Checkliste: COVID-19-Schutzmaßnahmen auf Baustellen
Zur Eindämmung von COVID‐19 (Coronavirus) sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, folgende Maßnahmen am Arbeitsplatz umzusetzen, damit die Beschäftigten gesund bleiben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, die angeordneten Maßnahmen einzuhalten. Unten stehende Checkliste bietet eine Hilfestellung bei der Umsetzung.
Allgemeine COVID‐19‐Schutzmaßnahmen (gelten auch auf Baustellen!):
- Verschieben Sie nicht unbedingt nötige Arbeiten!
- Abstand von mind. 1 m (Empfehlung der AUVA: 2 m) zu anderen Personen einhalten.
- Hände regelmäßig gründlich waschen oder desinfizieren.
- Gesicht nicht mit den Händen berühren.
- In den gebeugten Ellbogen husten oder niesen oder in ein Taschentuch, das sofort entsorgt wird.
Weitere Infos zu diesem Thema: Coronavirus: Handlungsanleitung für sicheres Arbeiten auf Baustellen