Gesunde Arbeit

EU-weites Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten – Kommissionsvorschlag nachbessern!

Mit ihrem Vorschlag zu einem Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten von September 2022 greift die Kommission ein wichtiges Thema auf. Die Zahlen zu Menschen, die weltweit in Zwangsarbeitsverhältnissen arbeiten sind dramatisch und erfordern dringendes Handeln. Um Zwangsarbeit tatsächlich wirksam zu bekämpfen, greift der Vorschlag der Kommission jedoch zu kurz und benötigt Nachbesserung, wie eine neues AK-EUROPA-Positionspapier darlegt.
Um Zwangsarbeit tatsächlich wirksam zu bekämpfen, greift der Vorschlag der Kommission jedoch zu kurz und benötigt Nachbesserung, wie eine neues AK EUROPA Positionspapier darlegt.
Zwangsarbeit Um Zwangsarbeit tatsächlich wirksam zu bekämpfen, greift der Vorschlag der Kommission jedoch zu kurz und benötigt Nachbesserung, wie eine neues AK EUROPA Positionspapier darlegt.
Zwangsarbeit in jüngsten Jahren stark gestiegen
Nach jüngsten Schätzungen der ILO arbeiten weltweit rund 28 Millionen Menschen in Zwangsarbeit, darunter mehr als 3 Millionen Kinder. Schockierenderweise ist in jüngsten Jahren Zwangsarbeit sogar im Ansteigen begriffen: 2022 arbeiteten 2,7 Millionen mehr Menschen in Zwangsarbeit als 5 Jahre zuvor. Zwangsarbeit weist zwei wesentliche, miteinander verknüpfte Merkmale auf: Erstens die fehlende Zustimmung zur Aufnahme der Arbeit oder zu den Arbeitsbedingungen und zweitens die Ausübung von Zwang, wie z. B. eine Strafe oder die Androhung einer Strafe, um eine Person davon abzuhalten, sich aus der Situation zu befreien, oder sie anderweitig zur Arbeit zu zwingen. 
 
Inhalte des Kommissionsvorschlags
Die vorgeschlagene Verordnung sieht nun vor, Produkte, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, auf dem Unionsmarkt zu verbieten. Verboten werden sollen das Inverkehrbringen und die Bereitstellung innerhalb der EU sowie die Ausfuhr. Das Verbot soll sowohl für importierte als auch für in der EU hergestellte Produkte gelten. Der Vorschlag ist sektorübergreifend und gilt für alle Wirtschaftsbeteiligten, ohne KMU-Ausnahme. Produkte, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, sollen aus dem Verkehr gezogen werden. Für die Durchsetzung sollen die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten sowie die Zollbehörden zuständig sein.
 
AK fordert Nachbesserung
Die AK hatte sich bereits im Vorfeld zu dem Thema eingebracht und begrüßt daher den vorliegenden Vorschlag der Kommission. Wie nun in einem neuen AK EUROPA Positionspapier dargelegt wird, sind jedoch in vielen Bereichen Verbesserungen notwendig: Unter anderem müsste der Geltungsbereich der Verordnung auch auf die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen ausgedehnt werden, da sie für die Bekämpfung von Zwangsarbeit von zentraler Bedeutung sind. Der Vorschlag geht zudem in keiner Weise auf die Situation der von Zwangsarbeit betroffenen Arbeitnehmer:innen ein. Die AK fordert hier, dass eine Wiedergutmachung der betroffenen Arbeitnehmer:innen in die Verordnung aufgenommen wird. Ebenfalls müssen Gewerkschaften und NGOs besser eingebunden werden, etwa im Rahmen der geplanten Einrichtung einer Datenbank über das Zwangsarbeitsrisiko und eines EU-Netzes gegen in Zwangsarbeit hergestellte Produkte.
 
Für das tatsächliche Funktionieren der Verordnung in der Praxis, wäre es zudem wichtig, dass Produkte während der Untersuchung zurückgehalten werden und nicht – wie im Vorschlag vorgesehen – weiter frei am Markt zirkulieren können. Ebenso müssten Wirtschaftsakteur:innen verpflichtet werden, Informationen zu liefern, etwa über Produzent:innen, Produktlieferant:innen. Ohne Informationen ist zu befürchten, dass die Zollbehörden in vielen Fällen nicht in der Lage sein werden, festzustellen, ob für ein Produkt bereits ein Verbot verhängt wurde. Schließlich muss auch der Anwendungsbereich von Produktverboten ausgeweitet werden, etwa in dem nicht nur einzelne Produkte, sondern auch Produkte einer bestimmten Produktionsstätte oder – im Fall von staatlich verordneter Zwangsarbeit – einer bestimmten Region umfasst werden.
 
Wie geht es weiter?
Nun sind das EU-Parlament und der Rat am Zug und habe die Möglichkeit den Kommissionsvorschlag zu verbessern. Im Rat ist von der schwedischen Ratspräsidentschaft zu diesem Thema im Mai 2023 ein Fortschrittsbericht geplant. Im EU-Parlament werden sich unter Federführung des Binnenmarkt-Ausschuss (Berichterstatterin Maria-Manuel Leitão Marques, S&D-Fraktion) mehrere Ausschüsse mit dem Thema befassen.
 
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