lauten:
Gefahr erkennen - Gefahr sofort beheben - Weiterarbeiten
Dies bedeutet, dass beim Erkennen einer Gefahr die Tätigkeit, wenn nötig, unterbrochen wird. Es wird erst weitergearbeitet, wenn die unmittelbare/konkrete/drohende Gefahr am Arbeitsplatz behoben ist.

Zur Konkretisierung dieses Leitbildes wurden acht gemeinsame Arbeitssicherheits-Spielregeln für den Hochbau ausgearbeitet:

Regel 1: "Wir sichern Absturzkanten"

Regel 2: "Wir sichern Bodenöffnungen sofort"

Regel 3: "Wir bedienen Krane vorschriftsgemäß und führen Einweise- und Absetzarbeiten sicher durch"

Regel 4: "Wir benützen nur geeignete Leitern und setzen diese sicher ein"

Regel 5: "Wir arbeiten nur auf sicheren Gerüsten"

Regel 6: "Wir erstellen sichere Zugänge zu allen Arbeitsplätzen"

Regel 7: "Wir tragen die persönliche Schutzausrüstung"

Regel 8: "Wir sichern Künetten, Gräben und Baugruben ab einer Tiefe von 1,25 m"

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