Gesunde Arbeit

Maske und Hitze am Bau

Große Hitze und schweißtreibende Arbeit stellen Jahr für Jahr die Beschäftigten auf Salzburgs Baustellen vor enorme Herausforderungen. Salzburgs AK-Präsident Peter Eder fordert, dass Bauunternehmen ihren Beschäftigten bei Temperaturen über 32,5 Grad hitzefrei geben müssen, und dass jene, die bei ihrer Tätigkeit Corona-Schutzmasken tragen müssen, verpflichtende Extrapausen erhalten.
Verpflichtend Hitzefrei bei Temperaturen über 32,5 °C!
Salzburgs AK-Präsident Peter Eder verteilt Mineralwasser an einen in der Hitze tätigen Bauarbeiter Verpflichtend Hitzefrei bei Temperaturen über 32,5 °C!

Große Hitze und schweißtreibende Arbeit – diese für Körper und Geist fordernden Bedingungen, stellen Jahr für Jahr die Beschäftigten auf Salzburgs Baustellen vor enorme Herausforderungen. Doch heuer ist kein gewöhnlicher Sommer: Die Corona-Krise und damit verbundene Maßnahmen – wie zum Beispiel das Tragen von Schutzmasken – sorgen für eine noch nie dagewesene Extremsituation. Zum Schutze der Gesundheit fordert AK-Präsident und ÖGB-Landesvorsitzender Peter Eder zwei Dinge: „Erstens braucht es eine neue Hitzefrei-Regelung. Konkret heißt das: Klettert die Temperatur auf über 32,5 Grad, sind alle Bauunternehmen verpflichtet, ihren Beschäftigten freizugeben. Und zweitens brauchen jene, die bei ihrer Tätigkeit Corona-Schutzmasken tragen müssen, verpflichtende Extrapausen.“

Der Klimawandel beschäftigt auch die Arbeitswelt. Während extreme Hitzeperioden in der Vergangenheit selten vorkamen, treten diese mittlerweile jährlich auf. Damit verbunden sind gesundheitliche Probleme, die vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu schaffen machen. Am Bau sind die Bedingungen besonders hart, da eine Verlegung der Arbeiten in den Schatten vielfach nicht möglich ist. Zum Schutz der Beschäftigten hat der Gesetzgeber im vergangenen Jahr daher die Hitzeregelung ab 32,5 °C geschaffen – mit Erfolg. „Vergangenes Jahr hat jede 2. Firma die Hitzeregelung genutzt. Dadurch haben 39.122 Bauarbeiter aus 5.245 hitzefrei bekommen“, weiß Kurt Neckermann, Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft Bau-Holz und erklärt: „Seit 1. Mai 2019 gilt die Hitzeregelung bei 32,5 °C, statt wie bisher ab 35 °C. Wenn die Arbeiten aus diesem Grund eingestellt werden, greift die ,Schlechtwetter‘-Regelung und Arbeiter erhalten 60 % des Lohns. Für die Betriebe entstehen keine Kosten, da die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) den Betrieben den Ausfall refundiert.“


Nächster Schritt: Rechtsanspruch auf Hitzefrei
AK-Präsident Peter Eder kennt die Probleme der Beschäftigten aus erster Hand und weiß, dass die Temperatursenkung von 35 auf 32,5 Grad längst überfällig war. Als nächster Schritt muss aus seiner Sicht nun ein Rechtsanspruch auf Hitzefrei folgen. „Leider gibt es noch immer zu viele Arbeitgeber, die selbst bei dieser extremen Temperatur nicht freigeben. Dabei wurde ja schon stundenlang gearbeitet, bevor es am Nachmittag überhaupt 32,5 °C im Schatten hat. Kein Bauwerk kann so wichtig sein, dass dafür die Gesundheit der Arbeiter gefährdet wird. Es braucht daher einen Rechtsanspruch auf Hitzefrei. Aus einer Kann- muss eine Muss-Bestimmung werden“, fordert Eder. In diesem Zusammenhang müsse der Gesetzgeber auch regeln, dass etwaige Bauzeitverlängerungen aufgrund von Hitzefrei-Tagen nicht zu Pönalen für die Betriebe führen.

Stadt Salzburg geht mit gutem Beispiel voran
Nicht zufällig haben sich AK und Gewerkschaft als Location für einen Lokalaugenschein eine Baustelle der Stadt Salzburg ausgesucht. Denn sie geht mit gutem Beispiel in Sachen Arbeitsbedingungen voran, indem die Gesundheit der dort am Bau Beschäftigten oberste Priorität genießt. Von dieser Vorbildfunktion konnten sich Peter Eder und Kurt Neckermann beim Besuch des im Umbau befindlichen Recyclinghofs Salzburg selbst überzeugen.

AK fordert Extrapausen fürs Tragen von Corona-Masken
Neben dem Rechtsanspruch auf Hitzefrei für Bauarbeiter, fordert die Arbeiterkammer Salzburg mehr Pausen, wenn Corona-Schutzmasken getragen werden. Müssen Beschäftigte wegen ihrer Tätigkeit eine Schutzmaske tragen – weil sie den Sicherheitsabstand nicht einhalten können – brauchen sie mehr Zeit um sich zu erholen. Das heißt: Analog zur „Bildschirmpause“ sollen die Bauarbeiter alle 50 Minuten ihre Tätigkeit für 10 Minuten unterbrechen dürfen. „Solche Pausen gelten dann allerdings als Arbeitszeit“, betont der AK-Präsident. „In diesem Sommer müssen die Beschäftigten am Bau besonders in Schutz genommen werden. Im schlimmsten Fall kann fehlende Erholung gepaart mit schwerer Arbeit, Flüssigkeitsverlust und Sauerstoffmangel durch das Tragen einer Corona-Schutzmaske zum Tod führen. Und das darf auf keinen Fall passieren.“ Aus diesem Grund fordert Peter Eder mehr Solidarität: „In den vergangen Wochen und Monaten haben wir gezeigt, was möglich ist, wenn alle, Politik, Arbeitgeber sowie Beschäftigte, an einem Strang ziehen!“

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