Gesunde Arbeit

Hautkrebs: Schon ab April wird's gefährlich

Der Schutz vor starker Sonneneinstrahlung muss bei Arbeit im Freien so selbstverständlich werden wie regelmäßiges Zähneputzen.
Schon im April kann die UV-Belastung aber so stark sein, dass sich vor allem hellhäutige Menschen dementsprechend schützen müssen.
Hautkrebs: Schon ab April wirds gefährlich Schon im April kann die UV-Belastung aber so stark sein, dass sich vor allem hellhäutige Menschen dementsprechend schützen müssen.

Wir kennen die Bilder aus vergangenen Zeiten – Bauarbeiter mit freiem Oberkörper, Dachdecker mit kurzen Hosen. Ein Sonnenbrand gehörte früher zum Sommer dazu. Dabei liefert die Wissenschaft den Beweis, dass die UV-Belastung das Risiko für den so genannten weißen Hautkrebs (nichtmelanozytärer Hautkrebs) erhöht. Während wir in unserer Freizeit die Wahl haben, ob wir uns der Sonne aussetzen, können das Menschen, die im Freien arbeiten müssen, nicht frei entscheiden. Dementsprechend wird es höchste Zeit, weißen Hautkrebs als Berufskrankheit anzuerkennen – wie in Deutschland, wo dies bereits seit dem Jahr 2015 der Fall ist.

Fünffach höhere Belastung „Es gibt Messungen, aus denen hervorgeht, wie stark im Freien Arbeitende von der UV-Belastung betroffen sind. Bauarbeiter, Spengler oder etwa Dachdecker weisen im Durchschnitt eine fünffache Anhäufung an UV-Belastung auf“, erklärt Roswitha Hosemann von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) in Graz. Fakten, die dafürsprechen, dass es für betroffene Berufsgruppen besonderer und zusätzlicher Schutzmaßnahmen bedarf. Zu ihnen zählen auch Beschäftigte im Gartenbau und der Landwirtschaft, aber auch der Post und Lieferdienste.

Konkrete Schutzmaßnahmen Bei vielen, die im Freien arbeiten, ist der Schaden bereits angerichtet, wenn sie ins Pensionsalter kommen. Durch die PSA-Verordnung (Persönliche Schutzausrüstung) haben Arbeitgeber zwar heute die Pflicht, Risken zu definieren und Schutzmaßnahmen zu treffen, allerdings herrscht hier noch Willkür. „In Deutschland hat man die Hochrisikogruppe definiert und damit verbunden eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung installiert. Das wäre für Österreich auch sinnvoll“, sagt Hosemann und wünscht sich sowohl konkrete Schutzmaßnahmen als auch eine Festlegung, ab welchem UV-Index Schutzmaßnahmen zu treffen sind.

Unsichtbare Gefahr ab April An Sonnenschutz denkt man in der Regel erst im Hochsommer. Schon im April kann die UV-Belastung aber so stark sein, dass sich vor allem hellhäutige Menschen dementsprechend schützen müssen. Selbst bei niedrigen Temperaturen ist die UV-Belastung teilweise sehr hoch, weil sich die unsichtbare UV Strahlung im Frühling schneller intensiviert als die Umgebungstemperatur. „Das Problem ist, dass man sich im Frühling dieser Gefahr nicht bewusst ist“, so Hosemann. Zunehmend verschärft der Klimawandel die Situation. Es gibt kaum noch Übergangszeiten zwischen Winter und Sommer. Die Temperaturen steigen signifikant an.

Verhalten ändern Vorbeugung ist die wichtigste Maßnahme, um weißen Hautkrebs zu vermeiden. „Leider lässt sich eine Verhaltensänderung nicht von heute auf morgen erzielen“, weiß die AUVA-Expertin. „Bewusstseinsbildung muss von klein auf geschult werden.“ Teilweise verlangen die neuen Erkenntnisse eine komplette Verhaltensveränderung. „Bei Sonne ist der Reflex noch immer, sich auszuziehen. Genau das gegenteilige Muster muss in die Köpfe. Jedes Kleidungsstück ist ein besserer Schutz als keines.“

Anpassungen an Klimawandel Mit dem Klimawandel potenziert sich das Problem der UV Belastung. Das zwingt zu organisatorischen Maßnahmen. „Zum Beispiel, dass je nach Tageszeit an den weniger sonnenexponierten Positionen gearbeitet wird oder für ausreichend Beschattung gesorgt ist“, sagt Hosemann und sieht auch technische Möglichkeiten, etwa in der Entwicklung von Beschattungsmöglichkeiten. Auch Arbeitszeiten werden sich ändern müssen, um zu vermeiden, dass Menschen im Freien in der Mittagshitze schuften.

So schützen Sie sich bei Arbeit im Freien 1. Optimale Bekleidung – langärmlig, Kopfbedeckung, Sonnenbrille
2. Unbedeckte Körperteile eincremen – insbesondere Gesicht, Nacken, Ohren
3. Richtige Sonnencreme – Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 50+, sowohl auf UVB-Strahlung (gegen Sonnenbrand) als auch UVA-Strahlung (zur Zellregeneration) achten
4. Richtige Sonnencreme-Anwendung – korrekte Dosierung, um Verlängerung des Eigenschutzes zu gewährleisten

Tipp: Halten Sie den UV-Index im Blick – die Medizinische Universität Innsbruck, Sektion für Biomedizinische Physik, bietet eine tägliche Vorschau für verschiedene Regionen und Höhenlagen (www.uv-index.at).

Dieser Beitrag erschien in der AK für Sie (April 2023). Die gesamte Ausgabe können Sie hier nachlesen: AK für Sie (April 2023)

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