Gesunde Arbeit

Berufskrankheiten: Ein Blick in die Beratungspraxis

Patricia Pfatschbacher, Sozialversicherungsreferentin in der Salzburger Arbeiterkammer, gibt einen Einblick in die Beratungspraxis rund um das Thema Berufskrankheiten und die Schwierigkeiten, mit denen Betroffene oft zu kämpfen haben.
Patricia Pfatschbacher
Patricia Pfatschbacher, Sozialversicherungsreferentin in der Salzburger Arbeiterkammer Patricia Pfatschbacher

Mit welchen Fragen wenden sich Betroffene am häufigsten an Sie?
Wie kann die Krankheit als Berufskrankheit anerkannt werden? Wie läuft ein diesbezügliches gerichtliches Verfahren ab, wenn eine Klage gegen den Bescheid eingebracht wird? Wann bekommt man eine Versehrtenrente?

Um welche Erkrankungen handelt es sich?
Die meisten Anfragen betreffen die Lärmschwerhörigkeit, Hauterkrankungen, Asthma einschließlich Rhinopathie oder durch chemische/toxische Stoffe bewirkte Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lunge.

Kommt das Thema Berufskrankheiten häufig oder eher selten in der Beratung vor?
Das Thema Berufskrankheiten kommt im Beratungsalltag im Vergleich zu anderen Themen, wie z. B. Arbeitsunfälle, eher selten vor. Woran das liegt, kann ich nur vermuten. Unserer Erfahrung nach prüft die AUVA die Sachverhalte grundsätzlich sehr genau und umfassend. Vielleicht landen deshalb eher wenige Fälle auf unseren Schreibtischen.

Welche Herausforderungen stellen sich in der Beratung beim Thema Berufskrankheit?
Die größte Herausforderung ist die allgemeine Beweislastregel: Jeder, der eine Leistung in Anspruch nehmen möchte, muss auch die rechtsbegründenden Tatsachen dafür beweisen. Wenn die eingeholte medizinische Expertise zu einem negativen Ergebnis führt, wird es für den Betroffenen/die Betroffene schwierig.

Die Problematik lässt sich sehr gut an folgenden Fällen darstellen:


Berufskrankheit? Nein
Herr U. erkrankte an Blasenkrebs. Er glaubt, dass sein jahrelanger beruflicher Umgang mit Arsen die Ursache ist. Die AUVA erlässt aber einen negativen Bescheid. Herr U. klagt und es wird ein gerichtliches Sachverständigengutachten eingeholt. Demnach ist die Wahrscheinlichkeit eher gering, dass das Arsen schuld ist. Zumal es am Arbeitsplatz eine Lüftungsanlage sowie Schutzkleidung gibt.

ABER: Die Arbeitsbedingungen waren zu Zeiten von Herrn U. andere als heute. Damals wurde keine Schutzkleidung getragen und die Arbeitsstätte war nicht so modern ausgebaut. Beweise dafür kann Herr U. nicht vorlegen – Fotos vom Arbeitsplatz aus den 1980ern und 1990ern hat er nicht und zu seinen ehemaligen Arbeitskollegen hat er entweder keinen Kontakt mehr oder sie sind mittlerweile verstorben.

Berufskrankheit? Ja
Herr A. hat einen Bescheid erhalten, dass seine Atemwegserkrankung nicht als Berufskrankheit anerkannt wird. Er hat in der Vergangenheit sehr lange in einer Druckerei gearbeitet, wo er viel Papierstaub eingeatmet hat.

Das Problem: Er leidet seit seiner Kindheit auch an Asthma. Mehrere Ursachen führten also zu seinem Leiden. Auch er hat geklagt und ein Gutachten wurde eingeholt. Dieses hat ergeben, dass Herr A. zwar an einer relevanten Vorerkrankung leidet, jedoch hat die Arbeit in der Druckerei sein Leiden wesentlich beeinflusst und verschlimmert. Das Gericht hat daher seine Atemwegserkrankung als Berufskrankheit anerkannt.

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