Arbeiten bei Kälte
Kältearbeitsplätze sind Bereiche, bei denen aufgrund der Lufttemperatur unangenehme Empfindungen von Kühle oder Kälte entstehen können. Kältearbeit beginnt bei Lufttemperaturen von +15 °C. Um vor Kühle und Kälte zu schützen, sind dem TOP-Prinzip folgend zuerst technische/bauliche (z. B. Windschutz), danach organisatorische (z. B. Aufwärmpausen) und schlussendlich persönliche Maßnahmen (z. B. Kälteschutzkleidung) zu setzen.
Kältearbeit in Innenräumen
Die DIN 33403, Teil 5 (1997) regelt, bei welcher Lufttemperatur wie lange im Kältebereich maximal ununterbrochen gearbeitet werden darf und wie lange die Aufwärmzeiten sein müssen. Die Einteilung reicht von +15 °C bis unter ‒41 °C. Für werdende Mütter gilt ein generelles Beschäftigungsverbot ab ‒5 °C.
Kältearbeit im Freien
Wetter- und Kälteschutzkleidung muss von den ArbeitgeberInnen zur Verfügung gestellt werden. Wenn notwendig, muss auch eine Ausrüstung zum Wechseln vorhanden sein. Für die Schutzkleidung müssen gesetzliche Bestimmungen und Normen angewandt werden.