Sicherheitsvertrauenspersonen
ArbeitnehmervertreterInnen mit besonderer Funktion für Sicherheit und Gesundheit
Sicherheitsvertrauenspersonen vertreten die Gesundheitsinteressen der ArbeitnehmerInnen. Sie müssen wie der Betriebsrat vom Arbeitgeber informiert und u.a. von den Präventivfachkräften beraten werden.
Aufgaben
Die SVP hat die Aufgabe, ArbeitnehmerInnen in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu beraten und zu unterstützen und die ArbeitnehmerInnen gegenüber ArbeitgeberInnen, Behörden und sonstigen Stellen in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu vertreten. Betriebsrat und ArbeitgeberIn müssen informiert, beraten und unterstützt werden. Die SVP muss mit Sicherheitsfachkräften, ArbeitsmedizinerInnen und falls vorhanden Arbeits- und OrganisationspsychologInnen zusammenarbeiten und auf die Anwendung der Schutzmaßnahmen und Vorkehrungen achten.
Rechte der SVP
Sie dürfen die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente und alle anderen Unterlagen einsehen und müssen vom/von der ArbeitgeberIn zu allen gesundheitsrelevanten Problemen angehört werden. Sicherheitsvertrauenspersonen müssen sich in ihrer Arbeitszeit um den Gesundheitsschutz kümmern dürfen. Eine dreitägige Ausbildung ist verpflichtend vorgeschrieben. Der/die ArbeitgeberIn darf ihnen bei ihrer Arbeit als Sicherheitsvertrauensperson nicht dreinreden, sie sind in der Sache weisungsfrei. Sicherheitsvertrauenspersonen genießen Motivkündigungsschutz: versucht der/die ArbeitgeberIn eine Motivkündigung, muss er/sie sich noch innerhalb einer Woche an die Arbeiterkammer (gesetzliche Interessenvertretung) wenden, die diese Kündigung anfechten kann.
Bestellung
ArbeitgeberInnen, die regelmäßig mehr als 10 ArbeitnehmerInnen beschäftigen, müssen Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) bestellen.
Rechtsgrundlagen:
§ 10 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz: Bereitstellung von Sicherheitsvertrauenspersonen
§ 11 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz: Aufgaben und Beteiligung der Sicherheitsvertrauenspersonen