Eine IFES-Befragung zeigt: Die Mehrheit der Befragten sieht die Standortqualität im europäischen Vergleich als sehr positiv. Einer Arbeitszeitverlängerung stehen Jüngere besonders kritisch gegenüber.
Schwangere Arbeitnehmerinnen haben einen besonderen Schutz am Arbeitsplatz. So dürfen sie etwa bestimmte Tätigkeiten nicht mehr oder nur eingeschränkt ausüben. Besteht Gefahr für Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind, erfolgt eine Freistellung. Doch wann ist dies der Fall und wer zahlt das Entgelt?
Die vorgeschlagene Aufnahme von fünf neuen Grenzwerten für Karzinogene in den Anhang III der Richtlinie wird von der Bundesarbeitskammer begrüßt. Es wird aber festgehalten, dass es insbesondere auf europäischer Ebene eine langjährige Forderung der ArbeitnehmerInnen und der Gewerkschaften ist, durch Festlegung von EU-weit bindenden Grenzwerten ein einheitliches Niveau eines Mindestschutzes zu schaffen.
Tätigkeiten sind psychisch beeinträchtigend, wenn es einen Widerspruch zwischen gezeigten und empfundenen Gefühlen gibt. Eine gute Aufgaben- und Tätigkeitsgestaltung berücksichtigt die Gefühle der Beschäftigten.
Wie von Sozialminister Alois Stöger angekündigt, hat das Sozialministerium eine neue Ombudsstelle im Arbeitsinspektorat eingerichtet. Unternehmen können sich mit Fragen und Anliegen genauso an den neuen Ombudsmann Tony Griebler wenden, wie MitarbeiterInnen, die auf potentielle Gefahren an ihrem Arbeitsplatz hinweisen wollen. Die Umsetzung der Ombudsstelle wurde um zwei Monate vorgezogen.
Das Österreichische Netzwerk für Betriebliche Gesundheitsförderung verfolgt zwei wichtige Ziele: ein gemeinsames Verständnis für betriebliche Gesundheitsförderung zu gewährleisten und in den einzelnen Bundesländern kompetente Anlaufstellen für BGF zu betreiben.
Unter dem Titel „Inklusion – sind wir mittendrin oder außen vor?“ nahmen am 7. März rund 250 TeilnehmerInnen an der Tagung für Behindertenvertrauenspersonen im Gewerkschaftshaus Catamaran in Wien teil. Neben der Information über aktuelle Entwicklungen und gesetzliche Neuerungen nutzten die TeilnehmerInnen die Veranstaltung zum Erfahrungsaustausch und zur Vernetzung.
Sexuelle Belästigung und Übergriffe am Arbeitsplatz sind ein Thema, über das nicht gerne geredet wird. Der internationale Frauenkampftag am 8. März bietet eine gute Gelegenheit, um über ein Tabu zu sprechen, das viele Frauen oft täglich am Arbeitsplatz betrifft und im sozialpolitischen Diskurs trotzdem marginalisiert wird.
Bereits zum 25. Mal findet ein Netzwerktreffen für betriebliche Gesundheitsförderung statt. Mit Netzwerk sind neben der AK Vorarlberg auch die Wirtschaftskammer und der „fonds gesunde betriebe vorarlberg“ gemeint. In enger Kooperation werden aktuelle Themen und Projekte verschiedener Betriebe präsentiert, um gesunde Ideen in ganz Vorarlberg zu verbreiten.
Seit der letzten Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes ist die Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz vorgeschrieben. „Aber wie lässt sich das abwickeln?“, fragen sich viele. Inzwischen gibt es zahlreiche Angebote.
12-Stunden-Arbeitstage erhöhen die Gesundheitsrisiken und die Unfallgefahren im Beruf und im Straßenverkehr. Die Tagesarbeitszeit sollte in der Regel 8 Stunden nicht überschreiten. Das sind die Schlussfolgerungen einer Studie der Medizinischen Universität Wien.
Atypische und unsichere Beschäftigungsformen bringen meist große Unsicherheiten mit sich: Wer nicht weiß, ob der befristete Vertrag verlängert wird, kann die persönliche Zukunft kaum planen. Drohende Arbeitslosigkeit und Sorge um den Arbeitsplatz können sich negativ auf die Arbeitsqualität auswirken und bringen psychische und körperliche Belastungen mit sich.