„Hot Job“: Arbeitsrecht und Arbeitsplätze klimafit machen!
Der Klimawandel ist gekommen, um zu bleiben – auch die Beschäftigten spüren die gravierenden Folgen mittlerweile in sämtlichen Wirtschaftszweigen. Fest steht: Die Arbeitsproduktivität leidet, Fehler und Unfälle häufen sich, je heißer es ist. Wenn das Thermometer auf über 30 Grad Celsius klettert, steigt das Risiko von Arbeitsunfällen um fünf bis sieben Prozent.
„Die Corona-Pandemie hat es uns gezeigt und die immer spürbareren Auswirkungen des Klimawandel bestätigen: Das Arbeitsrecht ist nicht klimafit“, betont AK-Direktorin Silvia Hruška-Frank. „Wir brauchen dringend Anpassungen. Denn das Klima ändert sich inzwischen schneller als das österreichische Arbeitnehmer:innenschutzrecht.“
Meteorologe Andreas Jäger: „Der ‚Sommer wie damals‘ ist Geschichte, Wärmerekord am Berg, immer mehr warme Sommer und Tropentage. Die Hitze ist nicht nur buchstäblich lebensgefährlich, die hohen Temperaturen verschärfen auch extremes Wetter: Stürme, Überschwemmungen und Trockenzeiten werden häufiger.“
Die AK verlangt:
- Klimafittes Arbeitsrecht – Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher soll gemeinsam mit den Sozialpartnern das Arbeitsrecht überarbeiten und klimafit machen.
- Klimafitte Arbeitsplätze für die Beschäftigten mit abgestuften Maßnahmen.
- Bezahlt Hitzefrei als letzte Konsequenz, wenn Arbeitgeber:inne die Hitzebelastung nicht senken können, etwa durch Beschattungen, Kühlanlagen, Ersatzarbeitsplätze in kühleren Räumen.
Neue Broschüre „Arbeiten im Klimawandel“ Pralle Sonne und tropische Temperaturen auf der Baustelle, Schwitzen im Büro: Auch in der AK Arbeitsrechtsberatung gibt es vermehrt Anfragen zu Hitze, Unwetter und Blackout. Die AK hat daher in einer neuen Broschüre „Arbeiten im Klimawandel“ häufige Fragen der Beschäftigten gebündelt und beantwortet. Die AK hat im ersten Schritt jene Fragen abgebildet, die mit dem geltenden Arbeitsrecht beantwortet werden können. An einer Rechtsordnung, die sämtliche Folgen des Klimawandels abbildet und den Betroffenen die notwendige Rechtssicherheit gibt, führt jedoch kein Weg vorbei. Überlange, unbezahlte Pausen, die den Arbeitstag zerreißen, wie das derzeit unter dem Titel „Siesta“ diskutiert wird, werden das Problem jedoch nicht lösen.
Fürsorgepflicht anwenden Fürsorgepflicht statt überlanger unbezahlter Mittagspause (Siesta): Bei der Gestaltung der Arbeitszeit ist eine neue, gesunde Vollzeit der wichtigste Ansatzpunkt, mit der auch Belastungen durch Hitze am Arbeitsplatz geringgehalten werden können. Geteilte Dienste mit langen Pausen und einem spürbar längeren Arbeitstag erschweren die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und sind kein probates Mittel, um klimabedingte Belastungen in der Arbeitswelt spürbar zu reduzieren.
In der Broschüre „Arbeiten im Klimawandel“ werden 41 häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht im Zusammenhang mit den Veränderungen des Klimas beantwortet. Jetzt kostenlos downloaden!