Die Auswirkungen der Klimaveränderung auf Arbeitsstellen im Freien
Erst seit 2013 wird Hitze (ab 35 °C) als Schlechtwetter nach dem Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG) anerkannt. Ab dieser Temperatur müssen Bauarbeiten im Freien eingestellt werden oder ein kühlerer Alternativarbeitsplatz muss gefunden werden. Die Entscheidung liegt bei den Arbeitgebern bzw. den Beauftragten. Im Sommer 2015 war erkennbar, dass von dieser Möglichkeit noch zu wenig Gebrauch gemacht wurde. Todesfälle und ärztliche Behandlungen waren die Folge.
Nicht nur Beschäftigte auf Baustellen leiden unter den immer extremeren klimatischen Bedingungen. Saisonal bedingt betrifft dies auch Beschäftigte in der Gastronomie und im Tourismus, Arbeiten in der Landwirtschaft und generell im Freien.
Zukünftige Auswirkungen
Ob es zukünftig vermehrt zu Arbeitseinstellungen kommen wird, bleibt abzuwarten. Eventuell können auch Arbeitsunterbrechungen, wie sie in südlich gelegenen Ländern üblich sind („Siesta“), für Abhilfe sorgen.
Arbeitgeber müssen sich jedenfalls bewusst sein, dass bei extremen klimatischen Bedingungen die Arbeitsleistung sinkt und die Unfallgefahr zunimmt. Durch die Fürsorgepflicht sind sie gefordert, Maßnahmen zu treffen, um für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu sorgen.