Wo Mitbestimmung funktioniert
Bereits zum 6. Mal wurde im laufenden Jahr das sogenannte Strukturwandelbarometer vom Institut für empirische Sozialforschung (IFES) im Auftrag der AK Wien durchgeführt. Befragt wird eine Stichprobe von 300 Betriebsrätinnen und Betriebsräten von Unternehmen aus der Privatwirtschaft. Zielsetzung ist es, die Inhalte, die Dynamik und die von ArbeitnehmerInnen beobachteten Auswirkungen des betrieblichen Strukturwandels regelmäßig zu erheben und zu analysieren. Gefragt wird nach verschiedenen Indikatoren wie Zeitdruck, Anteil von Leiharbeit, Outsourcing, Investitionen in Personal und Einbindung der BetriebsrätInnen. Die Befragung erfolgt online, teilweise auch telefonisch.
Zudem gibt es bei jeder Befragung einen Schwerpunkt. In der sechsten Befragungswelle lag der Fokus auf der Mitbestimmung der ArbeitnehmerInnen. Näher beleuchtet werden die Möglichkeiten für Mitbestimmung sowie die Wirkungen und Erfolge des Betriebsrats.
Erfolgreich bei Arbeitsbedingungen/Gesundheitsschutz
In den meisten Fällen beurteilen die befragten BetriebsrätInnen ihre Arbeit als erfolgreich. Etwa gleichauf an der Spitze des Erfolgrankings liegen die Bereiche Arbeitsbedingungen/Gesundheitsschutz, individuelle Beratungs- und Unterstützungsleistungen, Arbeitszeitregelungen und Datenschutz. Zwischen 85 und 91 Prozent bezeichnen ihre Arbeit in diesen Bereichen als sehr bzw. einigermaßen erfolgreich.
Auch bei den „Soft-Themen“ Unternehmenskultur/Betriebsklima und Konfliktlösung/Mediation sind die erfolgreichen BetriebsrätInnen mit jeweils rund 80 Prozent klar überwiegend.
Bei Entgeltfragen ist ebenfalls (mit 61 Prozent) ein überwiegender Anteil der BetriebsrätInnen zumindest einigermaßen erfolgreich, 38 Prozent stoßen hier jedoch an die Grenzen der arbeitgeberseitigen Personalkostenbeschränkungen.
Am schwierigsten ist für die BetriebsrätInnen ihre Arbeit, wenn es um die Themenbereiche wirtschaftliche Mitbestimmung/Unternehmensstrategien geht. Nur Minderheiten von 37 bzw. 35 Prozent können auch hier Erfolge aufweisen.
Mitbestimmung weiterentwickeln!
Aus Sicht der AK ist eine Weiterentwicklung der betrieblichen Mitbestimmung notwendig. In der Befragung wurden – insbesondere bei größeren Unternehmen – die Erweiterung der Kompetenzbereiche in folgenden Punkten als sinnvoll erachtet:
- Ausweitung der Bildungsfreistellung
- Erweiterung der Zuständigkeit des Betriebsrates bei Ausgliederungen (Standortbetriebsrat)
- Erzwingbare Betriebsvereinbarungen beim Einsatz digitaler Technologien
- Ausweitung der Mitbestimmung in Aufsichtsorganen bei wirtschaftlichen Angelegenheiten (Aufsichtsrat)
- Ausweitung des Geltungsbereiches des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) auf alle wirtschaftlich abhängigen Beschäftigten wie freie DienstnehmerInnen, CrowdworkerInnen, etc.