Wenn die Arbeit psychisch krank macht
Durch die Novellierung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes mit 1. Jänner 2013 wurde ausdrücklich klargestellt, dass arbeitsbedingte psychische Belastungen im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung zu ermitteln sind. Nach dieser Überprüfung sind durch den Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zu setzen, die diese Belastungen reduzieren.
Das Ö1-Mittagsjournal griff dieses Thema am Mittwoch auf.
Zu Wort kamen unter anderem Josef Kerschhagl, Oberster Arbeitsinspektor im Sozialministerium, und Arbeitsmedizinerin Elsbeth Huber.
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