Gesunde Arbeit

Anschlag auf Sicherheitsvertrauenspersonen geplant

Das Paket für Bürokratieabbau sieht vor, die bisherige Sicherheitsvertrauensperson in die Sicherheitsfachkraft zu integrieren. Dabei leisten gerade die Sicherheitsvertrauenspersonen einen wichtigen Beitrag zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Im Rahmen des Pakets für weniger Bürokratie in Unternehmen wird nun klarer, welche Beauftragte in den Firmen wegfallen sollen. Nach dem Ministerrat am Dienstag sprach der Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) vom Hebeanlagenwärter, der "nicht mehr zwingend gesetzlich vorgeschrieben" sein müsse. Auch der verpflichtende Anlagenverantwortliche für den Betrieb elektrischer Anlagen soll demnach gestrichen werden.

Zudem sollen detaillierte Regeln für Mitglieder der Brandschutzgruppe "als Beitrag zur Deregulierung" gestrichen werden. Ebenfalls sei geplant, die bisherige Sicherheitsvertrauensperson (SVP) in die Sicherheitsfachkraft zu integrieren. Als zusätzliche Entlastung will der Politiker den Arbeitsschutzausschuss künftig nur noch einmal statt zweimal jährlich verpflichtet einberufen wissen.

Sicherheitsvertrauenspersonen leisten einen wichtigen Beitrag zu mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Sie fungieren gemäß der EU-Rahmenrichtlinie 89/391 als "Arbeitnehmervertreter mit einer besonderen Funktion bei der Sicherheit und beim Gesundheitsschutz". "Die unüberlegte Abschaffung der SVP und Übertragung ihrer Aufgaben an die Sicherheitsfachkraft wäre jedenfalls EU-widrig", sagt Alexander Heider, Leiter der Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Arbeit in der AK-Wien.

In Wahrheit, so zeigen die Best-Practices, muss der Arbeitsschutzausschuss, welcher derzeit nur in Arbeitsstätten mit mehr als 100 Beschäftigten gesetzlich verpflichtend ist, bereits ab 20 Beschäftigte (wie in Deutschland!) errichtet werden. Seine Arbeitsfähigkeit und Wirksamkeit wäre viel besser gewährleistet, wenn er mindestens vierteljährlich (wie in Deutschland!), und nicht wie derzeit geregelt mindestens halbjährlich, einberufen wird. Das Intervall auf mindestens jährlich zu verlängern, wäre wohl das Ende des Arbeitsschutzausschusses.

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