Gesunde Arbeit

AK Oberösterreich startet Home-Office-Test-Tool

Die Arbeiterkammer Oberösterreich startet mit dem Home-Office-Test-Tool H.O.T.T. ein interaktives Serviceangebot für die Beschäftigten, bei dem sämtliche Details zur Homeoffice-Thematik beantwortet werden. Darüber hinaus stellt sie 7 Forderungen an die Bundesregierung.
Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert ein Homeoffice-Gesetz.
Arbeitnehmer im Homeoffice Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert ein Homeoffice-Gesetz.

Homeoffice hat durch die Corona-bedingten Lockdowns eine unglaubliche Dynamik erfahren. Immer mehr ArbeitnehmerInnen befürworten ein „normales“ Homeoffice, wo Arbeit abwechselnd von daheim und im Büro erledigt wird. Die Arbeiterkammer OÖ startet mit dem Home-Office-Test-Tool H.O.T.T. ein interaktives Serviceangebot für die Beschäftigten, bei dem sämtliche Details zur Homeoffice-Thematik beantwortet werden. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer zeigt sich über das neue Serviceangebot sehr erfreut und drängt zudem die Regierung, rasch zu handeln. „Gemeinsam mit den Sozialpartnern muss rasch ein vernünftiges Homeoffice-Gesetz verabschiedet werden, um endlich Rechtssicherheit zu schaffen.“

Corona: Mehr Beschäftigte im Homeoffice
Vor Beginn der Pandemie haben nur rund fünf Prozent der ArbeitnehmerInnen in Österreich Homeoffice genutzt. Das hat sich während Corona geändert. Laut einer IFES-Erhebung im April und im Oktober 2020 haben rund 40 Prozent der Beschäftigten von Zuhause aus gearbeitet. Homeoffice wurde in den Lockdowns forciert, nun wollen ArbeitnehmerInnen und einige Unternehmen es nicht mehr missen. Bei dieser Arbeitsform können sich Vorteile ergeben, so fallen etwa die Wegzeiten in den Betrieb weg. Und natürlich gibt es auch Nachteile, wie zum Beispiel die zunehmende Vermischung von Arbeitszeit und Freizeit.

Klare Regeln notwendig
Damit Homeoffice sowohl für ArbeitnehmerInnen als auch Betriebe passt, benötigt es gesetzliche Grundlagen (z. B. Klärung des Unfallversicherungsschutzes, der mit Ende März 2021 ausläuft), betriebliche Rahmenbedingungen (z. B. Vereinbarungen wie oft, wann und über welchen Zeitraum im Homeoffice gearbeitet wird, wer stellt die Arbeitsmittel bereit?), eine ausgeprägte Vertrauenskultur und eine neue Form von Führung (Führung auf Distanz). Auch wenn Homeoffice für viele Beschäftigte gewollt ist, besteht die Gefahr, dass betriebliche Kosten an die Betroffenen abgewälzt werden. „Dem müssen wir einen Riegel vorschieben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen einen Kostenersatz, der von den Unternehmen getragen wird“, so Präsident Kalliauer.

H.O.T.T.: Hilfe für ArbeitnehmerInnen
Die AK OÖ hat mit dem Home-Office-Test-Tool H.O.T.T. ein Instrument geschaffen, welches zentrale Fragen wie zum Beispiel „Haben Sie eine schriftliche Homeoffice-Vereinbarung?“ oder „Gibt es in Ihrem Unternehmen Verhaltensregeln für Ihr Homeoffice?“ thematisiert und so den Beschäftigten wichtige Tipps und auch Muster-Einzelvereinbarungen mit auf den Weg gibt. Mit H.O.T.T. haben die ArbeitnehmerInnen das geeignete Werkzeug, um sämtliche Unklarheiten mit dem Arbeitgeber aus dem Weg zu räumen. Das Tool beinhaltet zehn Fragen, liefert am Ende eine individuelle Auswertung zur persönlichen Arbeitsplatzgestaltung, sowie zu organisatorischen und rechtlichen Aspekten. Eine ausführliche Auswertung, weitere Infos und eine Homeoffice-Mustervereinbarung werden per E-Mail zugesendet.

Homeoffice-Gesetz muss kommen
Die Monate seit dem ersten Lockdown sind von der Bundesregierung leider nicht genutzt worden, um klare Regelungen und Rahmenbedingungen für das Arbeiten im Homeoffice zu schaffen. „Das ist den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf den Kopf gefallen, sie mussten ihre Arbeitsleistung erbringen – trotz Rechtsunsicherheit, Unklarheiten und vielleicht unzureichenden technischen Arbeitsmitteln“, sagt Kalliauer.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert daher von der Bundesregierung:

  • gesetzliche Rahmenbedingungen für vereinbarungspflichtiges Homeoffice.
  • stärkere Mitwirkungsrechte des Betriebsrates bei der Gestaltung von Homeoffice.
  • Arbeitszeitrechtliche Vorgaben müssen auch im Homeoffice eingehalten werden.
  • klare Vorgaben im Rahmen des Arbeitnehmerschutzes, vor allem in Hinblick auf Ergonomie und psychische Belastungen.
  • einen umfassenden Unfallversicherungsschutz im Homeoffice.
  • Der Arbeitgeber hat die Pflicht, adäquate Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.
  • die gesetzliche Verankerung eines (pauschalen) Kostenersatzes für ArbeitnehmerInnen im Homeoffice vom Arbeitgeber, der gänzlich von der Steuer sowie von der Sozialversicherung befreit ist.

Link

Newsletterauswahl

Newsletter

Geschlecht
Geschlecht:
Name

Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzerklärung zu.

Eine Initiative von ÖGB und ÖGB © Gesunde Arbeit 2022