Gesunde Arbeit

Pausen für Beschäftigte im Krankenhaus mit FFP2- und FFP3-Masken

Beschäftigte in Krankenhäusern müssen in Oberösterreich durchgehend Masken tragen. Ihnen stehen laut Gesetz mehr Pausen zu, damit sie Luft schnappen können. Landesrätin Haberlander will die Krankenhäuser aber nicht dazu auffordern, dass sie die Pausen verlängern.

Beschäftigte im Krankenhaus müssen laut Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung durchgehend FFP2- oder FFP3-Masken tragen. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz stellt klar, dass die Arbeitgeber Maskenpausen gewähren müssen, weil diese die Sauerstoffzufuhr erschweren. In Oberösterreichs Spitälern ist die Einhaltung dieser Pausen allerdings nicht sichergestellt. Die AK hat die zuständige Landesrätin Christine Haberlander in einem Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass die Führungen der Krankenhäuser für die Einhaltung der notwendigen Maskenpausen sorgen müssen. „In ihrer Antwort bekundete sie allerdings, dass die Gesundheit der Spitalsbeschäftigten nachrangig sei. Ich fordere die Landesrätin umgehend auf, diese gesundheitsgefährdende Sichtweise abzulegen und für den Schutz des Krankenhauspersonals zu sorgen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

„Beschäftigte in Krankenhäusern, Kuranstalten und in Alten- und Pflegeheimen leisten derzeit Großartiges unter besonders anstrengenden Bedingungen. Umso mehr muss darauf geachtet werden, dass deren Gesundheit nicht noch zusätzlichen Belastungen ausgesetzt wird, die durch gute Arbeitsorganisation vermeidbar wären“, sagt Kalliauer. Tagtäglich arbeitet das Krankenhauspersonal stundenlang ohne ausreichende Verschnaufpausen mit FFP2- oder FFP3-Masken, die die Sauerstoffaufnahme erschweren. Schwindel sowie Konzentrationsstörungen und somit auch die Gefahr von Arbeitsunfällen und Behandlungsfehlern können die Folgen sein. Deswegen verlangt das österreichische Arbeitsinspektorat Maskenpausen und bezieht sich dabei auf einen Richtwert der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung, wonach diese Masken nach 75 Minuten für 30 Minuten abgenommen werden sollen. Dies sei laut Arbeitsinspektorat also auch im österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzgesetz als Stand der Technik anzusehen.


Oft sind keine Pausen möglich!
„Von Betriebsräten und Beschäftigten in den Spitälern wissen wir aber, dass Maskenpausen vielfach nicht oder bei weitem nicht im empfohlenen Ausmaß sichergestellt werden und manche über viele Stunden nicht zu einer einzigen Minute Verschnaufpause kommen. Das ist eine absolut inakzeptable Gefährdung der Gesundheit des wichtigen Krankenhauspersonals“, sagt Kalliauer. Aus diesem Grund hat die AK die Landesrätin in einem Schreiben aufgefordert, für eine Klarstellung in Oberösterreichs Spitälern zu sorgen und den Führungskräften die Sicherstellung der Maskenpausen aufzutragen.

Fadenscheinige Be­gründungen
Doch die Landesrätin will dieser Aufforderung nicht nachkommen. Ihre fadenscheinige Begründung: Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass laut Arbeitsinspektorat die vorgesehene Maskenpause lediglich eine Empfehlung sei und die Erkenntnisse der Arbeitsmedizin nachrangig seien. Der Arbeiterkammer liegt aber ein Schreiben aus dem Zentralarbeitsinspektorat vor, in dem das als „aus dem Zusammenhang gerissen“ zurückgewiesen wird. Es sei klar erkennbar, heißt es in diesem Schreiben, „dass andere den Gesundheitsschutz der Beschäftigten als nachrangig erachten, weshalb wir besonders auf seine Wichtigkeit hinweisen“.

„Die Landesrätin interpretiert offenbar absichtlich Aussagen des Arbeitsinspektorats falsch, um den gebotenen Schutz der Beschäftigten in den Krankenhäusern nicht umsetzen zu müssen. Das ist völlig inakzeptabel. Wir sind in Zeiten der Pandemie noch mehr als sonst verpflichtet, auf die Gesundheit der Spitalsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter zu achten. Wer soll die Patientinnen und Patienten sonst behandeln, Frau Landesrätin?“ so Kalliauer.


Applaus ist zu wenig!
Zwar könnten die Beschäftigten in ihrer Arbeitsroutine durch Toilettengänge oder Essenspausen bestimmt einige Maskenpausen einlegen, jedoch sind diese meist viel kürzer als empfohlen und noch dazu eben nicht garantiert. „Trotz Berichten, dass die Pausen nicht ausreichend eingehalten werden, setzt die Landesrätin auf Vertrauen in die Unternehmensleitungen. Applaus und Lob an die Beschäftigten in Presseaussendungen reichen aber nicht, stattdessen brauchen sie eine Garantie dafür, dass ihre Gesundheit geschützt wird. Ich fordere die Landesrätin deswegen nochmals dringend auf, verbindliche Vorgaben an die Krankenhausleitungen zu machen und klarzustellen, dass die Maskenpausen einzuhalten sind, damit Beschäftige die enorme Belastung besser ertragen können“, so der AK-Präsident.

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