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Digitalisierung braucht Datenschutz

Was ist das Neue bei der Digitalisierung? Befinden wir uns in einer digitalen Revolution? Und vor allem: Wie muss mit unseren digital verarbeiteten Daten umgegangen werden?
Die Sicherheit der gespeicherten personenbezogenen Daten muss gewährleistet sein.
Symbolbild zu Digitalisierung und Datenschutz Die Sicherheit der gespeicherten personenbezogenen Daten muss gewährleistet sein.

Schlagworte wie „Digitalisierung“, „Cloud“ und „Big Data“ sind in aller Munde. Wir erleben es täglich am Arbeitsplatz, dass Daten in einer Cloud gespeichert werden, Apps automatisch installiert und Besprechungen über das Internet abgehalten werden. Doch gibt es diese Dinge nicht erst seit gestern. Zum Beispiel bestellen seit langer Zeit Kopierer Toner selbstständig, ohne menschliches Handeln. Die Technik entwickelt sich stetig, es ist also von Evolution und nicht von Revolution die Rede. Die Frage ist allerdings, welche rechtlichen Rahmenbedingungen es gibt, um unsere persönlichen Daten am Arbeitsplatz zu schützen.

Neue Datenschutzgrundverordnung ab 2018
In fast allen betrieblichen Bereichen werden immer mehr Informationstechniken verwendet. Damit ist auch eine vermehrte Speicherung personenbezogener MitarbeiterInnendaten verbunden. Nicht nur Dokumente am PC, sondern auch Daten mobiler Services wie Firmenhandys oder GPS Tracker im Firmenauto werden in betriebliche Systeme integriert und können weiterverarbeitet werden. Kurz gesagt, es werden immer mehr Daten gespeichert, die missbräuchlich genutzt werden könnten. Die neue EU-weite Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird ab 25. Mai 2018 wirksam. Sie gilt auch für Unternehmen, die Dienstleistungen auf EU-Ebene anbieten, wie zum Beispiel Google oder Facebook. Zusätzlich wird es noch nationale Datenschutzgesetze geben, die bestimmte Themen spezifizieren.

Grundsätze verschärft und Strafen erhöht
Personenbezogene Daten müssen weiterhin auf rechtmäßige und nachvollziehbare Weise für einen eindeutigen Zweck, auf das notwendige Maß beschränkt sowie sachlich richtig und immer aktuell verarbeitet werden. Die Speicherung der Daten ist auf den Zweck begrenzt. Es muss eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet sein. Neu ist auch, dass Verantwortliche für die Einhaltung der Grundsätze zuständig sind und dies in schriftlicher Form nachweisen müssen. Diese Auflistung ist für alle technischen Systeme zu machen. Unternehmen, die nach dem Arbeitsverfassungsgesetz arbeiten, haben diese Aufzeichnungen bereits in Form von Betriebsvereinbarungen verankert. Die Geldbußen bei Verstoß sind verhältnismäßig und abschreckend: Sie können bis zu 20 Mio. Euro oder  vier Prozent des gesamten, weltweit erzielten Umsatzes ausmachen. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Datenschutzbeauftragte in den Unternehmen benannt werden. Wichtig ist, dass auch Betriebsratskörperschaften dem neuen Datenschutzgesetz unterliegen. Die AK Burgenland bietet bereits Schulungen für Betriebsräte an. Der österreichische Zusatz zur DSGVO wird demnächst fertiggestellt. Jedenfalls müssen die Unternehmen dem Datenschutz in Zukunft mehr Aufmerksamkeit widmen.

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