Das Mesotheliom als Berufskrankheit
In Österreich gilt sowohl für ArbeitgeberInnen als auch für ÄrztInnen die Pflicht, den begründeten Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Da Mesotheliome überwiegend asbestassoziiert sind, besteht bei dieser Erkrankung prinzipiell der Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit. Die Prognose für PatientInnen mit einem Mesotheliom ist mit einer mittleren Überlebenszeit von 4 bis 12 Monaten sehr ungünstig. Nur 12 % der PatientInnen überleben das erste Jahr nach Diagnosestellung.
Betroffene Berufsgruppen
Bei jedem Mesotheliom muss daher eine Berufskrankheitenmeldung beim Unfallversicherungsträger erfolgen. Da dieser Zusammenhang wissenschaftlich eindeutig gesichert ist und der Tabakkonsum keine wesentliche Rolle für die Entstehung eines Mesothelioms spielt, wird diese Erkrankung bei entsprechender Berufsanamnese und Latenzzeit immer entschädigt. Zu einer Exposition gegenüber Asbest kommt es z. B. bei Berufen in der Herstellung von Asbestzementprodukten (Dachziegel/-platten, Rohre), aber auch bei BauarbeiterInnen, die Spritzasbest aufbringen. Daneben können u. a. auch DachdeckerInnen, MechanikerInnen, LüftungsbauerInnen, und ArbeiterInnen, die spezielle Hitzeschutzkleidung verwenden, betroffen sein.
Statistische Auswertungen
Wenn eine Anerkennung als Berufskrankheit erfolgt, stehen dem/der Versicherten Leistungen aus der Unfallversicherung zu, die neben Rentenzahlungen u. a. auch Unterstützungen im Alltag vorsehen. Sollte der/die Versicherte am Mesotheliom versterben, haben auch Hinterbliebene Ansprüche auf Leistungen.
Nach den Zahlen der Statistik Austria (StatAT) sind in Österreich im Zeitraum von 2004 bis 2016 insgesamt n=1.356 Personen an einem Mesotheliom (ICD-10 C 45) erkrankt. Im selben Zeitraum wurden lediglich n=543 Fälle bzw. ca. 40 % der Zahlen der StatAT von der AUVA als Berufskrankheit anerkannt (siehe Grafik).
Meldungsrate und Anerkennung
Die relativ geringe Anerkennung des Mesothelioms als Berufskrankheit in Österreich beruht am wahrscheinlichsten auf einem mangelhaften Anzeigeverhalten. Auf der Grundlage dieser Zahlen ist zu empfehlen, dass in Österreich alle ÄrztInnen in einer Kampagne über ihre Verpflichtung, Berufskrankheiten anzuzeigen, informiert werden. Zusätzlich zu allgemeinem Wissen zum Berufskrankheitenrecht bedarf es dabei arbeitsmedizinischer Grundkenntnisse. Weiters könnte durch Zusammenarbeit der Krankenkassen mit der AUVA die Meldungsrate verbessert werden.