Gesunde Arbeit

Besserer Schutz vor Corona für ArbeitnehmerInnen

Massive Kritik von AK-Präsident Kalliauer: Klare Regeln, sonst werden Arbeitsplätze zur Hauptinfektionsquelle von Corona.

Kein Tag vergeht in der AK-Rechtsberatung ohne Dutzende verzweifelte Hilferufe von besorgten Beschäftigten: Sie müssen zur Arbeit gehen, obwohl es keine Schutzabstände gibt, obwohl es keine Hygiene-Maßnahmen gibt, obwohl es keine Schutzausrüstung gibt, obwohl sich Corona-Infizierte im Umfeld befinden, obwohl sie Homeoffice machen könnten.

Und gleichzeitig wird den Beschäftigten gedroht, dass sie hinausfliegen, wenn sie diese Zustände nicht hinnehmen oder gar melden. „Es ist skandalös und untragbar, wie manche Firmen mit der Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umgehen“, kritisiert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Er fordert klare Schutzbestimmungen sowie konsequente Anzeigen und Strafen.

Regierung tut zu wenig für Beschäftigte
„Tagtäglich trommelt die Bundesregierung, dass alle Spaziergänger, die den Mindestabstand in Parks nicht einhalten, angezeigt werden. Aber was macht sie, wenn das Gleiche am Arbeitsplatz auf Druck des Unternehmens passiert? Nichts“, kritisiert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. „Hier muss es klare Regeln geben, deren Einhaltung streng kontrolliert wird, sonst werden die Arbeitsplätze rasch zur Hauptinfektionsquelle für Corona.“

Einige bezeichnende Fälle der letzten Tage:

  • In einem oberösterreichischen Produktionsbetrieb kommen ArbeitnehmerInnen bei der Bedienung einer Maschine auf wenige Zentimeter zusammen. Dabei regelt das Corona-Gesetzespaket klar einen Mindestabstand von einem Meter. Die Beschäftigten bekommen statt geeigneter Schutzausrüstung nur süffisante Antworten wie „Ihr seid doch motivierte Mitarbeiter“ und die Dienstanweisung, sofort die Maschine abzustellen, sollte das Arbeitsinspektorat kommen.
  • Eine Mitarbeiterin eines großen Modekonzerns berichtete, dass sie während der Filialschließung zusammen mit ihren KollegInnen Lagerarbeiten und Geschäftsumgestaltungen machen muss. Ohne Mundschutz, ohne Hygienemaßnahmen, ohne Mindestabstand.
  • MitarbeiterInnen einer Gesundheitseinrichtung wandten sich sehr besorgt an die AK, weil sie keine ordentliche Schutzkleidung und keine geeigneten Schutzmasken bekommen, obwohl mehrere PatientInnen und ÄrztInnen bereits Corona-erkrankt sind.
  • Ein Bauarbeiter wurde vom Firmenchef gezwungen, mit mehreren Kollegen auf eine weiter entfernte Baustelle zu fahren. Und zwar beengt im Firmenbus und obwohl seine Frau mit einer Lungenerkrankung zur Hochrisikogruppe gehört.
  • Eine große Firma in einem Bezirk mit überdurchschnittlich hohem Corona-Anteil versucht zwar die Sicherheitsabstände einzuhalten, MitarbeiterInnen schildern aber, dass das nicht immer möglich ist. Am Arbeitsplatz gibt es keine Desinfektionsmittel, die Firma wird nicht professionell gereinigt und auch auf den Toiletten gibt es keine Desinfektionsmittel.
  • Die Zahl äußerst besorgter schwangerer Arbeitnehmerinnen ist schon sehr groß. Kein Bezirk in Oberösterreich, aus dem sich nicht Frauen melden, die Angst haben, zur Arbeit zu gehen, aber vom Chef oder von der Chefin dazu gezwungen werden. Eine typische Antwort bekam eine junge Frau: „Du kannst ja eh kündigen, wenn es dir nicht passt!“
  • Besorgte Mitarbeiter aus einem Betrieb im Bezirk Linz-Land riefen verzweifelt an, weil Hygiene- und Abstandsvorschriften nicht eingehalten werden. Doch der Arbeitgeber sagte, dass ihm das egal und die Arbeit schlichtweg zu machen sei.

Nur ein kleiner Teil der Missstände kann beim Arbeitsinspektorat angezeigt werden, da die Beschäftigten große Angst vor einem Jobverlust haben und in der Firma massiv unter Druck gesetzt werden.

Klare Regeln helfen den Unternehmen

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen Arbeitgebern, die die Gesundheit ihrer Beschäftigten ernst nehmen. Aber ebenso ausdrücklich kritisiere ich die vielen schwarzen Schafe unter den Unternehmern, denen der Gewinn über die Gesundheit des Personals geht. Diese Arbeitgeber sollten bedenken, dass ihre Ignoranz auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann.“

Die Kritik Kalliauers zielt auch auf Bestimmungen zum ArbeitnehmerInnenschutz: Die Schutzvorschriften sind häufig nicht sehr klar, es braucht aber nachvollziehbare und eindeutige Vorgaben für die Unternehmen.

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